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Lizenzgebühren für JPG gefordert


Tachyoon

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Original geschrieben von Tachyoon

Bleibt die Frage: Wann darf so ein Patent noch eingefordert werden und ab wann ist es durch jahrelange Unterlassung als Freeware anzusehen?

Freeware ist eine Lizenzform, in der der Urheber von seinem Verwertungsrecht Gebrauch macht, wie in jeder anderen Lizenzform auch. Er sichert dem Nutzer allerdings zu, dass er von Unterlassungsaufforderungen absieht.

So kann man Freeware definieren. Gibt dann allerdings immer noch ein paar Klauseln. So kann der Urheber zum Beispiel nur bestimmten Person (juristisch, natürlich) die Erlaubnis zur Verbreitung geben. Beispiel : Ich schreibe ein Programm, das ich kostenlos ins Netz stelle. Allerdings möchte ich, dass man es nur von meiner Homepage aus herunterladen kann. Du dürftet das Programm - wenn du es denn zum Download anbieten wolltest - nicht auf deine Homepage stellen, sondern dein Download-Link müsste auf meine Homepage führen. Wobei du mich natürlich vorher fragen müsstest, ob du das überhaupt darfst, wenn ich das nicht mit einschliesse.

Als Urheber habe ich aber jederzeit das Recht, meine Lizenzen zu ändern. Gilt allerdings nicht rückwirkend. Beispiel (Jetzt mal konkret zu JGP) : Grafikprogramm X in Version 1.0 unterstützt das JPG-Format; und zwar weil es Freeware ist. Nun ändert diese Firma die Lizenz. Mit Version 1.0 dürften weiterhin JPGs erzeugt / bearbeitet werden. Mit der nächsten Version (Die nach Änderung der Lizenz herauskommt) wäre das nicht mehr möglich.

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Nun, man wird mir wahrscheinlich nicht zustimmen, weil es "rein rechtlich" gesehen ok ist, aber ich bekomme Magengrummeln bei dem Gedanken, daß es Firmen gibt, die Geld alleine mit "geistio

gem Eigentum" verdienen.

Für mich impliziert das nämlich, daß der menschliche Geist doch nicht frei ist, wie uns seit jeher Generationen von Dichtern und Denkern weismachen wollen.

Wenn es möglich ist, "Geistiges Eigentum", also Dinge des Geistzes, Dinge, die sich im menschlichen Geist entwickelt haben, zu erwerben, zu verkaufe, zu lizensieren usw. ist es mMn im Umkehrschluß (meine Spezialität ! :D ) möglich zu sagen, der Geist "an sich" (das in sich selbst Seiende des menschlichen Geistes) sei erwerbbar, veräußerbar, lizensierbar.

Ich persönlich denke, hier jetzt einem Juristen zu definieren, was "menschlicher Geist" an sich ist - als Gesamtheit / Summe aller menschlichen nicht nurintellektuellen Fähigkeiten sondern auch das, was darüber hinaus geht - dürfte auf Probleme stoßen, da ich mir bereits denken kann, daß der juristische Begriff einer Sache (wie so oft) unterschiedlich zu dem natürlichen Begriff einer Sache ist.

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Dann sind wir wieder bei der Diskussion um Patente für Software :D

In Deutschland ist Software nicht patentierbar, oder nur mit einem Trick... Eine bestimmte Software in einem bestimmten Gerät ist es wieder. Da damit der technische Hintergrund wieder hergestellt ist... (für Steurungschips etc. denk ich mal ist das gedacht...)

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