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Geschrieben
Original geschrieben von gajUli

Ich wuerde alle drei Teile wiederholen

Kann man sich das aussuchen welche man wiederholt?

Mein Ex-Mitazubi ist mit 29,5 in der GH1 durchgerasselt, hat in den beiden anderen Teilen über 70%. Die IHK München-ObB meint jetzt er müsse die Schriftliche nochmal komplett machen. Dabei dachte ich, man muss nur den Teil nochmal schreiben den man auch versiebt hat. :confused:

Geschrieben

Bestandene Teilpruefungen _koennen_ angerechnet werden, aber es gibt darauf keinen Rechtsanspruch. Wenn die Muenchener das nicht machen wollen, dann ist daran also nicht zu ruetteln.

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