Cool-Matthias Geschrieben 24. Juli 2002 Teilen Geschrieben 24. Juli 2002 Hi, hab mal ne kleine Frage zu der Ausbilder bzw. Ausbildereignungsprüfung der IHK. Zu dieser hört man sehr wiedersprüchliche Aussagen zum Mindestalter. Wie hoch ist das Mindestalter? Was bedeutet das Mindestalter genau? (Kann ich erst dann die Prüfung ablegen, oder erst dann die Ausbilderfunktion ausüben) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
The_red_one Geschrieben 24. Juli 2002 Teilen Geschrieben 24. Juli 2002 Das ist doch bestimmt wieder je nach Bundesland, bzw. vielleicht sogar IHK unterschiedlich geregelt. Am besten du rufst direkt bei "DEINER" IHK an. Da wirst du wohl vernünftige Auskunft finden. Sorry, genauer gehts nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Felicie Geschrieben 24. Juli 2002 Teilen Geschrieben 24. Juli 2002 Ich habe mich da auch erkundigt, da ich gerne so ein ePrüfung ablegen möchte. Also, so wie ich das verstanden habe muss man für die Prüfung selbst kein MIndestalter haben...du musst nur die fachlichen Kenntnisse(z.B. abgeschlossene Ausbildung) vorweisen können. Tätig werden darfst Du trotz Schein aber, ich weiss nicht genau...entweder ab einem bestimmten Mindestalter oder ab einer bestimmten Menge Berufserfahrung...aber die Prüfung kannst Du anscheinend schon vorher ablegen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Felicie Geschrieben 24. Juli 2002 Teilen Geschrieben 24. Juli 2002 Aber weiss jemand, ob das irgendwie vom Arbeitsamt, der IHK oder den Ländern bezuschusst wird? Ist nämlich ziemlich teuer diese Prüfung... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Cool-Matthias Geschrieben 24. Juli 2002 Autor Teilen Geschrieben 24. Juli 2002 Hi, danke Felicie! Dann werd ich den Schein wohl so bald als möglich machen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
IJK Geschrieben 24. Juli 2002 Teilen Geschrieben 24. Juli 2002 Das Mindestalter, um als Ausbilder mit Schein handlen zu können ist 24 Jahre. Wie auch beim Führerschein kann man das Teil natürlich auch vorher machen... Hier eine (sorry) Werbeseite - habe keine offizielle Seite gefunden :confused: http://www.hwa-online.de/umwelt/fuerth/ada_ausbildung_der_ausbilder.htm#Eignung LiGrü Der Ausbilder Michael Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Cool-Matthias Geschrieben 25. Juli 2002 Autor Teilen Geschrieben 25. Juli 2002 Die Seite beantwortet auch noch meine letzten Fragen. Thank you very much! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BenNebbich Geschrieben 25. Juli 2002 Teilen Geschrieben 25. Juli 2002 ...vielleicht noch als ergänzung : ...grössere firmen zahlen die lehrgangsgebühren oft. ...in vielen weiterbildungen (meister + fachwirte) ist der ada schein als integraler bestandteil enthalten. ...man kann die prüfung auch ohne kurs ablegen. selbststudium ist ausreichend. (meine kollegin + ich waren prüfungsbeste ohne kurs:bimei ) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Cool-Matthias Geschrieben 25. Juli 2002 Autor Teilen Geschrieben 25. Juli 2002 nur gibts zu unseren Beruf keinen "Meister" aber über die Gebühren brauche ich mir keine Sorgen zu machen, dich bekomme ich bezahlt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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