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AusbildungsV.-Unterschrift


JHus

Empfohlene Beiträge

Hi,

Ich habe mehre Bewerbungen , zum zweck einer Lehrstelle als FI

zubekommen ,

verschickt und schon Einladungen zu einen Vorstellungs Gespräch auch erhalten, nun ist meine Frage da ich ja zum Zeit punkt der Unterschrift (AusbildungsV.),also jetzt, noch 16 jahre alt bin ,ich weiss das meine Eltern auch unterschreiben müssten, wie sehr ist meine Unterschrift plus die meine Eltern Rechtsbindent(?),denn ich ja zum jetzigten Zeitpunkt noch nicht sagen ob ich vileicht aufs Fachgynasium gehe ,denn da kann man sine Bewerbung leider erst in den Winterferien einreichen . Das Problem ist ich möchte gerne schon was festes habe könnte ja sein das es mit den Fachgynasium nicht klappt!Was hätte ich zu befürchten .....(da meine Unterschrift doch noch nicht Rechtsverbindlich ist,oder?)

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Aber nach dem Gesetz ist meine Unterschrift doch noch gar nicht Rechtsverbindent , das heisst sie ist nicht viel wert .Also was wollen sie den machen? Und selbst wenn kann ich drauf gegen das ich noch garnicht denn Nötigenwit Blick hab.!oder?

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Deine ist IMHO insoweit rechtskräftig, da deine Eltern mit unterschrieben haben und somit auch zugestimmt haben.

Aber mal davon abgesehen:

Wenn du einen Vertrag abschließt, nimmst du einem Anderen die Möglichkeit diesen Ausbildungsplatz anzunehmen. Wenn du die Stelle annimmst is ja nix verwerflich, aber wenn du dann doch den Vertrag kündigst, find ich dass zumindest moralisch nicht okay. Ist genau das selbe wenn man sich 3 Plätze warm hält und sich erst kurz vor Ausbildungsbeginn entschließt (sofern die Firmen das mitmachen).

Also: werd dir klar was du willst, entweder weiter zur Schule zu gehen, oder eben eine Ausbildung. Ich denke nicht dass dich eine Schule ablehen würde oder ?

Grüße,

HD

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Ich muss da HohesDitt vollkommen zustimmen: entweder Schule oder Ausbildung, aber wenn die Ausbildung anfängst und dann in der Probezeit kündigst ist, wegen der Schule, dann ist das moralisch echt in OK!

Mal davon abgesehen, wann sind denn bei Euch Winterferien, bei uns in Bayern wäre da die Probezeit schon rum, d. h. so leicht kann man dann auch nicht mehr kündigen!

Gruß

Containy

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Hi,

Ich bin jetzt in der 10K.(also in 6tagen),habe mich ja wie schon gesagt in einigen Firmen Beworben,und in den Winterferien die jetzt kommen müsste ich mich bewerben ,beim Fachgynasium .Die Probezeit beginnt doch erst wenn du Arbeitest also(nach den kommenden SommerFerien) 1Aug oder 1Sep ,oder?

Was könnte die Firma den machen , würde ja vor Gericht nicht viel brinngen ,denn nur die Unterschrift meiner Eletern ist Rechtskräftig und da ich ja ein bestimmtes Recht auf selbst bestimmung nach denn Gesetz habe(trotz dem ist bei einen AusbildungsV. die Unterschrift der Eltern nur Wichtig) - würde ich bzw meine Eltern nicht belangt werden . können?

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Dein Vertrag wäre Rechtskräftig sprich du könntest auf Erfüllung verklagt werden (da deine Eltern den Vertrag unterschrieben haben und du nicht geschäftsfähig bist), aber dann am 1. Arbeitstag fristlos kündigen. Deswegen würd keine Firma diesen Weg gehen. Da geben diese lieber einem anderen Azubi den Platz. (Glaub ich zumindest, und wäre sinnvoll) Ergo kündigst du einfach den Vertrag auf, ich denke da würde eine Firma auch Verständnis für haben, wenn du halt weiter zur Schule möchtest. Dennoch du würdest vielleicht einem anderen Azubi die Chance auf einen Platz in dieser Firma - vorerst, bis zur Kündigung - nehmen.

Nein, was ganz anderes:

Ich weiss ja nicht wie das mit deiner Schule genau ist, aber normalerweise wirst du doch genommen, wenn du dich früh genug anmeldest, oder ? Und irgendwie musst dir auch klar sein was du willst. Schule und einen (höheren) Abschluss auf der einen Seite, oder eine Fachbezogene Ausbildung und der Eintritt in das Berufsleben auf der anderen Seite.

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Ihr habt wohl Recht , ich werde wohl ans Fachgynasium gehen

da bekommt man denn ja einepralle Ausbildung zum TAI

(soll aber nicht so belibt bei der Wirtschaft sein,hab ich hier gelesen(?))und das man sich zum FI Nachprüfen lassen kann

hat das zu einer informationen.

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