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Geschrieben

Grüß Euch!

Ich bin bald fertig mit meiner Umschulung zum FIAE!

Zur Zeit erhalte ich ESF ( Geld aus dem europäischen Sozialfond ) aber was passiert, wenn die Umschulung um ist und ich nicht gleich einen Job hab?

Ist dann Sozialamt angesagt?

Ich war vorher beim Bund und hab keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld/-hilfe.

Oh Gott, was tun?

:P GREETZ :P

********

* Fiesek *

********

Geschrieben

Naja, kurzzeitig war ich arbeitslos gemeldet, aber ich bin fast nahtlos vom Bund inne Umschulung rein.

Das ich keinen Anspruch auf Arbeiteslosenkohle hab, weiß ich schon, aber was soll ich nach der Umschulung machen.

Gibt es irgendeine Art kurzes Anschlußgeld nach bestandener Prüfung?

ich hab keinen Bock als frisch gebackener FIAE vorm Soz zu stehen, um mir irgendein Übergangsgeld zu holen, oder hb ich keine andere Wahl?

:P GREETZ :P

********

* Fiesek *

********

Geschrieben

Hallo!

Was hältst du davon, dich erst mal mit allen verfügbaren Kräften um einen Job zu bemühen? Es ist zwar nicht mehr so easy, aber es gibt definitiv noch Firmen die Menschen einstellen...

Du hörst dich aber mehr so an :OD als suchst du nur den nächsten Geldgeber zum Ausspannen... ;) (bitte das zwinkernde Auge beachten)

Also: Bewerben - aber richtig!!!

Der Bewerbungstrainer und Viel-Einsteller

Michael

Geschrieben

@IJK

Ich meinte damit auch mehr den ÜBERGANG zwischen ESF und dem vieleicht und hoffentlich ersten Lohn!

Dazwischen ist ein Loch, welches irgendwie gestopft werden muss, deswegen frag ich hier nach!

:P GREETZ :P

********

* Fiesek *

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Geschrieben

@BenNebbich

Leider sieht es mit dem Ansprechpartner in meinem Familienbetrieb namens Bildungsträger nicht so gut aus.

Ich hab halt nur gedacht das es hier jemand wüßte und ich nicht meinen Ansprechpartner erst suchen müßte.

Unser AA ist der HORROR!

:P GREETZ :P

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* Fiesek *

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Geschrieben
Original geschrieben von Fiesek

Dazwischen ist ein Loch, welches irgendwie gestopft werden muss,

Das Loch hat ein Abiturient oder ein Studienabgänger auch, wenn er sich nicht rechtzeitig nach was anderem umschaut!

Wie IJK schon sagte: Such Dir was - aber keine Hängematte:marine !

GG

Geschrieben

@TschiTschi

Wenn Du noch hilfreicher gewesen wärst, dann hätte ich gedacht das Du ein Moderator bist! ;):D

Hey, ich will mich nicht auf die faule Haut legen, aber bis der erste Lohn kommt, sind vieleicht 2 Monate um nach der letzten ESF-Zahlung.

Ich wollte nur wissen, ob es eine Art Übergangsgeld od sowas gibt.

Hat sonst noch jemand ein schlaues Kommentar?

:P GREETZ :P

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* Fiesek *

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Geschrieben

@Fiesek

Eine Frage, wer hat Dir den Lebensunterhalt während der Umschlung bezahlt?

Von den Umschülern hier in Berlin weiss ich dass sie, wenn der Kurs über den ESF finanziert wird, den Lebensunterhalt vom Sozialamt bezahlt bekommen. D.h. man muss einen Antrag auf Sozialhilfe stellen und das Sozialamt verpflichtet sich dann während der Massnahme für den Unterhalt zu sorgen.

Ist die Umschlung beendet läuft die Sozialhilfe normal weiter bis man einen Job gefunden hat. :)

Manne

Geschrieben

Okay, ...

SGB III § 156 Anschlußunterhaltsgeld

(1) Anspruch auf Anschlußunterhaltsgeld haben Arbeitnehmer, die

1. im Anschluß an eine abgeschlossene Maßnahme mit Bezug von Unterhaltsgeld

arbeitslos sind,

2. sich beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet haben und

3. nicht einen Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens drei Monaten

geltend machen können.

(2) Die Dauer des Anspruchs beträgt drei Monate. Sie mindert sich um

1. die Anzahl von Tagen, für die der Arbeitslose einen Anspruch auf

Arbeitslosengeld geltend machen kann,

2. die Anzahl von Tagen nach der Maßnahme bis vor den Tag, an dem die

Arbeitslosmeldung wirksam wird,

3. die Anzahl von Tagen, an denen nach der Entstehung des Anspruchs auf

Anschlussunterhaltsgeld die Voraussetzungen für den Anspruch nicht

vorgelegen haben.

Der Anspruch auf Anschlussunterhaltsgeld geht einem Anspruch auf Arbeitslosengeld

voraus.

Verständlich? Sonst nachfragen. ;)

Geschrieben

@Manne

Bei mir musste das Soz nur garantieren, dass sie zahlen wenn ich kein Geld mehr über den europäischen Sozialfond (ESF) bekommen könnte, ansonsten bekomme ich alles über den ESF.

@bimei

Danke für den Auszug aus dem Gesetz, aber muss ich jetzt davon ausgehen, dass wenn ich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld habe, dass ich auch kein Übergangsgeld beatragen kann?

:P GREETZ :P

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* Fiesek *

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Geschrieben
Original geschrieben von doug14

Abhängig davon wielange du beim Bund warst müsstes du eigendlich zumindest Anspruch auf Arbeitslosenhilfe haben.

Sorry, aber als ehemaliger Diener des Staates hast du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder -hilfe, da liebt ja der Hund begraben.

:P GREETZ :P

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* Fiesek *

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Geschrieben
Original geschrieben von Fiesek

[Danke fûÑ den Auszug aus dem Gesetz, aber muss ich jetzt davon ausgehen, dass wenn ich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld habe, dass ich auch kein ÛÁergangsgeld beatragen kann?

Eben doch, diese Neuerung wurde je u. a. gerade für die aufgenommen, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Lies nochmal, was da steht, Voraussetzung ist nicht der Ansruch auf Arbeitslosengeld, genau derjenige würde nämlich kein Anschlussunterhaltsgeld bekommen.

Geschrieben
Original geschrieben von Fiesek

Sorry, aber als ehemaliger Diener des Staates hast du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder -hilfe

Dein Wehrdienst wird auf die Anwartschaftszeit des Arbeitslosengeldes angerechnet (§123 SGB III).

Wenn Du mindestens 4 Wochen vor dem Bund arbeitslos gemeldet oder beschaeftigt warst, gibt es Arbeitslosengeld (§§24 ff. SGB III), ansonsten Arbeitslosenhilfe.

Geschrieben
Original geschrieben von hades

Dein Wehrdienst wird auf die Anwartschaftszeit des Arbeitslosengeldes angerechnet (§123 SGB III).

Wenn Du mindestens 4 Wochen vor dem Bund arbeitslos gemeldet oder beschaeftigt warst, gibt es Arbeitslosengeld (§§24 ff. SGB III), ansonsten Arbeitslosenhilfe.

Sorry, aber warum wurde mein Antrag dann abgelehnt?

Man hat mir schon im voraus sagen können, dass ich kein Geld vom AA bekomme, das steht einem ehemaligen Soldaten nicht zu.

Außerdem reicht meine Arbeitszeit vor dem Bund nicht aus um Arbeitslosengeld beziehen zu können, noch nicht einmal Arbeitslosenhilfe ( Schüler ).

:P GREETZ :P

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* Fiesek *

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Geschrieben

Achso! Jetzt hab ich verstanden, bimei, dann hab ich unter Umständen ja doch einen Anspruch auf Anschlußgeld vom AA, da geh ich mal nachfragen bei meinem Berater!

Danke!

:P GREETZ :P

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* Fiesek *

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Geschrieben
Original geschrieben von Fiesek

Man hat mir schon im voraus sagen können, dass ich kein Geld vom AA bekomme, das steht einem ehemaligen Soldaten nicht zu.

im Voraus sagen koennen... klasse.

Mit welchen §§ hat er das damals begruendet?

Hast zum Thema Wehrdienst und Arbeitslosengeld/ -hilfe eine PN.

Geschrieben

@hades

Jau, hab ich bekommen, gelesen und auch geantwortet!

Auch hier will ich mich für Deine Mühe nochmal ganz herzlich bedanken!!!:)

Ich war aber kein Wehrdienstleistender im Rahmen der Wehrpflicht, sondern ich hab in diesem *******haufen freiwillig gedient und scheine nun noch eine verspätete Rechnung dafür zu bekommen!

:P GREETZ :P

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* Fiesek *

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