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Filme saugen illegal?


gealany

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Original geschrieben von lwp

Stimmt auch. Deswegen muss unser Urhebergesetz ja auch geändert werden. ;)

Solange es nur darum geht ist dagegen auch nichts einzuwenden. Also ein Gesetz, das es verbietet illegale mp3 herunterzuladen. Wenn dabei allerdings auch Vorkehrungen zur Verfolgung mit eingeführt werden sollen (kompletten Internetverkehr überwachen etc. und alle Nutzer erstmal als Kriminelle hinstellen) hab ich wohl was dagegen...

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Sei ihr sicher das es legal ist sich mp3 auch nur zu saugen, insofern nicht der künstler diesem expliziet zustimmt?? ich glaub nämlich das es genau so illegal ist wie bei filmen auch. ich meine wo ist der unterschied????? oder wenn es net illegal ist dann zumindest in ner dunklen grauzone des Urheberrechtes.

Aber in anbetracht der CD Preise (Der Preis eines Albums eines Künstlers) hab ich auch kein Problem damit das viele Leute es vorziehn sich mp3 zu saugen und diese dann zu hören.:D

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Es ist wie du sagst eine Grauzone, da laut Gesetz das private Kopieren erlaubt ist (du kaufst dir eine CD und kopierst sie 4-5 Freunden, das ist legal). Aber das war für Kasetten u.ä. gedacht, bei MP3 sieht das anders aus ("jede Kopie ein Original").

Ob da noch andere Gesetze eine Rolle spielen weiss ich nicht, bin ja keine Jurist :D

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Original geschrieben von MarcG

Aber das war für Kasetten u.ä. gedacht, bei MP3 sieht das anders aus ("jede Kopie ein Original").

Ja, denn wie Hawkeye es schon sagte, bei Kassetten zahlt man GEMA - Gebühren, weswegen sie ja immer noch so teuer sind.

Bei Rohlingen ist das ja nunmal ohne weiteres nicht möglich, und auch die 7 Euro GEMA - Gebühren auf Brenner sind nur eine Notlösung, weil es die Industrie & den Endkosumenten letztendlich billiger kommt (Bei Brennern gelten ja diesselben Argumente, die für Rohlinge verwendet werden), weil wesentlich weniger Brenner verkauft werden, als Rohlinge.

Aber die GEMA arbeitet ja bereits an den nächsten Modellen, z.B. Gebühren auf Festplatten, Komplettrechner, etc.

Ob da noch andere Gesetze eine Rolle spielen weiss ich nicht, bin ja keine Jurist :D

Nein. Maßgebend sind die Bestimmungen des Urhebergesetzes ( Ich bin auch kein Jurist ;) )

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Original geschrieben von Hawkeye

Mal ueberlegen. Du machst eine unrechtmaessige Kopie eines uhrheberrechtlich geschuetzten Werkes und bezahlst nichtmal dafuer. Ja, ich wuerde sagen, es ist illegal. :D

Im Ernst: Natuerlich ist es illegal. Wieso sollte das denn legal sein?

Falsch! Die Kopie von eines urheberrechtlich geschützten Werkes macht derjenige, der sie ins Internet stellt. Du machst nur eine Kopie von eben dieser Kopie. Das ist ja auch momentan die Grauzone, mit der die meisten Leute durchkommen, da man den Film nicht selbst gerippt hat. Zumal das rippen an sich auch nicht verboten ist. Ich darf, wenn ich eine DVD habe, mir eine Sicherheitskopie davon rippen. Ich mache mich damit nicht unbedingt strafbar. Allerdings macht sich derjenige strafbar, der ein Programm programmiert, mit dem ich diese DVD rippen kann, weil er damit dafür sorgt, das der Kopierschutz geknackt wird. Es ist wie gesagt momentan alles eine rechtliche Grauzone, weshalb es noch keine größeren Schritte gegen einfache User und Benutzer von Tauschbörsen a la eDonkey gegeben hat. Bis diese Grauzonen ausgelotet werden, dauert es noch ewig und drei Tage. Damit können sich dann unsere Kinder und Enkelkinder rumschlagen, weil wir dann schon zu alt zum benutzen einer Tastatur oder zum Festhalten einer Maus sind.

In diesem Sinne.

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Original geschrieben von MarcG

Es ist wie du sagst eine Grauzone, da laut Gesetz das private Kopieren erlaubt ist (du kaufst dir eine CD und kopierst sie 4-5 Freunden, das ist legal). Aber das war für Kasetten u.ä. gedacht, bei MP3 sieht das anders aus ("jede Kopie ein Original").

Ganz stimmt das nicht... man durfte auch von Kassetten nur Kopien machen, wenn (wie bei vielen PC-Programmen) immer nur eine "Version" nutzbar ist... also eine Kassette fürs Schlafzimmer, eine fürs Wohnzimmer und eine fürs Auto war ok, denn ich kann sie nicht alle auf einmal hören (ok, vielleicht schon irgendwie - aber normalerweise nicht).

Und bei Kassetten hat sich deshalb keiner so daran gestört, weil die Qualität eben mit jeder Kopie einer Kopie einer Kopie rapide runtergegangen ist...

Anders siehts bei Leihcassetten, -videos, -dvds, -spielen aus: man ist durch den gezahlten Betrag berechtigt, eine Kopie zu ziehen. Aber nur für den unentgeltlichen Eigengebrauch, also das Kopieren für Freunde, Vorführen bei Videoabenden etc. ist eigentlich auch verboten...

Filme saugen ist insoweit nicht illegal, wenn du nachweisen kannst, dass es ein Rip von einer DVD ist, die z.B. einer deiner Kumpel besitzt. Denn dann könnte er sie ja als Sicherheitskopie bei dir verwahren. Du darfst sie nur nie angeschaut haben... von wegen eine benutzbare Version... :D

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Eine private Kopie darfst du machen, das ist erlaubt, davon muss aber nicht nur eine gleichzeitig in Betrieb sein, bei software mag das so sein, nicht aber bei Musik. Laut Gerichtsurteilen ist es auch dann noch eine private Kopie, wenn du sie an deine engeren Freunde verteilst, also nicht jeden den du auf der Strasse triffst "Hallo, willst du mein Freund sein? Hier hast du ne Kopie!"

Bei Musik kauftst du den Tonträger, nicht nur das Recht ihn zu nutzen!

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Original geschrieben von MarcG

Bei Musik kauftst du den Tonträger, nicht nur das Recht ihn zu nutzen!

Jupp, wobei das natürlich nicht ganz so einfach ist. Du hast das Recht, den Tonträger zu verwerten, nicht aber den Inhalt. Das bedeutet : Du darfst Kopien herstellen, aber diese nicht verkaufen, weil in dem Moment der Inhalt vorrangig ist, nicht das Kopiermedium - es sei denn, es ist eine Kassette, auf die du GEMA-Abgaben gezahlt hast.

Den Tonträger selber darfst du natürlich verkaufen, dann aber keine Kopie behalten, selbst wenn es dein bester Freund wäre, dem du sie verkaufst. Der aber wiederum darf dir dann eine kopie machen.

Übrigens gelten deine Gerichtsurteile auch für Familienangehörige und direkte Verwandte. Bedeutet : Deinem Onkel darfst du eine Kopie machen, nicht aber dem Bruder seiner Frau. Ist eine sehr komplizierte Geschichte; und vor allem beliebig auslegbar.

Aber grundsätzlich unterscheidet man zwischen Nutzungs- und Verwertungsrecht. Ich kann ja mal bei Gelegenheit darüber referieren, was wo anzuordnen ist, falls ich das noch nicht gemacht habe.

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hi,

so mal schnell zusammenfassen ich hab mich mit dem thema beschäftigt was speziell filme angeht

1. du darfst sie aus dem internet runterladen

2. du darfst sie nicht anbieten (edonkey, kazaa usw)

3. du darfst sie für 7 freunde brennen

4. diese dürfen wieder 7 freunde usw.

5. du darfst dir dvd holen diese auch rippen

6. du kannzt auch nen programm dazu coden

zu 6 gibbet ja viele progs die auch verkauft werden also macht ma nsich net strafbar wenn man nen prog dafür codet :)

so das wars ersma *denk*

gr€€tz Luncustaf

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Original geschrieben von Luncustaf

hi,

6. du kannzt auch nen programm dazu coden

zu 6 gibbet ja viele progs die auch verkauft werden also macht ma nsich net strafbar wenn man nen prog dafür codet :)

gr€€tz Luncustaf

Du machst dich aber strafbar, wenn du in diesen Programmen eine Funktion einbaust, die den Kopierschutz knackt, machst du dich strafbar. (Habe ich aus einem Interview mit einem Staatsanwalt aus einer Chip. Nummer weiß ich leider nicht mehr.)Und da die meisten DVDs gecryptet und somit geschützt sind, machst du dich damit strafbar. Die die Verkauft werden, werden von Publishern verkauft, und haben diese Progs nicht gemacht, deshalb machen sie sich auch nicht strafbar. Deshalb geben die Publisher ja auch nicht den Namen des Programmierers hareus.

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Original geschrieben von Luncustaf

3. du darfst sie für 7 freunde brennen

4. diese dürfen wieder 7 freunde usw.

Nee. Du darfst theoretisch beliebig viele Kopien anfertigen.

Und Kopien darfst du nur vom Original machen; bzw. von deinen Kopien, wenn du das Original besitzt.

Deine Freunde dürfen aber garantiert keine Kopien anfertigen und verbreiten.

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Wenn dich der Schnittlauch erwischt gibt es aber ein paar gute Tricks, um sich ein wenig aus der Affäre zu ziehen (Hat alles bei einem Kumpel von mir, der Hausdursuchung mit Raubkopien hatte, gut funktioniert, Verfahren wurde eingestellt).

1. Anwalt nehmen

2. Es waren lediglich "Sicherheitskopien", Originale sind alle kaputtgegangen (Geht natürlich schlecht, wenn man Filme hat, die noch nicht im Kino laufen oder noch nicht auf Video/DVD erhältlich sind)

3. Filme wurden nie öffentlich vorgeführt

4. Filme wurden nie weitergegeben

Das ganze wird aber noch erschwert, wenn es Zeugen, Beweise, P2P-Progz aufn Rechner gibt...

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Original geschrieben von Luncustaf

hmm naja das is die frage auslegungssache :)

taf

Auslegungssache ?

§ 15

Allgemeines

(1) Der Urheber hat das ausschließliche Recht, sein Werk in körperlicher Form zu verwerten; das Recht umfaßt insbesondere

das Vervielfältigungsrecht (§ 16),

das Verbreitungsrecht (§ 17),

das Ausstellungsrecht (§ 18).

Quelle : UrhG (Urheberrechtsgesetz / Deutschland)

Wenn du eine CD, eine DVD, eine Software kaufst, dann tritt der Urheber (im Regelfall) gleichzeitig auch sein Vervielfältigungsrecht ab.

Das hat sich im Laufe der Zeit ergeben, da es eben das Problem mit der Nutzungsdauer gab (Wenn deine CD kaputtgeht, dann bedeutet das ja nicht, dass du den Inhalt nicht mehr nutzen darfst.)

Und selbst, was deine "Auslegungssache" betrifft : Um es mal juristisch korrekt zu formulieren : Du musst nicht nachweisen, dass du mal das Original besessen hast, richtig. Du musst lediglich nachweisen, dass du berechtigterweise ein Nutzungsrecht nach § 31, Abs. 2 oder 3, UrhG hast - idealerweise, indem du eine Quelle benennen oder das Original vorweisen kannst. Ist das nicht herrlich bürokratisch ? :D

Übrigens, es ist ein Unterschied, ob du ein Original verlierst, oder ob es unbrauchbar wird. In ersterem Falle nennt man das "p.P." oder auch "persönliches Pech". Im zweiten Fall kannst du allerdings - sofern unbegrenztes Nutzungsrecht gegeben - das Medium kostenlos beim Hersteller, bzw. beim Vertreiber umtauschen. Das kannst du aus dem § 41, Abs. 1 und 6, UrhG ableiten.

Alle Angaben ohne Gewähr.. :rolleyes:

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Original geschrieben von Harley Davidson

Du machst dich aber strafbar, wenn du in diesen Programmen eine Funktion einbaust, die den Kopierschutz knackt, machst du dich strafbar. (Habe ich aus einem Interview mit einem Staatsanwalt aus einer Chip. Nummer weiß ich leider nicht mehr.)Und da die meisten DVDs gecryptet und somit geschützt sind, machst du dich damit strafbar. Die die Verkauft werden, werden von Publishern verkauft, und haben diese Progs nicht gemacht, deshalb machen sie sich auch nicht strafbar. Deshalb geben die Publisher ja auch nicht den Namen des Programmierers hareus.

Das kann eigentlich nicht sein! In den USA gibt es jetzt den DMCA (Digital Millenium Copyright Act). Durch diesen ist sowas verboten. Aber der gilt nicht hier bei uns, auch wenn sich bestimmt bald mal irgenwelche Politiker finden werden, die sowas auch hier einführen wollen, Programme die einen Kopierschutz knacken sind NICHT verboten, die Benutzung davon kann u.U. aber Verboten sein!

Wie ist das in den USA? Nicht die Waffen töten, sondern die Menschen, die die Waffen benutzen :D

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Original geschrieben von MarcG

[..] Programme die einen Kopierschutz knacken sind NICHT verboten, die Benutzung davon kann u.U. aber Verboten sein!

Richtig. Erstellen kannst du solche Programme, du darfst sie aber nicht benutzen.

Allerdings gibt es auch hier eine rechtliche Grauzone. Generell darfst du urheberrechtlich geschützte Werke nicht verändern. Bleibt die Frage, ob der Inhalt einer mit Kopierschutzfunktion versehenen CD ein Werk als ganzes ist, oder ob man KS u. Nutzinhalt getrennt betrachten muss. In letzterem Fall dürfte man den Kopierschutz natürlich auch trennen.

Einfach zu umgehen ist das natürlich in dem Moment, indem du den Kopierschutz einfach mitkopierst. Denn wenn Kopierschutz mitgekauft wird, also unter das Nutzungsrecht fällt, hast du natürlich - sofern nicht ausgeschlossen - auch das Recht, ihn zu vervielfältigen. ;)

Egal, wie man es dreht und wendet, juristisch betrachtet kann man auch mit dem Kopierschutz machen, was man will, solange .. ach, steht alles im UrhG. :rolleyes:

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Man darf sie benutzen um eine Kopie für den privaten Gebrauch zu machen.

Nach §53 Urhg ist es legal eine Kopie zum privaten Gebrauch zu machen. Wenn der Anbieter jetzt einen Kopierschutz z.B. auf die CD macht hindert er dich daran, dein Recht auszuüben.

Es kann also nicht illegal sein, die CD trotz Kopierschutz zu kopieren. (natürlich nur für den privaten Gebrauch).

In den USA schon, nicht aber bei uns.

(noch nicht).

Es gab früher genug Kopierprogramme (für den Amiga, beim PC brauchte man sowas nie), die Verkauft wurden und sich damit rühmten, jede Diskette trotz Kopierschutz zu kopieren... die gab es ziemlich lange und öffentlich dafür, dass sie illegal gewesen sein sollen :D

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