HanzWurst Geschrieben 5. August 2002 Teilen Geschrieben 5. August 2002 ich habe folgende pkt erreicht: GH1: 30 GH2: 52 WISO: 48 mir is klar das ich GH1 wiederholen sollte aber muss ich wiso auch wiederheolen? oder kann ich ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gajUli Geschrieben 5. August 2002 Teilen Geschrieben 5. August 2002 Ich wuerde alle drei Teile wiederholen, 52 Punkte lassen sich doch gewiss noch verbessern. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Saga Geschrieben 7. August 2002 Teilen Geschrieben 7. August 2002 Original geschrieben von gajUli Ich wuerde alle drei Teile wiederholen Kann man sich das aussuchen welche man wiederholt? Mein Ex-Mitazubi ist mit 29,5 in der GH1 durchgerasselt, hat in den beiden anderen Teilen über 70%. Die IHK München-ObB meint jetzt er müsse die Schriftliche nochmal komplett machen. Dabei dachte ich, man muss nur den Teil nochmal schreiben den man auch versiebt hat. :confused: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gajUli Geschrieben 7. August 2002 Teilen Geschrieben 7. August 2002 Bestandene Teilpruefungen _koennen_ angerechnet werden, aber es gibt darauf keinen Rechtsanspruch. Wenn die Muenchener das nicht machen wollen, dann ist daran also nicht zu ruetteln. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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