kingfabi Geschrieben 17. Juli 2002 Teilen Geschrieben 17. Juli 2002 Hallo an alle die mehr wissen als ich. Nehmen wir mal an, da hat einer seine Abschlussprüfung bestanden und freut sich darüber. Weil er aber nach "höherem" strebt geht er ab dem 17.09. auf die BOS. Frage: Kann ich in der Zeit zwischen der beendigung der Ausbildung und Beginn der BOS ein Arbeitslosengeld bekommen? thanx kingfabi www.bunkercrew.de Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BenNebbich Geschrieben 17. Juli 2002 Teilen Geschrieben 17. Juli 2002 ...ja, aber aufpassen : nicht selbst kündigen, sondern gekündigt werden, sonst sperrzeit. ...dem arbeitsamt nicht mit gewalt die information aufdrängen, daß du nicht arbeiten willst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 17. Juli 2002 Teilen Geschrieben 17. Juli 2002 Original geschrieben von BenNebbich ...ja, aber aufpassen : nicht selbst kündigen, sondern gekündigt werden, sonst sperrzeit. Wenn die Ausbildung beendet ist, kündigt man doch nicht. bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kingfabi Geschrieben 17. Juli 2002 Autor Teilen Geschrieben 17. Juli 2002 Original geschrieben von bimei Wenn die Ausbildung beendet ist, kündigt man doch nicht. bimei Ja, das Stimmt, wenn die Ausbildung vorbei ist kann man sich nicht éinen Tag vor der Prüfung kündigen lassen ... das geht ja bei Azubi's schlecht. -> hat noch jemand eine Idee? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
JeanLucPicard Geschrieben 17. Juli 2002 Teilen Geschrieben 17. Juli 2002 was is los? Also wenn Du Deine Prüfungen alle bestanden hast und auch den Beleg dazu, weiterhin auch keine weiteren vertraglichen Vereinbarung für die Zeit nach dem Bestanden mit der Firma geschlossen hast, bist Du sowieso auf der Strasse. D.h. eine Kündigung ist in jeglicher Hinsicht in diesem Fall unsinnig. Nachdem du den Zettel mit dem Bestanden hast ist deine Ausbildung zuende und der Ausbildungsvertrag zeigt keine Wirkung mehr. Wenn dem nicht so ist bitte ich nachfolgend um Berichtigung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Uncle Reaper Geschrieben 17. Juli 2002 Teilen Geschrieben 17. Juli 2002 Original geschrieben von JeanLucPicard Also wenn Du Deine Prüfungen alle bestanden hast und auch den Beleg dazu, weiterhin auch keine weiteren vertraglichen Vereinbarung für die Zeit nach dem Bestanden mit der Firma geschlossen hast, bist Du sowieso auf der Strasse. D.h. eine Kündigung ist in jeglicher Hinsicht in diesem Fall unsinnig. Nachdem du den Zettel mit dem Bestanden hast ist deine Ausbildung zuende und der Ausbildungsvertrag zeigt keine Wirkung mehr. Wenn dem nicht so ist bitte ich nachfolgend um Berichtigung. Stimmt halbwegs... Du sitzt nur auf der Strasse, wenn Du den Tag nach Bestehen der Prüfung nicht bei der Arbeit erscheinst oder wenn Du arbeiten möchtest, Dich der Arbeitgeber aber wieder wegschickt. Wenn Du am Tag nach der Prüfung zur Arbeit gehst und dort auch mit Arbeit versorgt wirst bist Du automatisch in einem Arbeitsverhältnis und es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
JeanLucPicard Geschrieben 17. Juli 2002 Teilen Geschrieben 17. Juli 2002 Is ja n Ding. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Silvio Geschrieben 17. Juli 2002 Teilen Geschrieben 17. Juli 2002 Hi Fabi Da du schon den Termin deines Ausscheidens weisst kannst du Dich jetzt schon für ab diesen Termin (24.07.02) arbeitlos melden. Somit bekommst du automatisch ab 25.07.02 deine Arbeitslosigkeit angerechnet. Nachdem du dann dein Ausbildungsverhältnis beendet hast musst du die Anträge vom Arbeitsamt (bekommst du, wenn du Dich arbeitslos meldest) von deiner Firma ausfüllen lassen. Unter anderem dein Jahresverdienst, ...). Eine Antrag musst du selber ausfüllen (betrifft die Angabe des Grundes der Arbeitslosigkeit, den aktueller Zustand (krank, ...), Überweisungsdaten etc.) Darauf musst du alle ausgefüllten Blätter mit Lohnsteuerkarte und Versicherungsausweis beim Arbeitsamt abgeben und du bekommst nach ca. 1-2Wochen das Geld für den Tag, ab dem du arbeitslos warst überwiesen. Also gehe vorzeitig erstmal hin und melde Dich arbeitslos, den wenn du erst nach dem 24.07.02 hingehst, die Tage vor deinem Besuch nicht mit angerechnet. MfG Silvio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 17. Juli 2002 Teilen Geschrieben 17. Juli 2002 @Pic und UR Es ging hier nicht um Kündigung, kingfabi wollte wissen, ob er Anspruch auf Arbeitslosengeld hat. Meine Anmerkung war lediglich ein Einwand, dass Kündigung in diesen Fall keine Rolle spielt, weil ein Ausbildungsverhältnis bei Abschluss schon mit Kündigung bzw. Befristung behaftet ist. @kingfabi Wie Silvio schon sagt, melde Dich jetzt schonmal arbeitslos. Um die Lauferei zu vereinfachen, lade Dir bei Arbeitsamt die Arbeitsbescheinigung (http://www.arbeitsamt.de/hst/services/vordruck/index.html) und lass sie schonmal von Arbeitgeber ausfüllen. Eine Kopie der Lohnsteuerkarte solltest Du Dir auch geben lassen. bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kingfabi Geschrieben 22. Juli 2002 Autor Teilen Geschrieben 22. Juli 2002 also, nochmals vielen Dank für Eure Antworten. ich habe alle erforderlichen Formulare, bescheinigungen und so weiter ausgefüllt und abgegeben. Die freundlichen Angestellten vom Arbeitsamt Schwabach (bei Nürnberg) haben sofort gewusst um was es geht und machten keinen stress. bin nun gespannt ob das geld dann auch tatsächlich einrollt ;-) -> ich halte Euch auf dem Laufenden Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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