hart Geschrieben 9. Juli 2002 Teilen Geschrieben 9. Juli 2002 Die Ausbildung ist ja beendet wenn man die Abschlussprüfung bestanden hat, nur wann ist das? Wenn die Prüfer mir beim Fachgespräch sagen ich habe bestanden. Oder kommt anschließend irgendwann ein ofizelles schreiben der IHK und damit ist dann auch das Ausbildungsverhältnis beendet? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 9. Juli 2002 Teilen Geschrieben 9. Juli 2002 Original geschrieben von hart Die Ausbildung ist ja beendet wenn man die Abschlussprüfung bestanden hat, nur wann ist das? Wenn die Prüfer mir beim Fachgespräch sagen ich habe bestanden. Genau dann, Du bekommst in der Regel ein Zettel auf dem "Bestanden" angekreuzt ist. bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
4Wheeler Geschrieben 10. Juli 2002 Teilen Geschrieben 10. Juli 2002 Darf ich dich nochmal etwas fragen? Ich habe meinem Ausbilder das Kreuz-bei-Bestanden-Blatt gezeigt. Nur wollte er das nicht als Abschluss sehen. Ich bin solange als Azubi in der Firma angestellt bis ich den Facharbeiterbrief bekomme. Ist denn das auch rechtens? Ich weiß, dass ich mit dem Kreuz...Blatt eigentlich schon den Facharbeiterlohn beziehen kann. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gugelhupf Geschrieben 10. Juli 2002 Teilen Geschrieben 10. Juli 2002 Facharbeiterbrief ??? Ich bin seit Jan 2002 fertig und hab nur das Prüfungszeignis der IHK bekommen. Auf Anfrage bei denen: "Facharbeiterbrief ?? Hmmm...also von unserer Seite aus ist das Thema abgeschlosssen. Vielleicht gibts ja sowas nur bei handwerklchen Berufen". So ein Zitat aus "berufenem" Munde. Jeder der einen solchen Facharbeiterbrief hat, möge sich mal melden wo und wie er ihn "erstanden" hat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 10. Juli 2002 Teilen Geschrieben 10. Juli 2002 Original geschrieben von 4Wheeler Ich habe meinem Ausbilder das Kreuz-bei-Bestanden-Blatt gezeigt. Nur wollte er das nicht als Abschluss sehen. Ich bin solange als Azubi in der Firma angestellt bis ich den Facharbeiterbrief bekomme. Ist denn das auch rechtens? Ich weiß, dass ich mit dem Kreuz...Blatt eigentlich schon den Facharbeiterlohn beziehen kann. Einen Facharbeiterbrief bekommst Du nicht, den gibts nur im Handwerk. Du bekommst ein Zeugnis über die Abschlussprüfung. Zu Deiner Frage: Dann hast Du jetzt ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Spike Geschrieben 10. Juli 2002 Teilen Geschrieben 10. Juli 2002 Original geschrieben von bimei Zu Deiner Frage: Dann hast Du jetzt ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Worauf er hinaus wollte: Die Firma beschäftigt ihn weiterhin mit Azubi-Gehalt, aber eigentlich sollte er nun Facharbeiterlohn (wie er es ausgedrückt hat) bekommen. 4W, du hast bestanden, dein Ausbildungsverhältniss ist beendet, du bist kein Azubi mehr! Mach das deinem Betrieb klar. Wenn du weiterhin dort arbeitest: siehe Bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
4Wheeler Geschrieben 10. Juli 2002 Teilen Geschrieben 10. Juli 2002 Hab grad erfahren, dass sie mich ab nächster Woche einstellen wollen. Als richtiger Arbeiter. Naja erst wollen sie das Zeugnis und jetzt stellen sie mich trotzdem ohne ein. Hier ist was los. Werd mich aber nicht weiter beklagen, denn den Job will ich ja erstmal auch nicht verlieren. Also war ich jetzt einen Monat fast für zu wenig Geld arbeiten.... Und jetzt habe ich einen befristeten für ein Jahr... Ich weiß nicht, was das werden soll... Danke für die Antworten, nu hat sich es ja erledigt. Naja wußte doch ich hatte Recht mit dem Bestanden-Kreuz-Blatt. Aber nu hab ich ja erstmal einen Vertrag bekommen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
V-Again Geschrieben 10. Juli 2002 Teilen Geschrieben 10. Juli 2002 @bimei: Einen Facharbeiterbrief bekommst Du nicht, den gibts nur im Handwerk. [/b} Definitiv falsch, bimei....... Einen Facharbeiterbrief bekommt man von der IHK, von der Handwerkskammer bekommt man einen Gesellenbrief....... <----Einer, der schon drei von den Dingern hat...... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Freaka Geschrieben 10. Juli 2002 Teilen Geschrieben 10. Juli 2002 Nach dem man seine Mündliche Prüfung bestanden hat, ist das Ausbildungsverchältnis Officiel beendet. Wenn du am nächsten Tag in die Firma gehst und keiner dir sagt geh heim, bist du sogar übernommen. Steht so im Gesetz. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
xicon Geschrieben 10. Juli 2002 Teilen Geschrieben 10. Juli 2002 Original geschrieben von Freaka Wenn du am nächsten Tag in die Firma gehst und keiner dir sagt geh heim, bist du sogar übernommen. Steht so im Gesetz. Hab nicht nachgesehen, aber gibts da nicht eine Frist? Und erst wenn die Abgelaufen ist, ist man fest Eingestellt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
4Wheeler Geschrieben 10. Juli 2002 Teilen Geschrieben 10. Juli 2002 Original geschrieben von V-Again @bimei: Definitiv falsch, bimei....... Einen Facharbeiterbrief bekommt man von der IHK, von der Handwerkskammer bekommt man einen Gesellenbrief....... Nein bimei hat Recht. Die IT-Berufe bekommen keinen Facharbeiterbrief. Das ist nur ein Zeugnis von der IHK, also wo alle Prozente der Prüfung drauf stehen. Hab nachgefragt. Die ITs sind nur dem Facharbeiter gleichgestellt oder so... So ein Mist, wo soll ich mich denn mit den Prozenten bewerben. Einen Brief ohne Noten wäre da echt besser gewesen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 10. Juli 2002 Teilen Geschrieben 10. Juli 2002 Original geschrieben von V-Again Definitiv falsch, bimei....... Einen Facharbeiterbrief bekommt man von der IHK, von der Handwerkskammer bekommt man einen Gesellenbrief....... Dann hab ich mich falsch ausgedrückt, oder Du mich missverstanden. Es gibt keinen *.brief, nur ein Zeugnis, das war alles, was ich sagen wollte. bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
V-Again Geschrieben 10. Juli 2002 Teilen Geschrieben 10. Juli 2002 Sorry bimei, sollte auch nicht überheblich klingen, ich wollte nur klarstellen das die IHK die Facharbeiterbriefe ausstellt, und es stimmt: Leider nicht für IT'ler.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sekundus Geschrieben 10. Juli 2002 Teilen Geschrieben 10. Juli 2002 Hallo! Also noch mal in Klartext: bleibt es bei der "Niederschrift" (die z.T. handschriftlich ausgefüllt ist) oder bekomm ich noch ein "Zeugnis", mit dem ich mich bewerben kann? Vielen Dank im Voraus, sekundus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BenNebbich Geschrieben 11. Juli 2002 Teilen Geschrieben 11. Juli 2002 ...du kriegst noch ein zeugnis mit allen noten drauf. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
V-Again Geschrieben 11. Juli 2002 Teilen Geschrieben 11. Juli 2002 @sekundus: bleibt es bei der "Niederschrift" (die z.T. handschriftlich ausgefüllt ist) oder bekomm ich noch ein "Zeugnis", mit dem ich mich bewerben kann? Ja, dabei bleibt es......... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Flori Geschrieben 11. Juli 2002 Teilen Geschrieben 11. Juli 2002 Original geschrieben von Freaka Nach dem man seine Mündliche Prüfung bestanden hat, ist das Ausbildungsverchältnis Officiel beendet. Wenn du am nächsten Tag in die Firma gehst und keiner dir sagt geh heim, bist du sogar übernommen. Steht so im Gesetz. Mich würde an dieser Stelle mal interessieren in welchem Gesetz das steht ?! Wie sähe es dann mit meinem Einkommen aus und wie lange würde diese "stille Übernahme" oder weitere Massnahme bestand haben ?!!?! :confused: Flori Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 11. Juli 2002 Teilen Geschrieben 11. Juli 2002 Original geschrieben von Flori Mich würde an dieser Stelle mal interessieren in welchem Gesetz das steht ?! § 17 BBiG Wird der Auszubildende im Anschluß an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne daß hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet. Wie sähe es dann mit meinem Einkommen aus... Das müsstest Du hganz normal aushandeln. ... und wie lange würde diese "stille Übernahme" oder weitere Massnahme bestand haben ?!!?! Unbefristet, siehe Gesetzestext oben. Gruss bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
xicon Geschrieben 11. Juli 2002 Teilen Geschrieben 11. Juli 2002 Wenn ich also am nächsten Tag normal Arbeiten gehe und keiner sagt etwas, dann gilt §17? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 11. Juli 2002 Teilen Geschrieben 11. Juli 2002 Ja. bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Flori Geschrieben 11. Juli 2002 Teilen Geschrieben 11. Juli 2002 Super Bimei ! Danke für die schnelle Antwort ! Greetz Flori Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sekundus Geschrieben 11. Juli 2002 Teilen Geschrieben 11. Juli 2002 Hallo! Ich hab übrigens bei der IHK angerufen; ich bekomme tatsächlich ein Zeugnis. Trotzdem; danke für's antworten. sekundus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
tigAAa'Z Geschrieben 13. Juli 2002 Teilen Geschrieben 13. Juli 2002 Hallöchen ! Also hier mal ein paar Sachen ! 1. Das Ausbildungsverhältnis ist laut BAusbG spätestens mit Ablauf der Woche des Prüfungstermines beendet. 2. Sollte kein eindeutiger Hinweis auf eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber erfolgen, sprich es hindert dich auch nach deiner Azubizeit (siehe Punkt 1) am Arbeiten so ist ein unbefristeter Arbeitsvertrag zustandegekommen. (kann jedoch durch einen neuen geändert werden...) Dir steht für diese Zeit aber das Tarifliche Gehalt eines Facharbeiters (für IT-Berufe gilt da der Tarif eines Kaufmannsgehilfen) zu. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
umbro Geschrieben 14. Juli 2002 Teilen Geschrieben 14. Juli 2002 ...wenn mich nach bestandener prüfung keiner rauswirft, habe ich das anrecht auf einen unbefristeten vertrag und demzufolge auch den tariflichen lohn eines fachinformatikers ? :confused: ich hab nämlich die ausbildung seit 02.07. bestanden und könnte also nun für diesen monat und die folgenden diesen lohn verlangen ? wo finde ich denn angaben über den tariflohn für fachinformatiker anwendungsentwicklung ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 14. Juli 2002 Teilen Geschrieben 14. Juli 2002 Original geschrieben von umbro ...wenn mich nach bestandener prüfung keiner rauswirft, habe ich das anrecht auf einen unbefristeten vertrag und demzufolge auch den tariflichen lohn eines fachinformatikers ? Ja. ich hab nämlich die ausbildung seit 02.07. bestanden und könnte also nun für diesen monat und die folgenden diesen lohn verlangen ? Du arbeitest seit dem dort fleissig weiter und kein Mensch sagt etwas? Na, dann tritt mal schleunigst in Verhandlung mit Deinem Arbeitgeber. wo finde ich denn angaben über den tariflohn für fachinformatiker anwendungsentwicklung ? Gar nicht, weil es die nicht gibt. Es gibt zwar Anebaen bsp. der IGMetall, wo Fachinformatiker einzugruppieren wären, aber das heisst nicht, es gibt einen festen Tariflohn, an den sich ein Betrieb halten muss. Du kannst: - prüfen, ob Dein Betrieb einem Tarifvertrag unterliegt und Dich dann bei der Gewerkschaft erkundigen, wo Du einzugruppieren bist. - Dich beim Arbeitsamt/IHK erkundigen, wo in etwa die Durchschnittsgehälter Deines Berufes in Deiner Regieon bei Deiner Betriebsgrösse liegen. bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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