verdain Geschrieben 31. Juli 2002 Geschrieben 31. Juli 2002 "Eine doppelte Haushaltsführung wird steuerlich nur für maximal zwei Jahre anerkannt. Nach Ablauf der Zwei-Jahres-Frist können keine Kosten mehr steuerlich berücksichtigt werden." Mir wurde gesagt das dieses Gesetz abgeändert wurde. Auf unbegrenzte Zeit. Hat jemand eine Ahnung ob dies offiziell ist? Und zwar ist diese Frage interessant für das Kindergeld! Vielen Dank!
bimei Geschrieben 31. Juli 2002 Geschrieben 31. Juli 2002 Original geschrieben von verdain Mir wurde gesagt das dieses Gesetz abgeändert wurde. Auf unbegrenzte Zeit. Hat jemand eine Ahnung ob dies offiziell ist? Ja, es wurde abgeändert. Aber umgekehrt, seit 1996 gilt eine Beschränkung auf zwei Jahre, vorher war es unbegrenzt. (Und seit 1998 ist für ein Wiedraufleben eine 8 monatige Unterbrechung, vorher 12 Monate, nötig.)
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