BenNebbich Geschrieben 14. Juli 2002 Teilen Geschrieben 14. Juli 2002 ...ja ganz genau. dein tariflohn hängt von der branche ab, in der du tätig bist. ...wenn ihr einen betriebsrat habt, frag denn nach dem tarif. ...wenn nicht gibts (glaub ich9 bei der regierung von oberbayern eine stelle, bei der man sich nach tariflöhnen für die verschiedenen berufe erkundigen kann. ...wenn die stelle nicht bei der regierung ist - dann ist sie beim arbeitsgericht. aber regierung ist (glaub ich) richtig. ...@ bimei : die gewerkschaften geben auskünfte oft nur an mitglieder. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
umbro Geschrieben 14. Juli 2002 Teilen Geschrieben 14. Juli 2002 quote: -------------------------------------------------------------------------------- Du arbeitest seit dem dort fleissig weiter und kein Mensch sagt etwas? Na, dann tritt mal schleunigst in Verhandlung mit Deinem Arbeitgeber. -------------------------------------------------------------------------------- ja. ich werde zwar in ca. 2 monaten bei einer anderen firma anfangen, aber die zeit in der ich noch da bin muß ich ja nicht unbedingt als azubi bezahlt werden, sondern einigermaßen anständig. quote: -------------------------------------------------------------------------------- Gar nicht, weil es die nicht gibt. Es gibt zwar Anebaen bsp. der IGMetall, wo Fachinformatiker einzugruppieren wären, aber das heisst nicht, es gibt einen festen Tariflohn, an den sich ein Betrieb halten muss. Du kannst: - prüfen, ob Dein Betrieb einem Tarifvertrag unterliegt und Dich dann bei der Gewerkschaft erkundigen, wo Du einzugruppieren bist. - Dich beim Arbeitsamt/IHK erkundigen, wo in etwa die Durchschnittsgehälter Deines Berufes in Deiner Regieon bei Deiner Betriebsgrösse liegen. -------------------------------------------------------------------------------- hmm. oder ich kann einfach mit dem chef was aushandeln ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 14. Juli 2002 Teilen Geschrieben 14. Juli 2002 Original geschrieben von umbro hmm. oder ich kann einfach mit dem chef was aushandeln ? Sicher kannst Du das. Macht bei der Kürze, die Du noch dort bist ja Sinn, sich irgendwie ohne viel Drama zu einigen. @Ben Bei uns heisst das Senator für Arbeit, die geben Auskunft über die ortsüblichen Gehälter der einzelnen Berufe. bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
umbro Geschrieben 14. Juli 2002 Teilen Geschrieben 14. Juli 2002 gut, dann werd ich das vernünftigerweise auch so machen. wegen einem hunderter hin oder her soll es dann auch keinen aufstand mehr geben. aber rechtlich bin ich auf jeden fall auf der sicheren Seite mit dem höheren Gehalt, nach §§ 17 ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 14. Juli 2002 Teilen Geschrieben 14. Juli 2002 Original geschrieben von umbro aber rechtlich bin ich auf jeden fall auf der sicheren Seite mit dem höheren Gehalt, nach §§ 17 ? Ja, bist Du. Denk auch daran, es ist ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Du musst also fristgemäss kündigen oder einen Aufhebungsvertrag abschliessen, wenn Du woanders anfangen willst. bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
umbro Geschrieben 14. Juli 2002 Teilen Geschrieben 14. Juli 2002 Original geschrieben von bimei Ja, bist Du. Denk auch daran, es ist ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Du musst also fristgemäss kündigen oder einen Aufhebungsvertrag abschliessen, wenn Du woanders anfangen willst. bimei ja, mach ich. ich hab eh noch zwei wochen urlaub, die werde ich als kündigungsfrist nehmen, das wird sicher in ordnung gehen. und 2000 euro brutto werden auch nicht übertrieben sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
umbro Geschrieben 15. Juli 2002 Teilen Geschrieben 15. Juli 2002 Was ist, wenn der Chef sich die Kohle sparen will, auch wenn es nur 1,5 oder 2 Gehälter sind, und gleich kündigen will? Kann ich dem irgendwie entgegenwirken, dass der Vertrag noch bissl hält? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
umbro Geschrieben 15. Juli 2002 Teilen Geschrieben 15. Juli 2002 ... weiß jemand zufällig wie lange die kündigungsfrist bei solchen unbefristeten verträgen ist ? 2 wochen ? das wäre nämlich wichtig zu wissen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hasi Geschrieben 15. Juli 2002 Teilen Geschrieben 15. Juli 2002 wie sieht denn das Zeugnis aus... ich hab bis jetzt vom Betrieb ein hauchdünnes zettelchen zugeschickt bekommen.. ist das etwa schon mein Zeugnis ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 15. Juli 2002 Teilen Geschrieben 15. Juli 2002 Original geschrieben von umbro ... weiß jemand zufällig wie lange die kündigungsfrist bei solchen unbefristeten verträgen ist ? 2 wochen ? das wäre nämlich wichtig zu wissen... Wenn keine andere besser lautende Vereinbarung im, z. B. Arbeits- oder Tarifvertrag vorhanden ist, gilt: § 622 BGB Während der vereinbarten Probezeit (max. 6 Monate) 2 Wochen zum Ende des Kalendertages, Regelfrist 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende .... Das gilt arbeitnehmerseitig, kündigt der Arbeitgeber, spielen die Betriebszugehörigkeiten ab dem 25. Lebensjahr eine zusätzliche Rolle. bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
umbro Geschrieben 15. Juli 2002 Teilen Geschrieben 15. Juli 2002 ... vielen dank für die kompetenten antworten ! JUHUU !!! :marine :marine Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
umbro Geschrieben 15. Juli 2002 Teilen Geschrieben 15. Juli 2002 ach ja, ich lieg jetzt gerade etwas im Zwist mit meinem chef, der meint ich hätte ihn reingelegt mit der stillen übernahme und so. die ist in §§ 17 geregelt, wo ist das geregelt, dass ich dann einen facharbeiterlohn beziehen kann ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
joderbaer Geschrieben 15. Juli 2002 Teilen Geschrieben 15. Juli 2002 Original geschrieben von umbro ach ja, ich lieg jetzt gerade etwas im Zwist mit meinem chef, der meint ich hätte ihn reingelegt mit der stillen übernahme und so. die ist in §§ 17 geregelt, wo ist das geregelt, dass ich dann einen facharbeiterlohn beziehen kann ? Also solche Chefs liebe ich ja... Er (und der Ausbilder) _müssen_ das wissen. Vor einem Arbeitsgericht haben die _nullkommanull_ Chancen! Nur weil er zu faul/blöd/ungeeignet ist die relevanten Gesetze zu lesen, sollst Du drunter leiden... Ähnlich mit dem Arbeitsschutz und UVV. Z.B. gilt bei Bildschirmarbeitsplätzen die Regelung, daß es höchstens 26 Grad C haben darf. Und nicht im Jahresdurchschnitt, sondern zu jedem Zeitpunkt, auch wenn's nur 5 Tage im Jahr draußen 35 Grad hat. Er muß dann für einen kühleren Arbeitsplatz sorgen, oder Du kannst dann (nach Vorwarnung) zuhause bleiben. Welcher Chef weiß das????? Super. JDB Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
umbro Geschrieben 15. Juli 2002 Teilen Geschrieben 15. Juli 2002 ... langsam krieg ich sowieso einen hass auf die pfeife. jedenfalls, was bzw. welche paragraphen hab ich in der hand ? den 17er wegen der stillen übernahme (wobei ich ja keineswegs die pflicht hab ihm das zu erklären, dass muß er selber wissen) und sonst ? wegen dem gehalt ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 16. Juli 2002 Teilen Geschrieben 16. Juli 2002 Guten Morgen umbro, zum Gehalt: Zu den gesetzlichen Grundlagen aus dem BBiG (einiges haben wir ja noch per PM geklärt), die eine unbefristete Beschäftigung begründen, kommen die, die eine angemessene Bezahlung rechtfertigen: (Alles BGB) § 611 Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag (1) Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. (2) Gegenstand des Dienstvertrags können Dienste jeder Art sein. § 612 Vergütung (1) Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist. (2) Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen. Rechtlich ist das klar. Letzter Absatz heisst, wenn es keine tariflichen Bestimmungen gibt, muss die übliche Vergütung gezahlt werden, d. h. angemessen nach örtlichen, betriebs- und berufstypischen Begebenheiten. Andere Möglichkeit ist, einen Aufhebungsvertrag abzuschliessen, sollte sich das hin zu einer Klage entwickeln, der kürzere Weg. Einen Aufhebungsvertrag kann man immer dann in Betracht ziehen, wenn man sowieso den Betrieb verlässt und auch nicht lange Streit und Stress will. Aber man muss natürlich etwas pokern können. Argumente, um das beim Arbeitgeber durchzukriegen gibts genügend: - Einigung im gegenseitigen Einvernehmen, - alle Ansprüche werden abgegolten, - er erspart sich eine Kündigung und eventuelle Kündigungsschutzklage ... usw. Gruss bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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