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externe Prüfung


lala77

Empfohlene Beiträge

ich habe meine schriftliche Prüfung net bestanden aber bestehe hoffentlich meine mündliche am 26.7.

Da mein Zivildienst aber schon am 2 September losgeht werd ich mich also als externer melden um die schriftliche Winterprüfung am 26igsten November nacholen zu können.

eine frage wie ist das dann mit dem Berichtsheft???

das muss ich doch dann net weiterschreiben oder? das geht ja gar net. Dazumal ich August die Zeit bis mein Zivi anfängt ich ja zuhause bin, da mein Vertrag mit der Firma am 26.7 dann auch endet. (ich weis das ich auf eine verlängerung bestehen hätte können aber da fängt ja am 2.9 schon mein zivi an)

dann hörte ich die zivistellen müssen mir für den tag für die wiedereholung als externer für die schriftliche Winterprüfung nicht freigeben.

stimmt das??

danke

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Naja, dein Berichtsheft hast du hoffentlich während deiner regulären Ausbildungszeit ordnungsgemaess geführt. Und genau das benötigst du, nicht mehr und nicht weniger. Du trittst ja nur zu einer PRÜFUNGSwiederholung an, nicht zu einer AUSBILDUNGSwiederholung.

Es stimmt zwar theoretisch das Dir die Zivistellen nicht frei geben müssen, sofern du dich dort aber normal aufführst kann ich mir beim Besten Willen nicht vorstellen das du für eine Berufsprüfung nicht freigestellt wirst. Denke mal an die negative Publicity wenn du so ein Verhalten öffentlich machen würdest ....

PS: Melde die Prüfung deiner ZiviStelle am Besten frühzeitig, wenn auch nicht unbedingt am ersten Tag ...

Alles Gute!

Ghost4711

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Ich hoffe, du hast einen guten Grund, warum du deine Ausbildung nicht regulär - also Verlängerung im Ausbildungsbetrieb - zuende bringst?!? Dort könntest du - mit etwas Geschick - ggf. sogar noch eine kostenlose Prüfungsvorbereitung heraus holen und dich fachlich sicher mehr und besser vorbereiten als während der Zivi-Stelle. Außerdem könntest du dich auch in der Berufsschule blicken lassen, die meistens auch - zumindest marginal - etwas zum Prüfungserfolg beiträgt.

Mein Tipp: VERLÄNGERN und dann als geprüfter "XXX" zur Zivi-Stelle, das beruhigt ungemein und erspart ggf. auch den Freistellungs- und sonstigen Ärger.

LiGrü

Michael

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Original geschrieben von IJK

[...] Außerdem könntest du dich auch in der Berufsschule blicken lassen, die meistens auch - zumindest marginal - etwas zum Prüfungserfolg beiträgt.[...]

Hi Michael,

ich stimme Dir 100%-ig zu!

Btw., als "marginal" würde ich die regelmäßigen Berufsschul-Besuche übrigens gar nicht einstufen. Wenn ein Prüfling bei der mündlichen zu versagen droht, aber regelmäßig zur Schule gegangen ist, dann suchen die Prüfer gerne weiter nach dem Grund des Versagens. War er aber "nie in der Schule", dann geben Prüfer schon leichter mal auf.

Ich weiß von mehreren Prüfern, daß sie sich vor der Prüfung deshalb über die schulischen Gepflogenheiten der Kandidaten recht genau informieren.

gruß, timmi

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Original geschrieben von Gabiii

na dann kann man nur hoffen das, das was da oben steht nie auffällt, weil wenn rauskommt das die Prüfer davon ihre beurteilung abhängig machen gäbe es ärger!

Hallo Gabiii,

nein, nein, jetzt legst Du mir etwas in den Mund, was ich so weder gesagt noch gemeint habe.

Wenn ein Prüfling nu 'wirklich so gar nix bringt UND der Prüfer weiß, daß der auch "nie" in der Schule war, dann ist die Entscheidung >Nichtwissen oder Prüfungsangst< für den Prüfer aufgrund dieser zusätzlichen Fakten leichter.

Dreh' jetzt, bitte, diese Aussage nicht dahingehend um, daß ein Nicht-Schul-Besucher keine gute Prüfung ablegen kann. Das ist definitiv nicht so.

gruß, timmi

PS: So langsam beginne ich zu verstehen, warum die "alten Hasen" im Forum manchmal so verärgert auf Kommentare hier reagieren.

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