phaSe Geschrieben 17. April 2001 Teilen Geschrieben 17. April 2001 moinmoin! ich bin FI-AWE im ersten lehrjahr! ich hatte die zeit maechtig viel um die ohren und hab die schule nicht wirklich ernst genommen! ich hab bisher etwas mehr als die haelfte im unterricht gefehlt... das wird doch bestimmt probleme in der pruefungszulassung geben, oder? gibts irgendein MUSS? danke schonmal... daVe ps: sorry wenn diese frage schonmal aufgetaucht ist.. ich hab sie mit der suchfunktion nicht gefunden! edit: pps: sorry, hab in meiner unglaublichen dummheit auch noch ins falsche forum gepostet! koennt ihr mir vergeben? :| [ 17. April 2001: Beitrag editiert von: phaSe ] Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 18. April 2001 Teilen Geschrieben 18. April 2001 Nun, kommt darauf an, ob du entschuldigt gefehlt hast, oder nicht. wenn du unentschuldigt gefehlt hast, kann es unter Umständen sein, dass du nicht zur Prüfung zugelassen wirst. Aber zum jetztigen Zeitpunkt spielt das noch keine Rolle. Denn als erstes wird der Betrieb von der Berufsschule über Fehlzeiten informiert. Schließlich ist Berufsschulzeit Arbeitszeit und muss daher vom Betrieb entschuldigt werden. Ansonsten....... Aber ich würde dir dringend raten, alles, was du verpasst hast, nachzulernen, denn ddu weißt ja, dass in der Prüfung nicht die letzten 6 Wochen, sondern die letzten 3 Jahre abgefragt werden..... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rohde Geschrieben 18. April 2001 Teilen Geschrieben 18. April 2001 Korrekt. Außerdem besteht Berufsschulpflicht. Es wird dabei auch keine Unterscheidung nach Alter oder Vorwissen gemacht. Und ein Muß, sprich eine Quote, die erfüllt sein muß, gibt es auch nicht. Das wäre ja ein Freibrief, eine entsprechende Zeit fehlen zu dürfen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Chipsy Geschrieben 18. April 2001 Teilen Geschrieben 18. April 2001 Hi phaSe, also ich kenne jemanden, der war ein halbes Jahr krankgeschrieben (wirklich) und bei ihm haben die das so gemacht, daß er die vollen 3 Jahr lernt, aber sozusagen ein halbes Jahr verkürzt hat, also zwischen drinn... Aber wenn den Lehrern bewußt ist, daß du geschwänzt hast, werden die bestimmt nicht so freundlich sein und dir so eine Verkürzung gewähren, also reiß dich jetzt einfach mal zusammen, wir mussten schließlich alle auch zur BS und haben es überlebt... ;o) Ich wünsche Dir viel Glück... Chipsy Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Spike Geschrieben 18. April 2001 Teilen Geschrieben 18. April 2001 Der Schule oder den Lehrern ist es da vielleicht noch relativ egal, es ist dann dein Problem wo du den fehlenden Stoff herbekommst. Das grösste Problem wird wohl eher sein es deinem Chef klarzumachen warum du so viele unentschuldigte Fehlstunden hast, denn wie es hier schon gesagt wurde ist Berufsschulzeit = Arbeitszeit. Ist dasselbe als wenn du einfach im Betrieb blau machst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 18. April 2001 Teilen Geschrieben 18. April 2001 @Rohde: Berufsschulpflichtig bist du generell bis zu deinem 18. Lebensjahr. Wenn du danach eine Ausbildung beginnst, kannst du bei der IHK auch genehmigen lassen, dass du nicht zur Berufsschule musst, sondern stattdessen arbeitest und denoch deine Prüfung ablegen kannst. Das geht aus einem Grund, den ich hier irgendwann vor ein Tagen schonmal gepostet hatte : Die Berufsschule ist nicht dazu verpflichtet, dich auf die Prüfung vorzubereiten. [ 18. April 2001: Beitrag editiert von: thedirtydog ] Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Shito Geschrieben 18. April 2001 Teilen Geschrieben 18. April 2001 Tach zusammen Das man nur bis zum 18. Lebensjahr Berufsschulpflichtig ist, hab ich noch nie gehört. Es ist wohl eher so, das du 12 Jahre Schulpflicht hast. Bei mir ist es so, das ich mich demnächst von der Berufsschule befreien lasse, da ich es nicht einsehe, mich drei Wochen in der Schule Ärgern zu lassen. Der springende Punkt bei mir ist, das ich mir die Sachen, die ich in der Schule lerne auch im Selbsstudium beibringen kann und da wir in der Schule nichts für die Prüfung machen, sehe ich nicht ein, mich da rein zu setzten. Das ganze geht bei meiner Schule(München) ganz einfach. Man braucht ein Formloses schreiben, in dem man mitteilt, das man die Schule nicht mehr besuchen möchte, da man nicht mehr Schulpflichtig ist, klatsch die Unterschrift des Ausbilders sowie der eigen drauf und fertig. Und glaubt mir, die Schule ist sowas von schlecht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Armand 2k Geschrieben 18. April 2001 Teilen Geschrieben 18. April 2001 @Darkside nix für ungut, aber es freut mich daß die bs in münchen schlecht ist... hatte anfang des jahres die wahlmöglichkeit in meiner heimatstadt münchen oder in ferneren gefielden die schule zu absolvieren. habe mich gegen münchen entschieden und scheinbar nix verpasst... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Dante Geschrieben 18. April 2001 Teilen Geschrieben 18. April 2001 @Darkside: an welcher BS in München bist du denn? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Eva Geschrieben 18. April 2001 Teilen Geschrieben 18. April 2001 @Darkside Das ist mir auch neu ich war auch in München (Riesstrasse) und da ging es nicht. Die Lehrer haben wir mal über dieses Thema befragt und einer meinte, dass wenn jemand ziemlich häufig gefehlt hat, kann es passieren das derjenige, selbst nach der Prüfung den Unterrichtsstoff nachholen muss, wenn derjenige ein Berufschulzeugnis will ... Wie weit das stimmt weis ich leider nicht! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Webentwickler Geschrieben 18. April 2001 Teilen Geschrieben 18. April 2001 Ahoi, bei meiner Umschulung war es so: Man durfte nicht mehr als 42 Tage fehlen (inkl. krank sein; excl. Urlaub). Wer die Tage überschritten hatte musste mit einer Nichtzulassung rechnen. Die Leute, die drüber waren mussten einen Lebenslauf bei der IHK abgeben. Dann sind sie trotzdem zugelassen worden. Wofür die Geschichte mit dem Lebenslauf gut sein soll kann ich Euch nicht sagen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
phaSe Geschrieben 19. April 2001 Autor Teilen Geschrieben 19. April 2001 hi! danke fuer die tips! werde mal schaun was sich da machen laesst! ich denke es wird das beste sein mit meinen lehrern zu reden! ich denke mit zweien kann man das ganz gut! shit happens! ich will allerdings nich drei jahre meines lebens vergeuden (waren schon zuviele)... das einzige problem wird sein es meinen chiefs hier zu erklaeren, wieso und warum... das wird nen maechtigen wunden popo geben! jedenfalls nochmal vielen dank daVe Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.