Luke Skywalker Geschrieben 10. Juli 2002 Geschrieben 10. Juli 2002 Hi Leute, ich hab heute von der holländischen Polizei ein Schreiben bekommen. Ich werde darin aufgefordert, 40.- € für falsches Parken zu bezahlen. Soweit so gut. Allerdings war ich bereits im August 2001 in Holland im Urlaub, als ich die Verkehrsordnungswidrigkeit begangen habe. Ungefähr Ende September / Anfang Oktober bekam ich dann das erste Schreiben, in dem gesagt wurde, daß ich zu dem und dem Zeitpunkt an dem und dem Ort falsch geparkt habe. Die holländische Polizei schrieb weiter, daß sie dann auf mich zukommen würde, wohin ich das Geld überweisen muß. Bis jetzt erfolgte garnichts. Bis heute ohne Vorwarnung die Zahlungsaufforderung bis zum 2.8.2002 kam. Ich weiß jetzt nicht, ob ich überhaupt noch bezahlen muß. Normalerweise verjähren solche Ordnungswidrigkeiten ja nach 3 Monaten (zumindest in Deutschland). Man könnte das Schreiben vom September / Oktober ja als Unterbrechung werten, allerdings wären seither ja auch schon wieder 9 Monate vergangen. Vielleicht hat von Euch jemand ja schon eine ähnliche Erfahrung gemacht und kann mir Tips geben, ob ich nun zahlen muß oder Einspruch einlegen kann. Auch auf Links zu diesem Thema bin ich sehr gespannt. Ich hoffe auf schnelle Hilfe. Thx Luke Skywalker
backdraft Geschrieben 10. Juli 2002 Geschrieben 10. Juli 2002 Hi! Ich hätte einfach mal beim ADAC nachgefragt! Die müssten sowas wissen! MfG backdraft
Ninni Geschrieben 10. Juli 2002 Geschrieben 10. Juli 2002 Du musst das GAR NICHT bezahlen, weil Deutschland mit denen kein Abkommen zur Vollstreckung von Bußgeldern hat. D.h. die können Dich nur zur Kasse beten, wenn Du direkt im Land angehalten und gleich abkassiert wirst. Viele zahlen aber trotzdem den Strafzettel falls sie öfters in das entsprechende Land fahren. Denn die speichern das, und solltest Du mal wieder in Holland sein und hast da z.B. einen Unfall dann gibt das oft mehr Unannehmlichkeiten als den Strafzettel zu bezahlen. Gruss Mugglberger
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