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Geschrieben

Moin,

kurze Frage an die hier anwesenden Prüfer/Ausbilder: Hat jemand von euch schon einmal einem Betrieb die Ausbildungserlaubnis entziehen lassen (bzw. das versucht)? Wenn ja, wie seit ihr vorgegangen, wie war das Prozedere, etc.?

Zum Hintergrund: Ich bin Prüfer für die FISIs (und habe diese Prüfung selbst abgelegt) und unser PA mußte letztens einen Azubi zum dritten Mal durch die Prüfung fallen lassen. Der Grund waren drei mal mangelhafte Leistungen, die Ursache ist sein Betrieb. Drei feste Mitarbeiter inkl. Chef, der als einziger die Ausbildungserlaubnis hat und fast nie im Betrieb ist. Die zehn Azbuis sitzen drei Jahre im Call-Center und bedienen Telefone. Und allen wurde schon gesagt, daß sie leider nicht übernommen werden können.

Da auch in den Berichtsheften steht, daß die Leute drei Jahre lang als billige Call-Center-Kraft verheizt wurden und die Berichtshefte vom Ausbilder unterschrieben wurden, sollte es doch eigentlich möglich sein, diesem Laden das Handwerk zu legen.

Und darum bitte ich um hilfreiche Hinweise. Wir haben die IHK schon offiziell informiert und deren Mühlen beginnen sich zu drehen, aber ich hätte gerne ein paar Eisen mehr im Feuer.

BTW: An alle Azubis: Die meisten von euch halten die Berichtshefte für Unfug. Dieses Beispiel zeigt, warum sie gebrauch werden. Füllt die Dinger aus und schreibt rein, wenn ihr Kaffee kochen musstet. Das ist im Zweifelsfalle der einzige Beweis, den ihr habt, wenn ihr von eurem Betrieb verheitzt werdet.

MfG, Udo

PS: Den Namen des Betriebes habe ich absichtlich (noch) nicht genannt.

Geschrieben

Das interessiert mich auch brennend, ein Freund von mir hatte eine Ausbildung in einer kleinen Firma gemacht. Zuerst dachte ich er lernt da richtig was und als er mir erzählte, dass er den ganzen Tag nur Anrufe entgegen nimmt war ich ziemlich geschockt. Sein Gehalt hat er auch nie regelmäßig bekommen, aber die erste Prüfung hat er sogar noch geschafft weil sie billig gewesen sein soll.

Aber nun hat er aufgehört und sucht sich etwas anderes...

wie kann man dagegen vorgehen falls einem soetwas passiert?

Geschrieben

Tipp habe ich leider auch keinen, die Mühlen einer IHK ma(h)len halt laaaangsam...

Falls es jemanden persönlich trifft - sofort die Notbremse ziehen:

1. Gespräch mit Chef

2. (falls nichts genutzt) Gespräch mit ChefChef

3. (dito) Unterstützung Betriebsrat/Auszubildendenvertreter

bis da alles intern - ab dann

4. Arbeitsamt/IHK/Rechtsberatung/Lehrer

und schon mal nach einer neuen Firma Ausschau halten :(

Wir als PA haben auch mal einen Betrieb "hingehängt" (da war zufällig die IHK-Dame bei der Prüfung mit anwesend), wir haben aber nie erfahren, ob das was gebracht hat.

Noch schlimmer war in München ein Umschulungsbetrieb, von dem damals (DV-Kfm) in meinen PAs (K)EINER "= Quote 1 aus 14" die Prüfung geschafft hat, der Rest ist durchgefallen. Wir haben damals über drei Jahre in jeder Prüfung unsere Infos vermerkt - nix wars. Dieser Umschulungsbetrieb (eindeutig Vitamin B) war der ERSTE, der neue IT-Berufe umschulen durfte :( :( :(

da fällt mir auch nix mehr ein...

Ein manchmal frustrierter Prüfer

Michael

Geschrieben
Original geschrieben von Udo.Erdelhoff

Wenn ja, wie seit ihr vorgegangen, wie war das Prozedere, etc.?

Grundsätzlich :

Du als Prüfer / Ausbilder kannst die Missstände innerhalb eines Betriebes nur zur Anzeige bringen, wenn sie stichhaltig sind.

Als Prüfer kannst du die konkreten Versäumnisse nur auf Verdacht melden. Alles weitere übernimmt in dem Fall die Kammer.

Es werden natürlich folgende Kriterien überprüft :

Fachliche Eignung des Ausbildenden / Ausbilders - falls es sich um unterschiedliche Personen handelt, die fachliche Eignung des Ausbilders.

Eignung der Ausbildungsstätte von der Art; dabei geht es dann um Grundsätzlichkeiten wie dem wirtschaftlichen Ziel des Betriebes, etc. Also die Frage, ob der Ausbildungsbetrieb einen Ausbildungsberuf überhaupt vermitteln kann. (Beispiel : Tischlerei m. einem einzigen EDV-Arbeitsplatz f. d. Buchhaltung wird höchstwahrscheinlich keine Kaufleute d. Informatik oder FIs ausbilden können).

Eignung der Ausbildungsstätte vom Ablauf; dabei geht es darum, ob die Vermittlung der im Ausbildungsrahmenplan festgelegten Inhalte sichergestellt sind; und falls nicht, welche Maßnahmen getroffen werden / wurden (z.B. Betriebskooperation - Azubitausch; externe Bildungsmaßnahmen neben der Berufsschule). Dafür wird natürlich das Berichtsheft d. Azubis herangezogen - falls vorhanden.

Überprüfung auf Verstöße gg. BBiG, Betriebsverfassungsgesetz, ggf. Jugendarbeitsschutzgesetz, Unfallverhütungsvorschriften, etc.

Dabei wird es zu Kontrollen durch Betriebsbesichtigungen kommen, d.h. die zuständigen Bearbeiter machen sich ein Bild vor Ort. Es wird natürlich insbesondere darauf geachtet, dass die Kriterien, unter denen der Betrieb seine Anerkennung als Ausbildungsbetrieb erhalten hat, noch erfüllt werden.

Anhörung d. Inhabers, d. Ausbilders, d. Auszubildenden, ggf. dich als verdachtsäußerden Prüfer.

Entscheidung über Entziehung der Ausbildungserlaubnis (befristet; d.h. Möglichkeit zur Nachbesserung; oder unbefristet)

In diesem Moment könnte der Auszubildende seinen Betrieb in die Schadensersatzpflicht nehmen; inwiefern das möglich ist, müsste durch juristische Beratung geklärt werden.

Die (groben) Kriterien für die Anerkennung als Ausbildungsbetrieb für einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf müssten auch im Rahmen des BBiG geklärt sein.

Geschrieben

...zu beachten, ist aber schon die zwitterstellung der kammern :

...zum einen interessenvertretung der betriebe via zwangsmitgliedschaft

...zum anderen aufsichtsorgan im bereich der beruflichen bildung

...ob diese konstellation immer hilfreich ist??

Geschrieben
Original geschrieben von BenNebbich

...ob diese konstellation immer hilfreich ist??

Das kann ich nicht beurteilen.

Sicher ist aber, dass eine Kammer u.a. den Auftrag hat, sicherzustellen, dass ihre Mitglieder die vom Gesetzgeber festgeschriebenen Regelungen - soweit sie in den Zuständigkeitsbereich der Kammern fallen; und die Berufsausbildung tut das ja - einhalten.

Ich vergaß, zu sagen, dass die Kammern natürlich im Falle der Nichtzuständigkeit auch andere Stellen / Behörden einschalten müssen, da zum Beispiel Verstöße gegen die Unfallverhütungsvorschriften nicht nur die Aberkennung als Ausbildungsbetrieb zur Folge hätten, sondern möglicherweise der Betrieb gleich komplett dichtgemacht & Strafanzeige gegen den Inhaber gestellt werden würde.

Geschrieben

...es ist nur immer nicht so einfach ersichtlich welche sanktionen die kammern gegen betriebe verhängen, deren ausbildungsleistung mangelhaft ist.

...mir ist aus unserer region auch kein mängelkatalog oder gar ein fall aus der praxis bekannt.

...daher nehme ich an dass die kammer hier sehr defensiv agiert, und hierfür sehe ich eine mögliche ursache in der zwitterstellung.

Geschrieben
Original geschrieben von BenNebbich

...mir ist aus unserer region auch kein mängelkatalog oder gar ein fall aus der praxis bekannt.

Die wenigsten Auszubildenden wehren sich gegen Missstände in ihrem Betrieb.

Die wenigsten Auszubildenden kommen auf die Idee, ihren Betrieb mit dem Prüfungsergebnis in Verbindung zu bringen.

Die wenigsten Auszubildenden haben (kompetente) Leute in ihrem Umfeld, die mehr als die zwei Sprüche "Geh´ doch mal zum Chef" oder "Tja, Lehrjahre sind eben keine Herrenjahre" sagen können.

Die wenigsten Betriebe lassen sich freiwillig in ihre Karten schauen (Stichwort Zusammenarbeit Schule - Betrieb; wenn ich dir sagen würde, wieviele Betriebe der Kollegen meiner Jahrgangsstufe sich da engagieren; du würdest entweder weinen oder sagen "Das kenne ich nur zu gut").

Die wenigsten Betriebe halten ein, was sie versprechen; insbesondere Klein- und Kleinstbetriebe, bei denen sich die Situation theoretisch jeden Tag ändern kann. Und die Auszubildenden wissen oftmals nicht, worauf sie sich einlassen; machen selten Unterschiede zwischen sehr klein, klein, groß, sehr groß, etc. Hauptsache Stelle. Hatte ich mal in meiner Herbstanekdote angesprochen.

Die IHKn sind für zuviele Betriebe zuständig, als dass regelmäßig kontrolliert werden könnte. Viele Betriebe werden nach Anerkennung als Ausbildungsbetrieb überhaupt nicht mehr kontrolliert - für lange Jahre.

Die Schulen üben zuwenig Druck auf die Betriebe aus.

****

Die Liste der Mängel ist lang; und so kommt es recht häufig vor, dass es zu Missständen kommt, die niemandem bekannt sind.

Selbst mir ist nur ein einziger konkreter Fall bekannt, in dem einem Betrieb die Aberkennung als Ausbildungsstätte drohte.

Wie es dort mittlerweise aussieht - unbekannt.

Ich könnte dir Schoten erzählen; aus meiner Klasse beispielsweise von Leuten, die erzählen, sie müssten nach der Schule arbeiten - und das, obwohl besagter Betrieb einer Vereinbarung zugestimmt hat, dass sie´s nicht müssen - und zusätzlich noch nicht volljährig waren (mittlerweile schon) und es eh nicht gemusst hätten (8-Stunden-Regelung).

In einem anderen Betrieb kannte man nicht mal den Unterschied zwischen BBiG und JArbSchuG. Und : Nichtmal die Betroffenen wussten, dass sie gerade ausgebeutet werden (Ist zufällig auch meine Schwester bei, deswegen interessiert mich das besonders)

  • 2 Wochen später...
Geschrieben
Original geschrieben von lwp

Die wenigsten Auszubildenden wehren sich gegen Missstände in ihrem Betrieb.

Was nicht verwunderlich ist - schließlich ist das Kräfteverhältnis ziemlich eindeutig gegen sie. Und wenn dann noch von den Eltern oder anderen Bezugspersonen Sprüche wie "Tja, Lehrjahre sind eben keine Herrenjahre" kommen...

Und die Auszubildenden wissen oftmals nicht, worauf sie sich einlassen; machen selten Unterschiede zwischen sehr klein, klein, groß, sehr groß, etc. Hauptsache Stelle. Hatte ich mal in meiner Herbstanekdote angesprochen.

Wobei die berechtigten Beschwerden im Geschrei der Leute untergehen, die nicht begreifen wollen, daß der Grund für ihr Scheitern primär bei ihnen selbst liegt...

Die IHKn sind für zuviele Betriebe zuständig, als dass regelmäßig kontrolliert werden könnte. Viele Betriebe werden nach Anerkennung als Ausbildungsbetrieb überhaupt nicht mehr kontrolliert - für lange Jahre.

Und gerade im Bereich der neuen IT-Berufe wurden (und werden?) die Ausbilderscheine nach dem Motto "Wer will noch mal, wer hat noch nicht?" verteilt. Ich habe das in meinem Umfeld relativ kraß erlebt: Mein Ausbildungsbetrieb hatte keine Probleme, für den Leiter des RZ den Schein zu kriegen: "Hmm, Ausbildung in den IT-Berufen, der Mann ist Diplom-Informatiker, hier bitteschön." Zur gleichen Zeit hat der Buchhändler meines Vertrauens versucht, die Ausbildungserlaubnis für den passenden Lehrberuf zu kriegen... er hat den Papierkrieg nach zwei Jahren aufgegeben und bildet jetzt halt nicht aus.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Hallo Zusammen

Mein privater Umschlungsträger hatte auch Mängel.

Die haben wir auch immer wieder vorgetrage.

Aber sie wurden nicht beseitigt.

Also haben wir einen Brief ans Arbeitsamt und an die IHK geschickt.

Dort haben wir die Misstände offen gelegt.

Nach einem Monat gab es ein Gespräch mit dem Leiter diese Trägers .

Man versprach es würde sich ändern.

Ganz hat es nicht geklappt aber immer hin

Noch ein monat später kam de mann vom Arbeitsamt und wollte wissen was los war.

Wir haben ihm alles geschildert und der heini vom AA war der letzte seine Strandarantwort war " das müssen sie mit dem umschulungsträger kären"

Im Mai diesen Jahres kam ein Mann von der IHK.

Was wir da erfahren haben hat uns die Schuhe ausgezogen.

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Der Mann von der IHK hat ja unseren Brief auch bekommen und er sagte uns das erste was er unternommen hat war das der Dozent der zwei Wochen nach unserem Brief neu gekommen war,

von IHM also der IHK geschickt worden ist, ansonsten wäre die Umschulung nicht anerkannt worden.

!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Der neue ist Diplom informatiker und hat uns wirklich was beigebracht und zwar mal was neues.

Das AA gibt dem Träger Geld zur Umschulung und prüft anscheinend noch nicht mal ob die das überhaupt können.

Spermann the one and only

Geschrieben

Das AA gibt dem Träger Geld zur Umschulung und prüft anscheinend noch nicht mal ob die das überhaupt können.

Wer im AA hätte die Kompetenz, dies zu Beurteilen ? Und wie soll das ablaufen ? Soll sich einer vom AA den ganzen Tag in den Unterricht setzen ?

Was ist mit Dozenten, die zwar viele Diplome, Scheine etc. vorweisen können, aber im Unterricht 10 min Übungsaufgaben austeilen und 8 h Zeitung lesen ?

MfG,

hanna

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