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Restfinanzierung übers Arbeitsamt?


markus1978

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Hallo!

Ich habe ein Problem mit der Übernahme der Kosten meiner Umschulung. Die Umschulung kostet 14600 € ich bekomme von meinem jetztigen Arbeitgeber 8000 € erstattet. Ich war schon beim Arbeitsamt und habe nach der Übernahme des restlichen Betrages gebeten, dort wurde mir mitgeteilt, daß dies im moment nicht möglich ist da die Haushaltskasse leer sei. Desweiteren wäre es auch nicht sicher ob es nächstes Jahr klappen würde.

Kennt sich jemand da besser aus oder hat irgendwelche Quellen wo ich mich schlau machen kann was mir zusteht.

PS: Ich habe noch keinen Beruf.

Danke Gruß Markus

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hallo

soviel ich weiß ist es so dass das arbeitsamt nur zahlt wenn man vor antritt der maßnahme die übernahme der kosten dort beantragt hat und eine zusage bekommen hat. so hats mir jedenfalls einer erzählt dem das arbeitsamt die hälfte der kosten erstattet hat. vielleicht hilfts dir ja weiter.

servus

tomtom

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Hi,

ich mach selbst grad ne Umschulung zum ITF, bei mir war es so, dass ich aus gesundheitlichen gründen eine bekommen habe.

Da du noch keinen Beruf erlernt hast, glaube ich, ist es schwierig eine Umschulung finanziert zu bekommen.

Ich hatte aber Leute in der Klasse, die eine Erstausbildung bekommen haben, bei uns in Bayern nennt sich das Förderung Beruflicher Weiterbildung(FBW), glaube ich.....

Frag doch mal einfach beim Arbeitsamt nach ob es sowas bei euch auch gibt.

MfG

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Original geschrieben von markus1978

Ich habe ein Problem mit der Übernahme der Kosten meiner Umschulung. Die Umschulung kostet 14600 € ich bekomme von meinem jetztigen Arbeitgeber 8000 € erstattet. Ich war schon beim Arbeitsamt und habe nach der Übernahme des restlichen Betrages gebeten, dort wurde mir mitgeteilt, daß dies im moment nicht möglich ist da die Haushaltskasse leer sei. Desweiteren wäre es auch nicht sicher ob es nächstes Jahr klappen würde.

Kennt sich jemand da besser aus oder hat irgendwelche Quellen wo ich mich schlau machen kann was mir zusteht.

Frage beim Arbeitsamt mal nach Geldern aus dem ESF (Europäischer Sozial Fonds). Ich bekomme von dort mein Unterhaltsgeld! Da ich noch nie in die Arbeitslosenversicherrung gezahlt habe, bekomme ich auch nicht direkt vom AA Geld.

Übrigens: Man kann sehr wohl ohne eine Ausbildung eine Umschulung machen! Ich bin Student mit einer Ausbildung vorher. Die liegt aber so lange zurück, daß ich für das AA als ungelernte Kraft gelte.

Gruß

Methusalem

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Original geschrieben von Methusalem

Ich bin Student mit einer Ausbildung vorher. Die liegt aber so lange zurück, daß ich für das AA als ungelernte Kraft gelte.

Zwei Fragen:

1.) Wieso macht man eine Ausbildung, dann ein Studium und dann noch eine Umschulung - anstatt zu arbeiten?

2.) Was macht man nach einem Studium so lange, dass man als ungelernt gilt?

3.) Was muss man alles verschweigen, dass man eine solche Umschulung von der EU finanziert bekommt?

GG

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Original geschrieben von TschiTschi

Zwei Fragen:

1.) Wieso macht man eine Ausbildung, dann ein Studium und dann noch eine Umschulung - anstatt zu arbeiten?

2.) Was macht man nach einem Studium so lange, dass man als ungelernt gilt?

3.) Was muss man alles verschweigen, dass man eine solche Umschulung von der EU finanziert bekommt?

zu 1.) Ich habe chemisch-technischer Assistent gelernt. Das war ne schulische Ausbildung. Ist vergleichbar mit nem Chemielaborant. Danach habe ich es dann mit nem Chemiestudium probiert. Das war aber nicht von großem Erfolg gekrönt. Außerdem habe ich gemerkt, daß mich die Chemie halt nicht mehr so interessiert wie früher. Ich habe mich dann in den letzten Jahren mit der EDV nebenher über Wasser gehalten. Das hat mir dann so viel Spaß gemacht, daß ich es nun zu meinem Beruf machen möchte. Mein Wissen aus dem Chemiestudium möchte ich später weiterverwenden. Ich werde versuchen im Bereich der Softwareentwicklung für Analytikgeräte zu arbeiten.

zu 2.) Ich habe das Studium nicht beendet! Und meine Ausbildung liegt schon viele Jahre zurück. Es gibt beim Arbeitsamt eine Grenze. Wenn man eine bestimmte Zeit (einige Jahre) nicht in seinem gelernten Beruf gearbeitet hat, dann gilt man als ungelernte Kraft. Ich meine es wären 7 Jahre.

zu 3.) Nichts! Der ESF steht zu bestimmten Teilen den Arbeitsämtern zur Verfügung. Jedes Arbeitsamt kann selber entscheiden, welche Maßnahmen es mit diesem Geld fördert. Bei uns ist es so, daß das AA ne Umschulung eines Bildungsträgers fördert. Im AA Osnabrück ist es in diesem Jahr so, das Sie im Bereich des Fachinformatikers nur betriebliche Umschulungen fördern. Das ist also von Jahr zu Jahr unterschiedlich. Und auch von AA zu AA. Aber verheimlicht habe ich nichts. Mein Sachbearbeiter beim AA kennt meinen kompletten Werdegang!

Gruß

Methusalem

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