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Eintrag in Personalakte


Slayer8

Empfohlene Beiträge

Ein Freund von mir hat ein Problem und fragte mich um Rat. Er hat folgenden Eintrag in seiner Personalakte gefunden:

Review letztes Halbjahr

XVZ innerbetrieblichen Leistungen waren gut. Er hat selbstständig und

zielorientiert gearbeitet. Besonders positiv sind seine Vorträg

hervorzuheben. Bzgl. der Auswertung unserer Web-Statistiken hat XYZ

Eigeninitiative gezeigt. Die Service-Einsätze haben sich sowohl methodisch

als auch qualitativ verbessert; die Kunden zeigen sich mit den Ergebnissen

zufrieden.

Im Bereich Programmierung hat XYZ an den JSP's entwickelt.

Die abgesprochene Übungsplanung, Durchführung und Kontrolle im Bereich Java

hat nicht stattgefunden. Dies ist inakzeptabel. Die Impulse müssen hier

klar von XYZ kommen. Die Schuld für nicht stattgefundene Übungen kann

nicht bei anderen liegen.

Die schulischen Ergebnisse von XYZ sind inakzeptabel. In den Kernfächern

hat XYZ eine fünf, die anderen Fächer mit einer Affinität zur Informatik

wurden mit ausreichend bewertet. Sonstige Fächer wurden mit Noten drei

und besser beurteilt.

Ziele

Programmieren lernen, strukturiert Übungen vorbereiten, durchführen und

kontrollieren lassen

Schulische Leistungen erheblich verbessern; hier soll XYZ sich auch

bemühen, zusätzliche Leistungen in der Schule zu bringen,

z.B. freiwillige Referate.

Desweiteren wird sich XYZ mit den Lehrern der defizitären Fächer

zusammen setzen, um über weitere Maßnahmen zur Verbesserung seiner

Leistungen zu sprechen.

Fazit

Sollte XYZ nach Abschluß des dritten Lehrjahres keinen Berufsschulabschluß

vorweisen können, so wird XXXXXX nicht die weitere Ausbildung

finanzieren. Desweiteren hat XXXXXXX darauf hingewiesen, dass mit

den derzeitigen Kenntnissen im Bereich der Programmierung eine

Weiterbeschäftigung nach Beendigung der regulären Ausbildungszeit

nicht gewährleistet werden kann.

Ich glaube, XYZ sollte sich schonmal nach etwas anderem umsehen.

So wie ich das mitbekommen habe, hat er wohl einige Schwierigkeiten

im Betrieb und wird vor allem Fachfremd (als Mädchen für alles)

eingesetzt und seine Ausbilder kümmern sicht überhaupt nicht

um ihn. Er meinte mal lapidar, das er drei Ausbilder habe,

die F1-Taste, Bücher und das Internet.

Er fragte mich, was ich tun würde und zu was ich ihm rate.

Eine schwierige Entscheidung, ich habe ihm geraten, die Ausbildung

(nach drei Jahren) im jetzigen Betrieb zu beenden und danach

zu sehen, was kommen wird.

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Hmm... die Personalakte spricht nicht grade für deinen Freund,

um das mal freundlich auszudrücken.

Da er auch in der Berufsschule nicht sonderlich gut zu sein scheint:

kann es sein das er sich einfach die falsche Lehre ausgesucht hat?

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soweit ich es im Kopf habe, hat jeder Arbeitnehmer das Recht (!) die Personalakte einzusehen und bei Zweifeln an der Richtigkeit / Rechtmässigkeit der Einträge mit Hilfe des Betriebsrates die Streichung zu verlangen...

Quellen?

@bimei: Hast du Gesetzestexte dazu? Wenn ja, bitte dazu hängen... Danke!

<Bestechung>Ein großes Lob an die Lobkönigin ist gewiss </Bestechung>

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§ 83 BetrVG Einsicht in die Personalakten

(1) Der Arbeitnehmer hat das Recht, in die über ihn geführten Personalakten Einsicht zu nehmen. Er kann hierzu ein Mitglied des Betriebsrats hinzuziehen. Das Mitglied des Betriebsrats hat über den Inhalt der Personalakte Stillschweigen zu bewahren, soweit es vom Arbeitnehmer im Einzelfall nicht von dieser Verpflichtung entbunden wird.

(2) Erklärungen des Arbeitnehmers zum Inhalt der Personalakte sind dieser auf sein Verlangen beizufügen.

Falls ein Arbeitgeber nicht bereit ist, unrichtige Angaben zu entfernen ---> § 1004 BGB

Gruss

bimei

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@ Jayn

Mein Freund sagte, das die Personalakte in 'ner Datenbank wäre, auf die er Zugirff hätte (bzw. jeder Mitarbeiter auf seine eigene).

@Bimei

Wie ist unrichtige Angaben definiert? Im Prinzip stände ja Aussage gegen Aussage ?

Ich glaube jedenfalls nicht, das er noch glücklich in dem Betireb werden wird, habe ich ihm auch gesagt.

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Original geschrieben von Slayer8

@Bimei

Wie ist unrichtige Angaben definiert? Im Prinzip stände ja Aussage gegen Aussage ?

Kann man so einfach nicht festlegen, das ist richtig. Grundlage ist:

Im allgemeinen sind Personalakten im materiellen Sinne alle Urkunden und Vorgänge, die die persönlichen und betrieblichen Verhältnisse eines Arbeitnehmers betreffen und in einem inneren Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen.

Z. B. auch die Unterlagen des Werkschutzes, ärztliche Gutachten, Schlussberichte im Disziplinarverfahren und bei der Bewerbung entstandene Unterlagen.

Grundsätzlich steht es dem Arbeitgeber frei, welche Unterlagen in die Personalakten aufgenommen werden. Sie müssen nur mit dem Arbeitsverhältnis im Zusammenhang stehen.

D. h., wenn man tatsächlich Dinge dort vorfindet, die nach eigener Meinung nichts mit dem Arbeitsverhältnis zu tun haben und der AG verweigert die Entfernung, bleibt einem nur der Klageweg.

bimei

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Ist es nicht so, dass er auch vorher informiert werden muss , wenn ein Eintrag in die Personalakte geht? Da gibt es doch bestimmt auch gewisse Regelungen.

Wenn es so ist, wie ich denke, kann er sich doch auch beim Betriebsrat beschweren, dass er über so einen Eintrag nicht informiert wurde! und es wie vorhin schon geschrieben anfechten. Oder bin ich falsch informiert?

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Original geschrieben von Kerschtl

Ist es nicht so, dass er auch vorher informiert werden muss , wenn ein Eintrag in die Personalakte geht?

Nein, es muss nicht informiert werden. Daher ja auch das Recht, jederzeit Einsicht nehmen zu können.

In diesem Fall: keine AG-Pflicht, aber AN-Recht.

bimei

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ich würde deinem freund auch raten, eine andere firma zu suchen.

mir geht es zur zeit auch *******e im betrieb. ständig werden die azubis für die drecksarbeiten hergenommen, nix mit programmieren oder projekten und so. Irgendwannn verliert man die Motivation.

nur hab ich in der schule gute noten (1,6 schnitt), das rettet meinen Ar***. :)

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Also bis auf den letzten Absatz könnte das fast haargenau auf mich im ersten Lehrjahr zutreffen.

Der Unterschied bei mir ist halt, das mir die Firma den Rücken stärkt. Sie würden mich zwar auch im Moment nicht übernehmen (auch wenn sich meine Leistungen schon verbessert haben), aber immerhin kümmern sie sich um mich. Sie üben mit mir, bezahlen sogar die Nachhilfe. Da kann ich mich nicht beschweren.

:WD

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Also ich würde ihm raten mal mit der Personalabteilung zu reden! Ob Sie dir dein zukünftiges Leben versauen woll. Den mit diesen Bemerkungen kommst du im IT Bereich leider nicht sehr weit. Auserdem finde ich das eine Frechheit sowas in die Personalakte zu schreiben!

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Original geschrieben von startup

Also ich würde ihm raten mal mit der Personalabteilung zu reden! Ob Sie dir dein zukünftiges Leben versauen woll. Den mit diesen Bemerkungen kommst du im IT Bereich leider nicht sehr weit. Auserdem finde ich das eine Frechheit sowas in die Personalakte zu schreiben!

Naja, die Personalakte bleibt ja bei der Firma und wird nicht an eine neue Firma weitergegeben! -> Datenschutz !?

Natürlich können die Bemerkungen in der Akte bei einer eventuellen Zeugniserstellung negativ beeinflussen...

Ich lese den Eintrag in der Akte als Notiz für den Ausbildungsbeauftragten um mit dem betreffenden Mitarbeiter über dessen Ausbildung zu reden, bzw. als Grundlage für eine Beurteilung / ein Zeugnis...

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Irgendwie ist es ja auch doof, das nur der Betrieb eine Bewertung abgeben kann. Ein Azubi kann keine Bewertung abgeben und der IHK geben.

Wenn ich die Bewertung in der Akte habe, ist es ja schwerer ne neue Stelle zu finden. Ein Betrieb, der schlecht ausbildet um, zum Beispiel, nur ein paar billige Arbeitsplätze zu haben, geht es aber nicht unbedingt schlechter. Man kann sich zwar bei der IHK beschweren, aber dann kann man sich im Betrieb warm anziehen.

:( :( :(

Soviel zur Gerechtigkeit!

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Original geschrieben von gealany

Irgendwie ist es ja auch doof, das nur der Betrieb eine Bewertung abgeben kann. Ein Azubi kann keine Bewertung abgeben und der IHK geben.

Wenn ich die Bewertung in der Akte habe, ist es ja schwerer ne neue Stelle zu finden. Ein Betrieb, der schlecht ausbildet um, zum Beispiel, nur ein paar billige Arbeitsplätze zu haben, geht es aber nicht unbedingt schlechter. Man kann sich zwar bei der IHK beschweren, aber dann kann man sich im Betrieb warm anziehen.

Ich wiederhole mich...

die Personalakte ist eine INTERNE Angelegenheit der Firma

die enthaltenen Daten sind durch das Datenschutzgesetz usw. geschützt. Deshalb darf die Akte nicht weitergegeben werden!!!!!

Ausserdem besteht die Möglichkeit eine Stellungnahme des Mitarbeiters in die Personalakte aufnehmen zu lassen, mit Hilfe des BR oder Arbeitsgerichts...

Falls aus den Bewertungen des Azubis ein schlechtes Zeugnis entsteht, kann er auch dagegen vorgehen -> BR...

Also noch mal zum mitlesen & -denken:

Die Personalakte und die darin enthaltenen Dokumente dürfen nicht weitergegeben werden.

Eine Beurteilung hat normalerweise MIT dem Mitarbeiter zu erfolgen, wobei er normalerweise auch eine Stellungnahme schreiben kann, die der Beurteilung beigefügt werden muss.

Die Beurteilung in dieser Akte kling eher nach einer internen Aktennotiz der Personalabteilung.

@Bimei:

Hilfeeeeeeeeeeeeeee, ich komm mir hier so allein vor.... :D

--

Nein, mit BR ist nicht der Bayerische Rundfunk gemeint sondern der BetriebsRat

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Auszug aus unserem Skript zum Thema Bewerbungen etc.:

"Nach stehender Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts darf ein Arbeitszeugnis für das weitere berufliche Fortkommen nicht hinderlich sein. Deshalb werden von einigen Betrieben Schlüsselwörter benutzt, die zwar den Anschein einer ordentlichen Beurteilung erwecken, in Wahrheit aber eine eindeutige Disqualifikation darstellen. Bei Prob-lemen mit dem Arbeitszeugnis wenden Sie sich bitte an Ihren Betriebsrat. Falls es in Ihrem Betrieb keinen Betriebsrat gibt, wenden Sie sich bitte an eine Rechtsberatung bzw. die zuständige Industrie- und Handelskammer."

Soll also heißen, dass der ganz oben gepostete Text für ein Zeugnis sicher umgedichtet wird - und da gibt es sehr spannende Varianten.

Mein Tipp: Der "Inhaber" dieser Bemerkungen sollte schleunigst etwas unternehmen; allerdings in der Reihenfolge:

1. intern kleiner Kreis klären (Chef/Ausbilder - er)

2. intern größerer Kreis klären (ChefChef/Chef/Chefausbilder/Ausbilder - er, ggf. schon mit Personalabteilung/Sprecher der Azubis/Betriebsrat)

3. externe Unterstützung holen (Rechtsberatung, Arbeitsamt, IHK, Lehrer?)

Viel Glück und Erfolg

Michael

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jepp, so sollte vorgegangen werden...

eventuell wäre es gut, wenn er die Punkte seiner Personalakte aufgreift und zu den einzelnen Punkten schriftlich Stellung nimmt um zum einen falsche Tatsachen richtig zu stellen und bei berechtigten Punkt Lösungsvorschläge zu machen. Diese Stellungnahme würde ich persöhnlich in der P-Abteilung vorbeibringen und versuchen mit dem Chef darüber zu sprechen...

In meiner alten Firma hießen die Beurteilungen ja:

Beurteilungs- und Entwicklungsgespräch, da dort nicht nur abgewatscht, sondern auch nach Lösungen gesucht wurde.

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:WD (man beachte die 4 As in der Überschrift) :WD

NÖ! No chance. Es mag zwar sein, dass man als "neue Firma" bei einem informativen Anruf bei der "alten Firma" unglücklicherweise :cool: genau den dran hat, der den Mitarbeiter nicht ausstehen konnte - das ist dann meistens das Ende (dieser Stelle), ansonsten wird nicht die Personalakte vorgelesen sondern auf das Zeugnis verwiesen. Übrigens machen das nur ganz wenige "neue Firmen".

LiGrü

Michael

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@gealany

Aber in dem Zeugniss von der alten Firma kann doch was negatives stehen? Was ist damit?

Nein, darf nicht!!!!

Wenn etwas negatives im Zeugnis steht ist es verklausuliert, z.B. steht dann nicht

  • der AN ist eine Null, sondern der AN war stehts bemüht die ihm übertragenen Aufgaben zu erledigen.
  • der AN ist Alkoholiker, sondern er war sehr gesellig.
  • der AN war eine Niete, sondern der AN war wegen seiner Pünktlichkeit stets ein gutes Vorbild.
  • der AN hat eine grosse Klappe aber nichts dahinter, sondern der AN verfügt über Fachwissen und zeigt gesundes Selbstvertrauen

Lies doch einmal IJK's Posting etwas weiter oben.

Auszug aus unserem Skript zum Thema Bewerbungen etc.:

"Nach stehender Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts darf ein Arbeitszeugnis für das weitere berufliche Fortkommen nicht hinderlich sein. Deshalb werden von einigen Betrieben Schlüsselwörter benutzt, die zwar den Anschein einer ordentlichen Beurteilung erwecken, in Wahrheit aber eine eindeutige Disqualifikation darstellen.

Ein ganz guter Link wäre noch

http://www.azuro-muenchen.de/ausbildung/zeugnis/berater.html

dort steht alles noch einmal ausführlicher.

Manne :cool:

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Ich traue da den Firmen trotzdem net. Die brauchen ja auch bloß mal anrufen und sich einfach mal so erkundigen, wie man war.

Das ist halt immer so ne Sache. Letzendlich können wir eh nix dagegen machen und müssen es akzeptieren.

Ce la vie (richtig geschrieben???)

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wie einer meiner Vorredner schon mal sagte, ein Anruf bei der alten Firma ist schon möglich - nur ich denke nicht, das die Personenbezogene Daten bzw. die Personalakte rausrücken...

-> Datenschutzgesetz

-> eventuell Betriebsverfassungsgesetz

Wenn das rauskommt würde, ist das Prozessrisiko für die alte Firma deutlich zu hoch...

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