Keksfahrer Geschrieben 10. Juli 2002 Teilen Geschrieben 10. Juli 2002 hi leute... da ich seit 2 wo. "arbeitssuchend ohne feste anstellung" bin, kamen bei mir zig fragen... es gibt so viele sachen, die einem das arbeitsamt nicht sagt, die aber (schon rein) finanziell auf jeden fall interessant sind... - bis zum alter von 25 gibts zb. die möglichkeit, (auf die man bei einem bewerbungsgespräch hiinweisen sollte) dass das AMT einen teil des lohnes weiter zahlt. (im land brandenburg bis 60%) - da einige mit dem gedanken der selbständigkeit spielen : ich zb. habe nur anspruch auf 6 monate Arbeitslosengeld. wenn ich aber nach einem monat den schritt in die selbsständigkeit wage, bekommt man für die ersten 6 monate eine unterstützung. wenns danach nicht funktioniert mit der sache, hat man innerhalb einer frist von 3 jahren (ab tag der arbeitslos-meldung) anspruch auf die restlichen (bei mir 5 von den 6) monaten. - sollte eine arbeit in einem anderen bundesland aufgenommen werden, gibts "mobilitätsbeihilfe". das ist bis zu 4000 Euro (zb. sachsen) - bis zum 27. lebensjahr können die eltern wieder kindergeld beantragen... natürlich ist das nicht immer verbindlich, ist auch in jedem bundesland anders (grad von den zuschüssen und so) aber ich sag immer "mehr als NEIN sagen können die ämter nicht" habt ihr noch weitere vorschläge? :confused: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 10. Juli 2002 Teilen Geschrieben 10. Juli 2002 Original geschrieben von Keksfahrer natürlich ist das nicht immer verbindlich, ist auch in jedem bundesland anders Nicht ganz richtig, das steht alles im SGB III, ist für alle verbindlich. Unterschiedlich ist einzig die Bewilligung, weil sie abhängig von den Anspruchsvoraussetzungen sind, die wiederum in von den Umständen des Einzelnen geprägt werden. bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Keksfahrer Geschrieben 10. Juli 2002 Autor Teilen Geschrieben 10. Juli 2002 na die mobilitätshilfe gibbs in brandenburg zb. nicht... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Levistica Geschrieben 11. Juli 2002 Teilen Geschrieben 11. Juli 2002 Mal ne Frage wegen den Zuschüssen zur Selbstständigkeit. Mein Freund hat 2000 während seiner Ausbildung ne Firma gegründet. Von den Zuschüssen hat er nichts gewusst (oder gelten die eh nur wenn man ne abgeschlossene Ausbildung hat oder arbeitslos ist?). Jetzt hat er seine Prüfungen gemacht bis auf die mündliche (Präsentation) denn als er hätte diese Prüfung machen müssen hatte er die Windpocken und war hochansteckend. Er holt die Prüfung in nem halben Jahr nach und hat nen Auflösungsvertrag mit dem Ausbildungsbetrieb unterzeichnet. Ist daher jetzt praktisch ohne feste Anstellung und ist nur noch selbstständig und auch nicht arbeitslos gemeldet. Jetzt frag ich mich ob er im Nachhinein die Möglichkeit hat die Mittel nachträglich zu beantragen. Hast du ne Ahnung? Mir ist schon klar dass die Sache etwas komplex ist. An wen müsste er sich denn wenden um rauszufinden ob er vielleicht doch noch Zuschüsse kriegt? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 11. Juli 2002 Teilen Geschrieben 11. Juli 2002 Original geschrieben von Keksfahrer na die mobilitätshilfe gibbs in brandenburg zb. nicht... Die Mobilitätshilfen regeln sich nach § 53 - 55 SGB III Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 11. Juli 2002 Teilen Geschrieben 11. Juli 2002 Original geschrieben von Levistica Von den Zuschüssen hat er nichts gewusst (oder gelten die eh nur wenn man ne abgeschlossene Ausbildung hat oder arbeitslos ist?). § 57 SGB III (1) Arbeitnehmer, die durch Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden oder vermeiden, können zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung Überbrückungsgeld erhalten. (2) Überbrückungsgeld kann geleistet werden, wenn der Arbeitnehmer 1. in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit oder der vorgeschalteten Teilnahme an einer Maßnahme zu deren Vorbereitung a) Entgeltersatzleistungen nach diesem Buch bezogen hat oder einen Anspruch darauf hätte oder eine Beschäftigung ausgeübt hat, die als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme oder als Strukturanpassungsmaßnahme gefördert worden ist, und 2. eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle über die Tragfähigkeit der Existenzgründung vorgelegt hat; fachkundige Stellen sind insbesondere die Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständischen Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute. [...] Jetzt frag ich mich ob er im Nachhinein die Möglichkeit hat die Mittel nachträglich zu beantragen. Nein. An wen müsste er sich denn wenden um rauszufinden ob er vielleicht doch noch Zuschüsse kriegt? Eine andere Möglichkeit ist, sich nach Landesmitteln zu erkundigen, da gibt es in verschiedenen Bundesländern Fördermittel. Die sind allerdings auch mit Auflagen verbunden und in der Regel vorher zu beantragen. bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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