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Fahrtkosten + Rückerstattung


ristic

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Hey Leute...

hab da mal ne Frage...!

Hab schon danach gesucht... nix gescheites gefunden...!

Hab mich letztes Jahr mal informiert... weis nicht genau wie des jetzt gehandhabt wird...

Stimmt es das man das ganze Fahrtgeld nur zurückbekommt, wenn...:

- Man für drei Kinder, Kindergeld bezieht...

- nur ein Kind bekommt überhaupt das ganze Geld zurück...

und...

Stimmt es das man all das Fahrtgeld was über 600,-DM(300€) zurückbekommt, wenn man die Kritieren nicht erfüllt...???

Bei mir würds dann richtig dumm laufen... wir sind zu dritt... bloss bekommt mein älterer Bruder kein Kindergeld mehr... ist Ausgelernt...

Meine Eltern beziehn also nur für mich und meine Schwester Kindergeld...

Weis jemand genaueres... bitte... muss das endlich mal wissen... danke im Voraus

dan

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Hey Leute...

also... mein Arbeitskollege hat alles zurück bekommen...

jeden Pfennig den er zur Schule benötigt hat... das waren so 1000 DM...

er hat halt das Glück noch zwei andere Geschwister zu haben... und alle drei bekommen noch Kindergeld...

Ich weis halt immer noch nicht genau wie das jetzt abläuft... werd wenn ich Urlaub hab mal ins Landratsamt schaun und nachfragen... das dauert aber noch bis zum 15.08....

Vielleicht weis ja bis dahin irgendjemand was... :(

dan

P.S. Es geht auch nur ums Schulfahrtgeld... also des Geld was man bei der Fahrt zur Schule hin benötigt... Das müsste das Landratsamt bezahlen... aber die haben sich natürlich alles so hingedreht... das sie nicht jedem alles zurückzahlen müssen(siehe 3 Kinder->müssen Kindergeld bekommen)... Bei manchen is des halt ziemlich krass... die zahlen sich dumm und deppad...!!!

muss halt auch für ein Schuljahr so 600 € ausgeben wenn nich mehr... wenn ich das wiederbekommen würd... wär genial...!!!

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Wohn in Rosenheim... und mein Arbeitskollege(im zweiten Lehrjahr) hat alles zurück bekommen... Hab mich auch letztes Jahr schon informiert... klar bekommen wir Geld zurück... und wie... und irgendwer muss doch mehr wissen... AHHHHHHHHHH!!!

zum verzweifeln...

dan

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Von den oben genannten Kriterien weiß ich nichts, ich habe mich beim Arbeitsamt erkundigt und die haben mit mir einen BAB (Berufsausbildungsbogen glaube ich) ausgefüllt.

Habe dann pro Kilometer 35 Pf. bekommen! Hin und zurück und das hat meine Benzinausgaben vollkommen gedeckt.

Frag doch mal Dein Arbeitsamt, außerdem kann man es ja ausfüllen und ob man es dann wirklich genehmigt bekommt sieht man ja dann.

@BenNebbich: Ich wohne in Bayern!

Gruß

Containy

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des wär dann aber n bisschen krass oder...???

bei mir jedenfalls... wenn ich block hab... zwei wochen...

fahr ich am Tag 140 Km hin und zurück...

des wären nach adam riese... 0,35-x140 = 49,-DM PRO TAG...

bekommst du wirklich soviel kohle... das wären in der woche 250-DM... da würd ich ja noch verdienen *g*...

bist du dir da sicher...???

dan

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BAB bekommst Du vor allem, wenn Du nicht mehr zu Hause wohnst (das kann dann richtig viel Geld sein...).

Da kannst Du zur Miete, Fahrtkosten, Lebensunterhalt und Schulbüchern einiges dazu bekommen...

Wenn Du noch zu Hause wohnst, könntest Du evtl. auch etwas zu Fahrtkosten dazukriegen (kommt auf Dein Einkommen, sowie das Deiner Eltern an).

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wohn noch daheim... und verdienen tu ich dennen wohl zu viel... da ich beinahe kein Kindergeld bekommen habe... musste da auch schon tricksn um das wieder zu bekommen(andere Geschichte)

bekomm 1200 Brutto... reicht aber hinten und vorne nicht... arbeit auch schon Samstags um noch n bisschen was zu haben... aber jetzt ham wir heute den 29 und ich hab seit fast ner Woche schon keine Kohle mehr...

also des mit BAB klingt nicht schlecht... gibts aber best. auch wieder so viele Kriterien das ich wieder nix rausbekomm...

wer weis noch mehr... schreibt euch die Finger wund....!!!

dan

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wenn sie Dein Kindergeld absetzten, dann kannst Du den Freibetrag (der übrigens bei ca 14.400 DM/Jahr liegt) hochsetzten, indem Du sog. Werbungskosten geltend machst (u.a. auch Fahrtkosten). Schau mal unter www.arbeitsamt.de nach, oder gib in Google mal den Suchbegriff Werbungskosten bzw. Berufausbildungsbeihilfe (BAB) ein.

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@ containy

wann hast du des Beantragt...??? Hast du irgendwie getrickst... also hast du vielleicht gesagt das du bei deinen Eltern wohnst aber zahlen musst... oder so ähnlich... wieviel verdienst du...???

wär nett von dir wenn du mir das beantworten könntest...

danke...

gruß dan

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Nichts getrickst, vielleicht hat die ganze Sache ein Haken!

Meine Mum ist alleinerziehend! Aber auch andere Bekannte haben des bekommen, deren Eltern verheiratet waren und zusamengelebt haben.

Kann nur wiederholen, es ist einfacher einfach mal beim Arbeitsamt vorbei zu gehen.

Gruß

Containy

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Habe ans Arbeitsamt geschrieben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie ich des öfteren schon gehört habe, kann man unter gewissen Umständen das Fahrtgeld, von zu Hause zur Berufsschule und zurück, erstattet bekommen. Welche genauen Voraussetzungen müssen dabei erfüllt sein?

Ich würde mich um eine baldige Antwort freuen.

-----------

Antwort:

-----------

Ein Beitrag zu den Fahrkosten ist nur im Rahmen einer Berufsausbildungsbeihilfe möglich. Mehr über die Berufsausbildungsbeihilfe erhahren Sie unter folgender Adresse:

http://www.arbeitsamt.de/hst/services/lis/bab/index.html

Ein Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe kann bei der Berufsberatung des Arbeitsamtes gestellt werden.

Freundliche Grüße

Ihre Berufsberatung

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