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Geschrieben

meines erachtens nur, wenn du dich woanders bewerbeb willst - also am ende des beschäftigungsverhältnisses (man ist das lang)

zumindest wenn du mit der arbeit aufhörst, mu er dir ein zeugnis schreiben (aber leider nur ien unqualifiziertes) als oohne bewetung deiner leistung, sondern nur eine aufzählung deiner tätigkeiten. wenn du dich aber gut mit ihm verstehst, wird das (zeugnis) sicherlich kein problem sein. ;)

Geschrieben

Das ist nicht ganz korrekt. Laut NachwG (Nachweisgesetz) muss ein Zeugnis bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ausgestellt werden. Ob Leistung, Sozialverhalten, etc. darin erwähnt werden sollen, obliegt dem Arbeitnehmer. Noten gibt es keine.

Geschrieben

moin Captain,

Original erstellt von CaptainKirk:

<STRONG>...Kündigungsgrund ...Zeugniss ausstellen ...

Der Captain</STRONG>

Das stimmt so nicht. Kein Arbeitsgericht dieser Republik wuerde das als Kuendigungsgrund durchgehen lassen. Im Gegenteil, ein Zwischenzeugnis kann man sich aus verschiedenen "triftigen Gruenden" ausstellen lassen.

Siehe http://www.meisterernst.de/zwischenzeugnis.html

Gruss, Frank

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