Slayer8 Geschrieben 13. August 2002 Teilen Geschrieben 13. August 2002 Hallo! Ich denke/hoffe, das ich in diesem Bereich am betsen poste, denke das es zum Sicherheitsbereich zählt. Darf ein Arbeitgeber das Surfverhalten seiner Mitarbeiter aufzeichnen (wer wann, wie lange wo war)? Ich meine da mal etwas gelesen zu haben, daß es in Deutschland (noch) verboten sei, oder man den Mitarbeiter explizit darauf hinweisen müßte. Kennt sich jemand in dem Bereich aus, bzw. kennt weiterführende Quellen oder Hinweise in irgendeinem Gesetz ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
V-Again Geschrieben 13. August 2002 Teilen Geschrieben 13. August 2002 Der Arbeitgeber darf - Jederzeit den Traffic überwachen (angwählte IP-Adressen, Zeit des Log-in und Log-out) Der Betriebrat hat hier auch kein Mitspracherecht, allein bei Überwachung des email-Verkehrs hat er dies. Private email darf registriert, aber keinesfalls gelesen werden (Briefgeheimnis) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Slayer8 Geschrieben 13. August 2002 Autor Teilen Geschrieben 13. August 2002 Ich habe jetzt folgendes gefunden: Private Nutzung erlaubt? - Wird nichts bestimmt, darf das Internet privat auch am Arbeitsplatzgenutzt werden, sofern ... - die Arbeit nicht beeinträchtigt wird - die Ressourcen des Arbeitgebers nicht in störender Weise belastet werden - keine Sicherheitsrisiken geschaffen werden - es keine widerrechtlichen Handlungen sind - Regelungen für private Telefonate sollten jedoch sinngemäß beachtet werden Volle Überwachung und Aufzeichnung der Internet-Aktivitäten der Mitarbeiter = Verstoß gegen Datenschutzgesetz Verhaltenskontrolle = Verstoß gegen Arbeitsgesetze Bekämpfung von Missbräuchen ist zwar möglich, muss aber nach bestimmten Regeln erfolgen Überwachung muss ... - sich auf konkrete Verdachtsmomente eines Missbrauchs stützen - vorher angekündigt bzw. angedroht werden - Auf das nötige Mindestmass beschränkt werden (z.B. Stichproben) und - vertraulich erfolgen - Immer vornehmen: Interessensabwägung Nicht erlaubt - Überwachung auf «gut Glück» - Klauseln im Arbeitsvertrag hin oder her - Volle Überwachung trotz privatem Nutzungsverbot - Weil Verhaltenskontrolle, ev. doch Privates vorhanden - Lesen privater E-Mails von Mitarbeitern - Inkl. Überwachung der eingehenden E-Mails im persönlichen Postfach einer Person - Unzureichende gesicherte Personendaten Erlaubt - Anonyme Nutzungsstatistiken - Automatische Sperren, Scans & Anhänge - Überwachung öffentlicher Online-Bereiche - Bearbeitung geschäftlicher Daten - Leistungskontrollen - Unpersönliche / rollenspezifische Postfächer - Postausgang von Mitarbeitern, sofern private E-Mails untersagt sind Bearbeitung persönlicher Daten, sofern .. - zum Systembetrieb notwendig - aus Sicherheitsgründen notwendig - zur Leistungsabrechnung notwendig - Aber: Benutzer informieren, Eingriff minimieren - Missbrauchskontrollen bei Verdachtsmomenten - Ggf. Beweissicherung durch neutrale (d.h. betriebsfremde) Person So wie ich das verstehem, darf der Arbeitgebe zwar überwachen, aber anonym. Feststellen, wer wann und wo surft darf er nur bei einem konkreten Verdacht ?!? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
smokie Geschrieben 13. August 2002 Teilen Geschrieben 13. August 2002 Hallo! Es vor einiger zeit mal eine Diskussion ueber dieses Thema in dcsf. http://groups.google.de/groups?hl=de&lr=&ie=UTF-8&threadm=2da3bb15.0205140641.2d6ad556%40posting.google.com&rnum=1&prev=/groups%3Fie%3DISO-8859-1%26as_umsgid%3D%253C2da3bb15.0205140641.2d6ad556%2540posting.google.com%253E%26lr%3D%26hl%3Dde smokie Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Mr. Bubbles Geschrieben 13. August 2002 Teilen Geschrieben 13. August 2002 Moinsen, kenne mich zwar mit der Rechtslage net aus aber bei uns läuft das so: Es werden sämtliche Klicks im Netz registriert. Einmal im Jahr gibt es ohne Vorwarnung eine Stichprobe (dieses Jahr wars im Mai). Wer in dem entsprechenden Monat mehr als 5000 Klicks hat und die Mehrzahl nicht erklären kann (also Privat unterwegs war), kriegt ne Abmahnung. Und das ohne Rücksprache mit dem BR. Ach ja, Privates surfen ist bei uns grundsätzlich verboten. Ein Glück das fi.de als Arbeit gilt!! :D Mich hats diesmal erwischt. Zwar keine Abmahnung, war 90% Arbeit, aber doch einen Rüffel da GMX an 2ter Stelle war. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 13. August 2002 Teilen Geschrieben 13. August 2002 das bundesamt für datenschutz zum thema e-mail und internet am arbeitsplatz: http://www.bfd.bund.de/information/DS-Konferenzen/oh_email.pdf Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
honk honksen Geschrieben 14. August 2002 Teilen Geschrieben 14. August 2002 Wenn ich mich recht erinnere, so dürfen Statistiken gefertigt werden, die den allgemeinen Traffic auswerten. Dies darf aber nur so erfolgen, dass daraus keine personenbezogenen Daten hergeleitet werden können. Sollen personenbezogene Daten gesammelt werden (durchaus erlaubt!), so MUSS dies dem Mitarbeiter bekannt gegeben werden. Ähnlich stets mit Videokameras und anderen Überwachungsmitteln. ABER: obwohl bei uns keine personenbezogenen Daten gesammelt werden, ist es eigentlich ein Kinderspiel, daraus eine Statistik mit dem gesammten Userverhalten aufzubauen. Ist zwar arbeitsintensiv, aber ohne weiteres möglich. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schledo Geschrieben 14. August 2002 Teilen Geschrieben 14. August 2002 Also bei uns in der Firma werden sowohl angewählte Internetadressen, sowie auch ganze Emails gelesen und das ohne Ausnahmen. Soeweit ich weiss ist das auch rechtens, sofern vorher ausdrücklich auf eine rein nichtprivate Nutzung des Internets (und deren Überwachung) hingewiesen wurde. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Codon Geschrieben 14. August 2002 Teilen Geschrieben 14. August 2002 Nein ist es nicht. siehe : Zitat C't Ausgabe 15 Seite 132 : " In Deutschland ist der Einsatz von Überwachungssoftware nicht ohne weiteres erlaubt, selbst dann nicht, wenn in der Firma im Rahmen einer Betriebsvereinbarung die private Nutzung des Internets untersagt ist. Der Einsatz von Überwachungssoftware verletzt das Persönichkeitsrecht der Beschäftigten. [...] Bei uns sind auf den Bildschirm auftauchende Formulierungen wie "Dieser PC wird überwacht" rechtlich ohne Bedeutung. Das gilt auch für Betriebsvereinbarungen , die das Einverständnis zur Überwachung absichern wollen." Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schledo Geschrieben 14. August 2002 Teilen Geschrieben 14. August 2002 Habe diesen Artikel auch gelesen, allerdings wird sich deswegen hier wohl nichts ändern. Und ich persönlich habe auch nichts dagegen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Black_Wolve Geschrieben 15. August 2002 Teilen Geschrieben 15. August 2002 während der Arbeit, wenn die Mails rein dienstlich genutzt werden dürfen, dann können auch automatische Kontrollen durchgeführt werden, find ich. Nur hab ich ein gewaltiges Problem mit unserer Regierung, wenn sie ALLE eMails überwachen will. Wenn das nämlich durch ist, dann sind alle oben genannten Regeln sowieso hinfällig, denn warum (gerade) im Dienst nicht, aber im privaten Bereich?? :eek: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schledo Geschrieben 15. August 2002 Teilen Geschrieben 15. August 2002 Nur hab ich ein gewaltiges Problem mit unserer Regierung, wenn sie ALLE eMails überwachen will. Einerseits haben sie dazu nicht im geringsten die nötigen Mitte (zum Beispiel das Personal) und andererseits wird sowas im guten alten DE wohl ails letztes durchkommen, wo wo doch gerade bei und die Datenschützer immmer auf draht sind. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TschiTschi Geschrieben 15. August 2002 Teilen Geschrieben 15. August 2002 Original geschrieben von Black_Wolve Nur hab ich ein gewaltiges Problem mit unserer Regierung, wenn sie ALLE eMails überwachen will. Wenn das nämlich durch ist, dann sind alle oben genannten Regeln sowieso hinfällig, denn warum (gerade) im Dienst nicht, aber im privaten Bereich?? :eek: Bitte beachtet, dass Ihr nicht ins OFF TOPIC abrutscht. Der gesamte Thread ist schon sehr an der Grenze. Die Diskussion über die Abhörpraktiken gehört - so wichtig sie auch ist - nicht hierher. Sie wird übrigens gerade im Daily Talk geführt! GG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
()--BULLPIT--() Geschrieben 20. August 2002 Teilen Geschrieben 20. August 2002 Wäre ganz gut wenn man mal die Quellen erfährt ! Oh Chief, habe das oben nciht gesehen, sorry ! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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