man0war Geschrieben 15. Juli 2002 Teilen Geschrieben 15. Juli 2002 Hallo Ich hätte eine wichtige Frage bezüglich der Berufsschule während der Ausbildung. Ich bin jetzt bald im zweiten Jahr meiner Ausbildung als Fachinformatiker Systemintegration, bisher habe ich nicht die Berufsschule besucht da ich es nicht für nötig erachtet habe und auch nicht mehr unter die Schulpflicht falle. Mein Arbeitgeber hat mir auch nicht empfohlen dies zu tun, da laut ihm die Berufsschule hier bei uns (Erlangen) nicht die beste ist. Nun haben mir die meisten Bekannten angeraten doch die Schule zu besuchen, vor allem in Hinsicht auf Prüfungsvorbereitung. Ich habe ihn daraufhin angesprochen wann es möglich ist sich für die Schule anzumelden und habe gesagt bekommen das dies nicht für die Azubis in unserer Firma gedacht ist, da von allen Azubis zwei auf der Berufsschule waren und daraufhin die Prüfungen vermasselt haben, lt. ihm sind die internen Prüfungsvorbereitungen sehr viel besser und mehr als ausreichend. Habe ich ein Recht darauf die Berufsschule zu besuchen oder kann mir mein Arbeitgeber dies verbieten wenn ich nicht mehr unter die Schulpflicht falle? Hoffe ihr könnt mir ein paar Antworten liefern, danke im voraus. cya man0war Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
>>BB<< Geschrieben 15. Juli 2002 Teilen Geschrieben 15. Juli 2002 Hallo, Ich habe gehört, das mit dem Anfang der Ausbildung auch die Schulpflicht neu beginnt. Korrigiert mich falls ich falsch liege. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 15. Juli 2002 Teilen Geschrieben 15. Juli 2002 Generelle Berufsschulpflicht gilt bis Vollendung des 18. Lebensjahres, ansonsten bis Vollendung des 21. Lebensjahres, wenn es sich um eine Erstausbildung handelt. Zur Frage : Ja, der Betrieb darf dem Azubi den Besuch der Berufsschule nicht verwehren, sondern muss ihn dafür sogar freistellen : § 7. Der Ausbildende hat den Auszubildenden für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen freizustellen. Das gleiche gilt, wenn Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
man0war Geschrieben 15. Juli 2002 Autor Teilen Geschrieben 15. Juli 2002 Danke für die Antwort, eine Frage hätte ich aber noch An wen kann ich mich denn wenden falls sich mein Chef trotzdem querstellt? cya man0war Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 15. Juli 2002 Teilen Geschrieben 15. Juli 2002 Original geschrieben von man0war Danke für die Antwort, eine Frage hätte ich aber noch An wen kann ich mich denn wenden falls sich mein Chef trotzdem querstellt? cya man0war Ich würde vorschlagen, dass du dich mal mit der Schule in Verbindung setzt. Die können dann auch mal in deinem Betrieb anrufen und deinem Chef die Rechtslage erklären. Am besten wäre es aber, wenn du deinem Chef zunächst mal die von mir zitierte Stelle im BBiG (Berufsbildungsgesetz) zeigst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
man0war Geschrieben 15. Juli 2002 Autor Teilen Geschrieben 15. Juli 2002 Danke für die schnelle Antwort ich werde mich dann mal mit meinem Chef in Verbindung setzen. cya man0war Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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