NIN Geschrieben 19. August 2002 Geschrieben 19. August 2002 Hi Leute, hab mal eine Frage, wie sieht es eigentlich mit Sonderurlaub bei dem Tod eines Familienangehörigen aus und vorallem bis zu welchem Grad der Verwandschaft? Es ist nämlich meine Uroma gestorben. Danke für eure Antworten. Viele Grüße NIN Zitieren
Huanita23 Geschrieben 19. August 2002 Geschrieben 19. August 2002 Ich glaube, dass das vom Betrieb abhängig ist. Bei mir ist das so, dass man nur beim direkten Verwandten (die auch im Haushalt leben), sowie Eltern, Geschwistern und Großeltern Sonderurlaub bekommt. Zitieren
MasterVoo Geschrieben 19. August 2002 Geschrieben 19. August 2002 Original geschrieben von NIN Hi Leute, hab mal eine Frage, wie sieht es eigentlich mit Sonderurlaub bei dem Tod eines Familienangehörigen aus und vorallem bis zu welchem Grad der Verwandschaft? Es ist nämlich meine Uroma gestorben. Danke für eure Antworten. Viele Grüße NIN Hi. Bei direkter Verwandschaft ist das kein Problem. Wie das allerdings mit der Uroma ist - k.A. Das einfachste für Dich ist auf jedenfall einfach bei Dir in der Personalabteilung nachzufragen! Cya Zitieren
Containy Geschrieben 19. August 2002 Geschrieben 19. August 2002 Mein Beileid. Soviel ich weiß bekommst Du da keinen Sonderurlaub. Aber geregelt ist das, denke ich, nirgends, so dass Dein Betrieb Dir auch Sonderurlaub geben kann. Sag halt, dass Deine Uroma, die Dir sehr nahe gestanden ist gestorben ist. Vielleicht bekommst Du dann Sonderurlaub. Gruß Containy Zitieren
Schledo Geschrieben 19. August 2002 Geschrieben 19. August 2002 Ein wirkliches Recht auf Sonderulraub hat man wie schon gesagt definitiv nur bei direkter familiärer Verwandschaft ! Hatte einen Fall auch in letzter Zeit, war allerdings trotzdm kein Problem das ich an dem Tag nicht da war bzw. früher heim bin. Zitieren
bimei Geschrieben 25. August 2002 Geschrieben 25. August 2002 Original geschrieben von Schledo Ein wirkliches Recht auf Sonderulraub hat man wie schon gesagt definitiv nur bei direkter familiärer Verwandschaft ! Quelle? Zitieren
biker.enti Geschrieben 31. August 2002 Geschrieben 31. August 2002 Bei Uromas gibts keinen Sonderurlaub mehr. Auch nicht mehr, wenn Geschwister gestorben sind. Nur noch 2 Tage beim Tod des Partners und 1 Tag beim Tod eines Elternteils. Zitieren
IJK Geschrieben 31. August 2002 Geschrieben 31. August 2002 Um mit bimei zu sprechen: QUELLE??? Bitte keine speziellen tarifvertraglichen/betrieblichen Verallgemeinerungen!!! Michael Zitieren
drsnuggels Geschrieben 6. September 2002 Geschrieben 6. September 2002 Original geschrieben von biker.enti Bei Uromas gibts keinen Sonderurlaub mehr. Auch nicht mehr, wenn Geschwister gestorben sind. Nur noch 2 Tage beim Tod des Partners und 1 Tag beim Tod eines Elternteils. Das ist aber glaube Ich von Betrieb zu Betrieb verschieden. Als vor kurzem mein Vater gestorben ist habe Ich auch 2 Tage Sonderurlaub bekommen. Zitieren
BenNebbich Geschrieben 6. September 2002 Geschrieben 6. September 2002 ...ehre dem andenken deiner urgroßmutter. ...dem bundesurlaubsgesetz und dem berufsbildungsgesetz habe ich keine regelungen entnehmen können. vermute daher, dass dieses in betriebsvereinbarungen oder rahmentarifverträgen geregelt ist. betriebsrat fragen? ...in unserem tarifvertrag ist eine eine regelung enthalten der, der regelung entspricht die weiter oben bereits vorgestellt wurde. ...in deinem fall : vielleicht kurzer dienstweg. kulanz/zeitkonto/reinarbeiten. Zitieren
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