dummabua Geschrieben 1. August 2002 Teilen Geschrieben 1. August 2002 hi@all is zwar nicht sooo aktuell, is aber trotzdem lustig, wie der staat alles präzise und hart von grund auf geändert hat. Die zentralen Punkte der Neuregelung des Jugendschutzgesetzes Die bisher geltende Unterscheidung in Teledienste (Zuständigkeit des Bundes) und Mediendienste (Zuständigkeit der Länder) wird aufgehoben. Künftig wird zwischen Telemedien (alle neuen Medien) und Trägermedien (Offline-Medien: Bücher, Musik-CDs, Videokassetten, CD-ROMs und DVDs) unterschieden. Analog zu der Alterskennzeichnung von Filmen und Videofilmen werden in Zukunft auch Computerspiele und Bildschirmspielgeräte mit einer Alterskennzeichnung versehen und für Kinder und Jugendliche nur entsprechend dieser Alterskennzeichnung freigegeben. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (bislang: Schriften) kann alle herkömmlichen und auch alle neuen Medien indizieren. Die Bundesprüfstelle nimmt die Aufgabe wahr, jugendgefährdende Inhalte in Online-Medien mit Ausnahme des Rundfunks festzustellen. Sie hat dafür die Stellungnahme der "Kommission für Jugendmedienschutz" (KJM), der zentralen Aufsichtsstelle der Länder, einzuholen. Das Indizierungsverfahren der Bundesprüfstelle wird neu geregelt. Künftig kann die Bundesprüfstelle auch ohne Antrag tätig werden, um zu gewährleisten, dass möglichst alle jugendgefährdenden Angebote in die Liste der Bundesprüfstelle aufgenommen werden. Für Kinder und Jugendliche wird der Zugriff auf schwer jugendgefährdende Medien, insbesondere die mit Gewaltdarstellung, verboten. Schon ohne Indizierung durch die Bundesprüfstelle sollen Trägermedien, die den Krieg verherrlichen, die Menschen in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellen oder Jugendliche in geschlechtsbetonter Körperhaltung zeigen, mit weitreichenden Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverboten belegt werden. Zum bisher geltenden Verbot des Rauchens in der Öffentlichkeit für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren kommt ein Verbot der gewerblichen Abgabe von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren. Zigarettenautomaten müssen so gesichert werden, dass Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren der Zugang zu Zigaretten nicht möglich ist. Werbefilme für alkoholische Getränke und Tabakwaren dürfen nur noch für Jugendliche ab 16 Jahren freigegeben werden, damit junge Menschen nicht zum Alkohol- und Tabakkonsum animiert werden. Das heißt, diese Werbefilme dürfen im Kino nur Jugendlichen über 16 Jahren gezeigt werden. Ich denke nicht das auch nur eins davon wirkung zeigt.... wie denkt ihr darüber??? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Harley Davidson Geschrieben 1. August 2002 Teilen Geschrieben 1. August 2002 Sehe ich auch so. Solange es niemanden gibt, der das richtig kontrolliert wird das neue Gesetz nur ein Haufen Wörter auf einem Blatt Papier sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Commander_COM Geschrieben 1. August 2002 Teilen Geschrieben 1. August 2002 Bürokratenbockmist. Wo kein Kläger da kein Richter. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.