Luncustaf Geschrieben 14. Dezember 2000 Teilen Geschrieben 14. Dezember 2000 Hy Leutz, mich würde interessieren wie Ihr eure Überstunden ausbezahlt bekommt. Bekommt Ihr garkeine oder frei oder werden Sie euch ausbezahlt???? euer Cruzito Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Dragon-Master Geschrieben 14. Dezember 2000 Teilen Geschrieben 14. Dezember 2000 Bei uns sind die Überstunden eigentlich zum Wohle der Firma. Außer man hat einen guten Vorgesetzten. Dragi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
T. Schiffler Geschrieben 14. Dezember 2000 Teilen Geschrieben 14. Dezember 2000 Hi Das hängt wohl ganz davon ab, wie Du die Überstunden definierst. Wenn Du in der Firma bist, um einen Deiner Implementationsfehler auszumerzen, dann sind es "freiwillige" Überstunden. Bist Du da, um Fehler anderer Auszumerzen oder etwas umzusetzen, was eben ansonsten nicht funktionieren würde, so ist es eine Überstunde. Wie Du das nun vergütet bekommst ist von Betrieb zu Betrieb und von Situation zu Situation unterschiedlich. Ich habe hier die Wahl zwischen Freizeitausgleich und Geld, aber da bringt die Freizeit wohl mehr (AzubiRulez) *g* Erbeere ------------------ http://www.IT-Ausbildung24.de - Der Server von Azubis für Azubis Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DPruess Geschrieben 14. Dezember 2000 Teilen Geschrieben 14. Dezember 2000 Moin, bei uns gibt es ein System das nach Produktivstunden geht. Du musst im Monat eine Anzahl von Stunden machen, die auch dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Alles, was über der Grenze liegt, sind sogenannte "Überstunden". Das soll als Anreiz gelten, damit kannst Du also selber Dein "Entgelt" in die Höhe treiben... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ABRAXAS Geschrieben 14. Dezember 2000 Teilen Geschrieben 14. Dezember 2000 Was ich an Überstunden mache, darf ich mir an anderer Stelle frei nehmen! Frohe Weihnachten, ABRAXAS Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
timuwine Geschrieben 14. Dezember 2000 Teilen Geschrieben 14. Dezember 2000 hi bei uns darf man seine überstunden auf ein konto verbuchen mit diesen angesammelten überstunden darf man dann früher in rente gehen .......na toll...oder man feiert sie ab. als auszubildender DARFST du nur 8 pro tag haben max. 10 es müssen aber im wochenschnitt immer 40 stunden bleiben...."OFFIZIELL!" [Dieser Beitrag wurde von timuwine am 14. Dezember 2000 editiert.] Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
E-Sorcerer Geschrieben 14. Dezember 2000 Teilen Geschrieben 14. Dezember 2000 Hi, Das wird wohl von firma zu Firma unterschiedlich gehandled. Bei uns ist es so das Überstunden in der Ausbildung grundsätzlich nur mit Freizeit vergolten werden. Außerdem darf man maximal 15 haben (*offiziell*, ich glaub' ich lieg' so bei 80-100 im Moment *g*). Nach der Übernahme kann man es sich dann aussuchen ob man Freizeit oder Geld haben will. Meistens lohnt sich Geld eigentlich nicht, ich nehm' auf jedne Fall immer Freizeit. Bye E-Sorcerer Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rohde Geschrieben 14. Dezember 2000 Teilen Geschrieben 14. Dezember 2000 @timuwine: Das ist nicht ganz korrekt. Das Arbeitszeitgesetz (zu finden unter http://www.bma.de) unterscheidet nicht zwischen Azubis und Festangestellten. $3 ArbZG meint dazu: "Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden." Als Werktag gelten Montag bis Samstag, so daß im Extremfall 60 Stunden rauskommen können, die dann aber wieder ausgeglichen werden müssen. Dazu ist noch anzumerken, daß $7 noch einige Abweichungen formuliert, die $3 betreffen, wonach ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung an bis zu 60 Tagen im Jahr 10 Stunden werktägliche Arbeitszeit ohne Ausgleich festlegen kann. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Road-Runner Geschrieben 14. Dezember 2000 Teilen Geschrieben 14. Dezember 2000 Hi bekomm für meine Überstunden auch garnix! Weder Geld noch Frei, außer am Wochenenda da gibts eine Regelung! Habe auch nach der Berufsschule nicht frei! CU Road-Runner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MiTo Geschrieben 14. Dezember 2000 Teilen Geschrieben 14. Dezember 2000 Ich gleiche die Überstunden mit Freizeit aus. Sie werden grundsetzlich in unserer Firma nicht ausgezahlt. Jedoch bin ich im letzten Jahr nicht dazu gekommen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ABRAXAS Geschrieben 14. Dezember 2000 Teilen Geschrieben 14. Dezember 2000 Nach der BS nicht frei!?? Der Besuch der BS gild als 8 Stunden Arbeitstag; d.h. du darfst (rein theoretisch) danach garnichtmehr arbeitengehen!! Jenachdem wie das Klima in deiner Firma ist würde ich deinen Chef mal darauf ansprechen. Falls du jedenfalls irgendwann mal die Ausbildung kündigen willst, ist das ein guter und unanfechtbarer Grund fristlos aus dem Vertrag zu kommen Dein Ausbilder begeht durch solche Forderungen nämlich selber "Vertragsbruch"; und das ist ein Grund den Vertrag zu Kündigen. Aber, wenn sonst alles in der Firma stimmt, würde ich mir mit sowas nicht unnötig Stress machen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DPruess Geschrieben 14. Dezember 2000 Teilen Geschrieben 14. Dezember 2000 Stunden abbummeln ?? Freizeit ??? Wasn das ??? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Luncustaf Geschrieben 14. Dezember 2000 Autor Teilen Geschrieben 14. Dezember 2000 hy leutz, erst mal danke für die vielen Antworten. Bei ir ist das so: normal werden bei uns Überstunden gar nicht gezählt. Nur bei mir als Azubi ist das anders da muss der Arbeitgeber mir meine Überstunden ausbezahlen(steht so im Gesetzt). Dann wird aber nochmal definiert was sind Überstunden -> alles was man auf den nächsten Tag verschieben kann zählt nicht als überstunden. Nur wenn man jetzt an einem wichtigen Projekt ist und das unbedingt fertig werden muss zählt das ganze als überstunden. euer Cruzito Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MarkusX Geschrieben 14. Dezember 2000 Teilen Geschrieben 14. Dezember 2000 wenn ich überstunden habe, kann ich die mehr oder weniger abbauen wie ich will ;P nix ausbezahlt, aber freizeit > geld ^^ also np Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Stefan Müller Geschrieben 14. Dezember 2000 Teilen Geschrieben 14. Dezember 2000 @Cruz Candalaria Steht im Gesetz? Kannst du mir mal das Gesetzesbuch und den Pharagraphen dazu sagen, wäre super, bin nämlich JAVi und für alles offen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Luncustaf Geschrieben 14. Dezember 2000 Autor Teilen Geschrieben 14. Dezember 2000 @Milchi kannste bis morgen warten?? meine Ausbilderin kommt dann wieder die hat das extra nachgeschlagen, weil ich sie damit gequält hab ich poste es morgen hier rein ok euer Cruzito Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Braun_Oliver Geschrieben 14. Dezember 2000 Teilen Geschrieben 14. Dezember 2000 Moin moin [schwachsinn on] $3 ArbZG meint dazu: "Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. ........ [schwachsinn off] Entweder lebt man mit Überstunden, oder Du darfst Dir doch einen anderen Arbeitgeber suchen, so siehts doch im entdefeckt aus, oder ? ------------------ Beste Grüße von Rügen... ...de Oliver Braun Die IT-Site aus dem Nordosten Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Luncustaf Geschrieben 14. Dezember 2000 Autor Teilen Geschrieben 14. Dezember 2000 hallo leutz, ich hab mich nun selbst auf die suche gemacht. Eine über die regelmäßig tägliche Ausbildungszeit hinausgehende BEschäftigung ist besonders zu vergüten oder durch entsprechende Freizeit auszugleichen(§10 Abs. 3 BBiG). Ist die regelmäßige Ausbildungszeit auf 7,5 std begrenzt, so ist die darüber hinausgehende Ausbildungszeit gesondert zu bezahlen(Landsarbeitsgericht Düsseldorf, EzB Nr.1 zu § 10 Abs. 3 BBiG) Die Höhe der besonderen Vergütung für geleistete Überstunden ist im Gesetz nicht bestimmt. Sie kann in Tarifverträgen geregelt werden und muss jedenfalls angemessen sein. euer Cruzito Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Braun_Oliver Geschrieben 15. Dezember 2000 Teilen Geschrieben 15. Dezember 2000 Moin, ist doch vollkommen richtig Cruz Candalaria. Nur, wenn ich meinem Chef mit dem Arbeitsrecht komme, und sage:" Mir steht das zu, ansonsten will ich haben..... ", wird es heißen: "Paßt es Dir nicht, such Dir ne andere Firma". Und so unverzichtbar ist keiner das er sich das erlauben kann. Ich kann mal vorsichtig bei Chefchen an der Schulter kratzen und Ihm in die Richtung leiten:" Ich habe letzte Woche 51 Stunden gemacht anstatt meine 40, könnte ich nicht vielleicht mal nen Tag frei haben..:", oder so...... Arbeitsrecht ist dafür da, wenn ich meine Firma vor's Arbeitsgericht verklagen will, aber nicht, wenn ich in der Firma bleiben will. Das gilt insbesondere für Lehrlinge. Denn wenn der Chef sieht, das ich mich für die Firma einsetze, habe ich sicherlich mehr Spielraum in meiner Arbeit, bzw. kann sicherlich besser auf Hilfe zählen bei Problemen, als wenn genau nach 8 Stunden arbeit der Rechner heruntergefahren wird, auch wenn der Auftrag fertig werden muß. Hat alles ein für und wieder...... ------------------ Beste Grüße von Rügen... ...de Oliver Braun Die IT-Site aus dem Nordosten Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Luncustaf Geschrieben 15. Dezember 2000 Autor Teilen Geschrieben 15. Dezember 2000 Das ist ja auch vollkommen ok. Nur wenn er dir keine Überstunden zusagen will, kann er nicht einfach sagen "wenn du in der firma bleiben willst dann machste kostenlos überstunden oder bekommste keine vergütunge dafür". Wenn Überstunden anfallen hab ich auch nichts dagegen wenn es mal ein paar sind will ich die auch nicht ausbezahlt haben, aber wenn es jeden tag überstunden gibt dann will ich die irgendwann ausbezahlt haben -> bei mir wird das mit Urlaub vergünstigt wie ich heute erfahren hab. Fazit: Du musst dir nicht alles von deinem Chef gefallen lassen du hast als Lehrling viele rechte die du auch durchsetzen kannst und wenn es sein muss (was ich nicht hoffe) beende ich meine Lehre halt inner anderen firma!! euer Cruzito Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ThHeWi Geschrieben 18. Dezember 2000 Teilen Geschrieben 18. Dezember 2000 Also bei uns kann man für ne Überstunde früher schluß machen oder man bekommt die Ausgzahlt, was aber netto nicht alzuviel ist deshalb mache ich immer Frei! und wenn man die Tage noch gut legt hat man manchmal 4-5 tage am Stück frei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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