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Voraussetzungen für Prüfer


Felicie

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Hallo,

da hier ja auch ein paar Prüfer anwesend sind, kann mir hier bestimmt jemand Antwort geben...

ich habe letztens mit ein paar Kollegen darüber diskutiert, welche Voraussetzungen man erfüllen muss, damit man im PA mitwirken darf...aber wir sind zu keinem einheitlichen Ergebnis gekommen...

...wie ist das denn?

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Jetzt mal ernsthaft. Meine Chefs und eine Mitarbeiterin sind nun mehr alle Prüfer und die haben wirklich nicht mehr gemacht als bei der IHK nachgefragt...

Keine Tests oder so mussten die ablegen.

Genau wie mit der Bescheinigung IT-Azubis auszubilden. Da müssen die doch meistens auch keine Prüfung machen, so wie in anderen Berufen. Da hat bei meinem Betrieb auch nen kurzes Gespräch mit einem von der IHK gereicht und dann hatte der Betrieb den Wisch.

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@discostew

Teil 1: Voraussetzungen, um auszubilden

Etwas mehr an Voraussetzungen braucht es zumindest zum Ausbilden schon. Deine Chef hatten wahrscheinlich über Studibum etc. eine Ausbildungsbefähigung oder sind schon eine gewisse Zeit (nachlesbar) in ihrem Beruf tätig. Außerdem sieht Euer Betreib wahrscheinlich auch vertrauenserweckend aus, ansonsten hätte der IHK-Mensch schon eine Notbremse gezogen.

Teil 2: Voraussetzungen als Prüfer

Auch als Prüfer braucht man ein paar Voraussetzungen, wobei gerade in der derzeitigen Situation (wesentlich mehr Prüflinge als von irgendjemand erwartet, und durch die Präsentation und die offenen Fragen in der schriftlichen Prüfung ein wesentlich höherer Anteil an notwednigen Prüferstunden) sind die IHKn froh, wenn sich überhaupt jemand meldet. Aber im Prüfungsausschuss sind dann noch weitere, teils langfristig erfahrene Prüfer, die neue Prüfer praktisch "am lebenden Objekt" ausbilden. Da kann es auch mal sein, dass ein neuer Prüfer NUR "Beobachter" spielen darf und noch gar nicht bewertet.

Die "REGELN" der Voraussetzungen findet man übrigens bestimmt im Netz (war aber jetzt zu anstrengend, danach zu suchen :bimei )

LiGrü

Ein langjähriger Prüfer und Ausbildungsberechtigter

Michael

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Wenn dein Chef die Tätigkeit als Prüfer unterstützt, bekommst du auch frei. Du hast aber keinen Anspruch darauf.

Übrigens, man sollte als Prüfer in etwa die selben Voraussetzungen erfüllen, wie als Ausbilder. Ist aber nicht in jedem Fall bindend, sondern nur eine Empfehlung. Du kannst auch ohne AdA-Schein Prüfer werden, bei entsprechender Berufserfahrung.

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Original geschrieben von IJK

Teil 1[..]

Teil 2[..]

Die "REGELN" der Voraussetzungen findet man übrigens bestimmt im Netz (war aber jetzt zu anstrengend, danach zu suchen :bimei )

Die "Regeln" der Voraussetzungen findet man im BBiG (Berufsbildungsgesetz). Für das Ausbilden insbesondere die §§ 20 bis 24; für die Prüfungsausschüsse die §§ 36 bis 38.

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Original geschrieben von gajUli

Pruefer muessen fachlich und persoenlich geeignet sein.

Korrigier´ mich, wenn ich mich irre, aber die PAs können selbst festlegen, inwiefern das nachzuweisen ist (also z.B. Berufserfahrung, Tätigkeit, Abschlüsse...).

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Original geschrieben von lwp

Korrigier´ mich, wenn ich mich irre, aber die PAs können selbst festlegen, inwiefern das nachzuweisen ist

Nicht ganz, die IHKs ernennen ja die Pruefer und koennen dabei nach eigenen Regeln verfahren. Manchmal geht es auch nach Vorschlagen, also z. B. die jeweilige IHK fragt bei einer Gewerkschaft an, wen sie als Arbeitnehmervertreter ernennen soll.

In der Regel sind Pruefer auch Ausbilder, Ausbildungsleiter oder Dozenten bei Umschulungsunternehmen. Bei den Lehrern fragen die IHks meist einfach bei den zustaendigen Schulen an, der Schulleiter schlaegt geeignete vor, und die werden dann meist auch ernannt.

Formell gibt es also keine "Qualitaetsevaluation", sondern man muesste eher sagen, die Selektion geschieht nach der Funktion, die ein Pruefer im Betrieb hat. Funktioniert der Praxis aber sehr gut, jedenfalls bei uns. Wenn jemand von einem Projektthema keine Ahnung hat, dann sagt er das halt, und es hat sich bisher immer ein Kollege gefunden, der schonmal damit zu tun hatte. (Wenn sich keiner auskennt, uebernehme ich es meist, bin ja Lehrer, ich darf das und keinen wunderts. *lol*)

Die Sache steht und faellt auf jeden Fall mit der Bereitschaft einer IHK, sich von ungeeigneten Pruefern wieder zu trennen; und das passiert ja auch.

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Original geschrieben von Felicie

Also gibt es da kein Mindestalter oder irgendeine Mindest-Berufserfahrungszeit???

In Stuttgart ist es (glaube ich) so, daß ein Ausbilder nach Möglichkeit 25 Jahre, und ein Prüfer 30 Jahre alt sein sollte (so von wegen Lebenserfahrung).

Zumindest 5 Jahre Berufserfahrung sollte man mindestens mitbringen...

JDB

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