Slayer8 Geschrieben 15. Juli 2002 Teilen Geschrieben 15. Juli 2002 Ein Freund von mir hat ein Problem und fragte mich um Rat. Er hat folgenden Eintrag in seiner Personalakte gefunden: Review letztes Halbjahr XVZ innerbetrieblichen Leistungen waren gut. Er hat selbstständig und zielorientiert gearbeitet. Besonders positiv sind seine Vorträg hervorzuheben. Bzgl. der Auswertung unserer Web-Statistiken hat XYZ Eigeninitiative gezeigt. Die Service-Einsätze haben sich sowohl methodisch als auch qualitativ verbessert; die Kunden zeigen sich mit den Ergebnissen zufrieden. Im Bereich Programmierung hat XYZ an den JSP's entwickelt. Die abgesprochene Übungsplanung, Durchführung und Kontrolle im Bereich Java hat nicht stattgefunden. Dies ist inakzeptabel. Die Impulse müssen hier klar von XYZ kommen. Die Schuld für nicht stattgefundene Übungen kann nicht bei anderen liegen. Die schulischen Ergebnisse von XYZ sind inakzeptabel. In den Kernfächern hat XYZ eine fünf, die anderen Fächer mit einer Affinität zur Informatik wurden mit ausreichend bewertet. Sonstige Fächer wurden mit Noten drei und besser beurteilt. Ziele Programmieren lernen, strukturiert Übungen vorbereiten, durchführen und kontrollieren lassen Schulische Leistungen erheblich verbessern; hier soll XYZ sich auch bemühen, zusätzliche Leistungen in der Schule zu bringen, z.B. freiwillige Referate. Desweiteren wird sich XYZ mit den Lehrern der defizitären Fächer zusammen setzen, um über weitere Maßnahmen zur Verbesserung seiner Leistungen zu sprechen. Fazit Sollte XYZ nach Abschluß des dritten Lehrjahres keinen Berufsschulabschluß vorweisen können, so wird XXXXXX nicht die weitere Ausbildung finanzieren. Desweiteren hat XXXXXXX darauf hingewiesen, dass mit den derzeitigen Kenntnissen im Bereich der Programmierung eine Weiterbeschäftigung nach Beendigung der regulären Ausbildungszeit nicht gewährleistet werden kann. Ich glaube, XYZ sollte sich schonmal nach etwas anderem umsehen. So wie ich das mitbekommen habe, hat er wohl einige Schwierigkeiten im Betrieb und wird vor allem Fachfremd (als Mädchen für alles) eingesetzt und seine Ausbilder kümmern sicht überhaupt nicht um ihn. Er meinte mal lapidar, das er drei Ausbilder habe, die F1-Taste, Bücher und das Internet. Er fragte mich, was ich tun würde und zu was ich ihm rate. Eine schwierige Entscheidung, ich habe ihm geraten, die Ausbildung (nach drei Jahren) im jetzigen Betrieb zu beenden und danach zu sehen, was kommen wird. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mtn Geschrieben 15. Juli 2002 Teilen Geschrieben 15. Juli 2002 Hmm... die Personalakte spricht nicht grade für deinen Freund, um das mal freundlich auszudrücken. Da er auch in der Berufsschule nicht sonderlich gut zu sein scheint: kann es sein das er sich einfach die falsche Lehre ausgesucht hat? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Slayer8 Geschrieben 15. Juli 2002 Autor Teilen Geschrieben 15. Juli 2002 Das kannst Du laut sagen, hätte ich bei ihm nie gedacht, weil er sonst immer ein recht engagierten und fähigen Eindruck macht. Aber ich kenne seine nähere Situation nicht, er erzählte mir nur dieses, bzw. schrieb es mir per Mail. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
JayN Geschrieben 16. Juli 2002 Teilen Geschrieben 16. Juli 2002 Krass. Wie kommt er denn an seine Personalakte? JayN Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Doham Geschrieben 16. Juli 2002 Teilen Geschrieben 16. Juli 2002 soweit ich es im Kopf habe, hat jeder Arbeitnehmer das Recht (!) die Personalakte einzusehen und bei Zweifeln an der Richtigkeit / Rechtmässigkeit der Einträge mit Hilfe des Betriebsrates die Streichung zu verlangen... Quellen? @bimei: Hast du Gesetzestexte dazu? Wenn ja, bitte dazu hängen... Danke! <Bestechung>Ein großes Lob an die Lobkönigin ist gewiss </Bestechung> Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BenNebbich Geschrieben 16. Juli 2002 Teilen Geschrieben 16. Juli 2002 ...rechtsquelle ist betriebsverfassungsgesetz ...fraglich erscheint die weigerung des betriebes bei fehlen des abschlusses die ausbildung zu verlängern - hierzu ist der betrieb verpflichtet. berufsbildungsgesetz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 16. Juli 2002 Teilen Geschrieben 16. Juli 2002 § 83 BetrVG Einsicht in die Personalakten (1) Der Arbeitnehmer hat das Recht, in die über ihn geführten Personalakten Einsicht zu nehmen. Er kann hierzu ein Mitglied des Betriebsrats hinzuziehen. Das Mitglied des Betriebsrats hat über den Inhalt der Personalakte Stillschweigen zu bewahren, soweit es vom Arbeitnehmer im Einzelfall nicht von dieser Verpflichtung entbunden wird. (2) Erklärungen des Arbeitnehmers zum Inhalt der Personalakte sind dieser auf sein Verlangen beizufügen. Falls ein Arbeitgeber nicht bereit ist, unrichtige Angaben zu entfernen ---> § 1004 BGB Gruss bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Slayer8 Geschrieben 16. Juli 2002 Autor Teilen Geschrieben 16. Juli 2002 @ Jayn Mein Freund sagte, das die Personalakte in 'ner Datenbank wäre, auf die er Zugirff hätte (bzw. jeder Mitarbeiter auf seine eigene). @Bimei Wie ist unrichtige Angaben definiert? Im Prinzip stände ja Aussage gegen Aussage ? Ich glaube jedenfalls nicht, das er noch glücklich in dem Betireb werden wird, habe ich ihm auch gesagt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 16. Juli 2002 Teilen Geschrieben 16. Juli 2002 Original geschrieben von Slayer8 @Bimei Wie ist unrichtige Angaben definiert? Im Prinzip stände ja Aussage gegen Aussage ? Kann man so einfach nicht festlegen, das ist richtig. Grundlage ist: Im allgemeinen sind Personalakten im materiellen Sinne alle Urkunden und Vorgänge, die die persönlichen und betrieblichen Verhältnisse eines Arbeitnehmers betreffen und in einem inneren Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen. Z. B. auch die Unterlagen des Werkschutzes, ärztliche Gutachten, Schlussberichte im Disziplinarverfahren und bei der Bewerbung entstandene Unterlagen. Grundsätzlich steht es dem Arbeitgeber frei, welche Unterlagen in die Personalakten aufgenommen werden. Sie müssen nur mit dem Arbeitsverhältnis im Zusammenhang stehen. D. h., wenn man tatsächlich Dinge dort vorfindet, die nach eigener Meinung nichts mit dem Arbeitsverhältnis zu tun haben und der AG verweigert die Entfernung, bleibt einem nur der Klageweg. bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kerschtl Geschrieben 17. Juli 2002 Teilen Geschrieben 17. Juli 2002 Ist es nicht so, dass er auch vorher informiert werden muss , wenn ein Eintrag in die Personalakte geht? Da gibt es doch bestimmt auch gewisse Regelungen. Wenn es so ist, wie ich denke, kann er sich doch auch beim Betriebsrat beschweren, dass er über so einen Eintrag nicht informiert wurde! und es wie vorhin schon geschrieben anfechten. Oder bin ich falsch informiert? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 17. Juli 2002 Teilen Geschrieben 17. Juli 2002 Original geschrieben von Kerschtl Ist es nicht so, dass er auch vorher informiert werden muss , wenn ein Eintrag in die Personalakte geht? Nein, es muss nicht informiert werden. Daher ja auch das Recht, jederzeit Einsicht nehmen zu können. In diesem Fall: keine AG-Pflicht, aber AN-Recht. bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
aquadraht666 Geschrieben 17. Juli 2002 Teilen Geschrieben 17. Juli 2002 ich würde deinem freund auch raten, eine andere firma zu suchen. mir geht es zur zeit auch *******e im betrieb. ständig werden die azubis für die drecksarbeiten hergenommen, nix mit programmieren oder projekten und so. Irgendwannn verliert man die Motivation. nur hab ich in der schule gute noten (1,6 schnitt), das rettet meinen Ar***. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gealany Geschrieben 17. Juli 2002 Teilen Geschrieben 17. Juli 2002 Also bis auf den letzten Absatz könnte das fast haargenau auf mich im ersten Lehrjahr zutreffen. Der Unterschied bei mir ist halt, das mir die Firma den Rücken stärkt. Sie würden mich zwar auch im Moment nicht übernehmen (auch wenn sich meine Leistungen schon verbessert haben), aber immerhin kümmern sie sich um mich. Sie üben mit mir, bezahlen sogar die Nachhilfe. Da kann ich mich nicht beschweren. :WD Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
startup Geschrieben 18. Juli 2002 Teilen Geschrieben 18. Juli 2002 Also ich würde ihm raten mal mit der Personalabteilung zu reden! Ob Sie dir dein zukünftiges Leben versauen woll. Den mit diesen Bemerkungen kommst du im IT Bereich leider nicht sehr weit. Auserdem finde ich das eine Frechheit sowas in die Personalakte zu schreiben! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Doham Geschrieben 18. Juli 2002 Teilen Geschrieben 18. Juli 2002 Original geschrieben von startup Also ich würde ihm raten mal mit der Personalabteilung zu reden! Ob Sie dir dein zukünftiges Leben versauen woll. Den mit diesen Bemerkungen kommst du im IT Bereich leider nicht sehr weit. Auserdem finde ich das eine Frechheit sowas in die Personalakte zu schreiben! Naja, die Personalakte bleibt ja bei der Firma und wird nicht an eine neue Firma weitergegeben! -> Datenschutz !? Natürlich können die Bemerkungen in der Akte bei einer eventuellen Zeugniserstellung negativ beeinflussen... Ich lese den Eintrag in der Akte als Notiz für den Ausbildungsbeauftragten um mit dem betreffenden Mitarbeiter über dessen Ausbildung zu reden, bzw. als Grundlage für eine Beurteilung / ein Zeugnis... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gealany Geschrieben 18. Juli 2002 Teilen Geschrieben 18. Juli 2002 Irgendwie ist es ja auch doof, das nur der Betrieb eine Bewertung abgeben kann. Ein Azubi kann keine Bewertung abgeben und der IHK geben. Wenn ich die Bewertung in der Akte habe, ist es ja schwerer ne neue Stelle zu finden. Ein Betrieb, der schlecht ausbildet um, zum Beispiel, nur ein paar billige Arbeitsplätze zu haben, geht es aber nicht unbedingt schlechter. Man kann sich zwar bei der IHK beschweren, aber dann kann man sich im Betrieb warm anziehen. :( Soviel zur Gerechtigkeit! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Doham Geschrieben 18. Juli 2002 Teilen Geschrieben 18. Juli 2002 Original geschrieben von gealany Irgendwie ist es ja auch doof, das nur der Betrieb eine Bewertung abgeben kann. Ein Azubi kann keine Bewertung abgeben und der IHK geben. Wenn ich die Bewertung in der Akte habe, ist es ja schwerer ne neue Stelle zu finden. Ein Betrieb, der schlecht ausbildet um, zum Beispiel, nur ein paar billige Arbeitsplätze zu haben, geht es aber nicht unbedingt schlechter. Man kann sich zwar bei der IHK beschweren, aber dann kann man sich im Betrieb warm anziehen. Ich wiederhole mich... die Personalakte ist eine INTERNE Angelegenheit der Firma die enthaltenen Daten sind durch das Datenschutzgesetz usw. geschützt. Deshalb darf die Akte nicht weitergegeben werden!!!!! Ausserdem besteht die Möglichkeit eine Stellungnahme des Mitarbeiters in die Personalakte aufnehmen zu lassen, mit Hilfe des BR oder Arbeitsgerichts... Falls aus den Bewertungen des Azubis ein schlechtes Zeugnis entsteht, kann er auch dagegen vorgehen -> BR... Also noch mal zum mitlesen & -denken: Die Personalakte und die darin enthaltenen Dokumente dürfen nicht weitergegeben werden. Eine Beurteilung hat normalerweise MIT dem Mitarbeiter zu erfolgen, wobei er normalerweise auch eine Stellungnahme schreiben kann, die der Beurteilung beigefügt werden muss. Die Beurteilung in dieser Akte kling eher nach einer internen Aktennotiz der Personalabteilung. @Bimei: Hilfeeeeeeeeeeeeeee, ich komm mir hier so allein vor.... -- Nein, mit BR ist nicht der Bayerische Rundfunk gemeint sondern der BetriebsRat Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
IJK Geschrieben 18. Juli 2002 Teilen Geschrieben 18. Juli 2002 Auszug aus unserem Skript zum Thema Bewerbungen etc.: "Nach stehender Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts darf ein Arbeitszeugnis für das weitere berufliche Fortkommen nicht hinderlich sein. Deshalb werden von einigen Betrieben Schlüsselwörter benutzt, die zwar den Anschein einer ordentlichen Beurteilung erwecken, in Wahrheit aber eine eindeutige Disqualifikation darstellen. Bei Prob-lemen mit dem Arbeitszeugnis wenden Sie sich bitte an Ihren Betriebsrat. Falls es in Ihrem Betrieb keinen Betriebsrat gibt, wenden Sie sich bitte an eine Rechtsberatung bzw. die zuständige Industrie- und Handelskammer." Soll also heißen, dass der ganz oben gepostete Text für ein Zeugnis sicher umgedichtet wird - und da gibt es sehr spannende Varianten. Mein Tipp: Der "Inhaber" dieser Bemerkungen sollte schleunigst etwas unternehmen; allerdings in der Reihenfolge: 1. intern kleiner Kreis klären (Chef/Ausbilder - er) 2. intern größerer Kreis klären (ChefChef/Chef/Chefausbilder/Ausbilder - er, ggf. schon mit Personalabteilung/Sprecher der Azubis/Betriebsrat) 3. externe Unterstützung holen (Rechtsberatung, Arbeitsamt, IHK, Lehrer?) Viel Glück und Erfolg Michael Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Doham Geschrieben 18. Juli 2002 Teilen Geschrieben 18. Juli 2002 jepp, so sollte vorgegangen werden... eventuell wäre es gut, wenn er die Punkte seiner Personalakte aufgreift und zu den einzelnen Punkten schriftlich Stellung nimmt um zum einen falsche Tatsachen richtig zu stellen und bei berechtigten Punkt Lösungsvorschläge zu machen. Diese Stellungnahme würde ich persöhnlich in der P-Abteilung vorbeibringen und versuchen mit dem Chef darüber zu sprechen... In meiner alten Firma hießen die Beurteilungen ja: Beurteilungs- und Entwicklungsgespräch, da dort nicht nur abgewatscht, sondern auch nach Lösungen gesucht wurde. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gealany Geschrieben 18. Juli 2002 Teilen Geschrieben 18. Juli 2002 Aber es besteht doch die Möglichkeit für den nächsten Betrieb die Akte des neuen Mitarbeiters bei der letzte Firma anzufordern. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
IJK Geschrieben 18. Juli 2002 Teilen Geschrieben 18. Juli 2002 :WD (man beachte die 4 As in der Überschrift) :WD NÖ! No chance. Es mag zwar sein, dass man als "neue Firma" bei einem informativen Anruf bei der "alten Firma" unglücklicherweise :cool: genau den dran hat, der den Mitarbeiter nicht ausstehen konnte - das ist dann meistens das Ende (dieser Stelle), ansonsten wird nicht die Personalakte vorgelesen sondern auf das Zeugnis verwiesen. Übrigens machen das nur ganz wenige "neue Firmen". LiGrü Michael Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gealany Geschrieben 18. Juli 2002 Teilen Geschrieben 18. Juli 2002 :bimei (man bemerke die 2 As ) :bimei Aber in dem Zeugniss von der alten Firma kann doch was negatives stehen? Was ist damit? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Manne Geschrieben 18. Juli 2002 Teilen Geschrieben 18. Juli 2002 @gealany Aber in dem Zeugniss von der alten Firma kann doch was negatives stehen? Was ist damit? Nein, darf nicht!!!! Wenn etwas negatives im Zeugnis steht ist es verklausuliert, z.B. steht dann nicht der AN ist eine Null, sondern der AN war stehts bemüht die ihm übertragenen Aufgaben zu erledigen.der AN ist Alkoholiker, sondern er war sehr gesellig.der AN war eine Niete, sondern der AN war wegen seiner Pünktlichkeit stets ein gutes Vorbild.der AN hat eine grosse Klappe aber nichts dahinter, sondern der AN verfügt über Fachwissen und zeigt gesundes Selbstvertrauen Lies doch einmal IJK's Posting etwas weiter oben. Auszug aus unserem Skript zum Thema Bewerbungen etc.: "Nach stehender Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts darf ein Arbeitszeugnis für das weitere berufliche Fortkommen nicht hinderlich sein. Deshalb werden von einigen Betrieben Schlüsselwörter benutzt, die zwar den Anschein einer ordentlichen Beurteilung erwecken, in Wahrheit aber eine eindeutige Disqualifikation darstellen. Ein ganz guter Link wäre noch http://www.azuro-muenchen.de/ausbildung/zeugnis/berater.html dort steht alles noch einmal ausführlicher. Manne :cool: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gealany Geschrieben 19. Juli 2002 Teilen Geschrieben 19. Juli 2002 Ich traue da den Firmen trotzdem net. Die brauchen ja auch bloß mal anrufen und sich einfach mal so erkundigen, wie man war. Das ist halt immer so ne Sache. Letzendlich können wir eh nix dagegen machen und müssen es akzeptieren. Ce la vie (richtig geschrieben???) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Doham Geschrieben 19. Juli 2002 Teilen Geschrieben 19. Juli 2002 wie einer meiner Vorredner schon mal sagte, ein Anruf bei der alten Firma ist schon möglich - nur ich denke nicht, das die Personenbezogene Daten bzw. die Personalakte rausrücken... -> Datenschutzgesetz -> eventuell Betriebsverfassungsgesetz Wenn das rauskommt würde, ist das Prozessrisiko für die alte Firma deutlich zu hoch... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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