flooo Geschrieben 29. August 2002 Teilen Geschrieben 29. August 2002 Hallo alle zusammen, ich habe mal eine rein rechtliche Frage zur Softwarebenutzung. Ich habe mir vor geraumer Zeit mal ein Programm aus dem Internet runtergeladen (nennen wir es mal Software v1.1). Dieses Programm ist Freeware und ich nutze es regelmäßig privat. Seit kurzer Zeit gibt es aber Software v2.0... die allerdings ist nun Shareware. Auf der Webseite des Herstellers wird Software v1.1 auch nicht mehr zum Download angeboten. Darf ich weiterhin Software v1.1 benutzen oder MUSS ich Software v2.0 erwerben? Gruß, Florian Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Woodstock Geschrieben 29. August 2002 Teilen Geschrieben 29. August 2002 Also ich habe noch nie gehört das man Dich zu einem Update zwingen kann! Bine Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Fiesek Geschrieben 29. August 2002 Teilen Geschrieben 29. August 2002 Grüß Euch! Wenn Du die Version 1.1 als Freeware bekommen hast, dann bleibt sie Freeware für Dich und wird sich auch nicht ändern! Die Firma, die das Produkt damals angeboten hat ist nicht verpflichtet, Dir diese Version weiter zur Verfügung stellen zu müssen, auch braucht Sie diese Version nicht weiter zum Download anbieten. Du brauchst nicht updaten und sie können Dir auch nichts! GREETZ ******** * Fiesek * ******** Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Florian_K Geschrieben 29. August 2002 Teilen Geschrieben 29. August 2002 Zum konkreten Beispiel heißt das jetzt: Babylon-Translator war damals freeware. Dann wurde es "Banner-ware", hat sich über Werbebanner vermarktet (Seitenblick auf ICQ). Inzwischen (oder ins zwischen *lol*) ist es nur noch als Trial-Version für 30 Tage frei, danach bekommt man regelmäßig "Erinnerungen", es zu kaufen und zusätzlich wird daraus "Adware" (Bannerwerbung). So lange die frühere Freeware allerdings auch Serverseitig unterstützt wird und funktioniert gibt es keinen Grund Geld zu zahlen. Es gilt der Vertrag, dem du damals zugestimmt hast, häuftig EULA genannt (End User Lisence Agreement). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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