joderbaer Geschrieben 15. Oktober 2002 Geschrieben 15. Oktober 2002 Original geschrieben von bIgBoArDeR also ich habe letztes wochenende ca 12 gemacht . freitags um 18 uhr wäre schluss,aber wegen serverumstellung ging es bis 2 uhr nachts und am nächsten tag direkt weiter bis 21 uhr das ganze natürlich unbezahlt und freien tag kriegt man auch nicht. netter chef......noch nichtmal Danke hat er gesagt grrrrr cYa Alles mögliche, was ich hier lese, ist illegal. Einzig seligmachend ist das Arbeitszeitgesetz: http://jurcom5.juris.de/bundesrecht/arbzg/index.html Wie man da lesen kann sind 8 Stunden am Tag die Regel, Überstunden müssen ausgezahlt oder abgefeiert werden usw. Fragt mal Eure Chefs, ob sie das ArbZG schonmal gelesen haben, denn als Geschäftsführer _muß_ er das. JDB Zitieren
Jusky Geschrieben 16. Oktober 2002 Geschrieben 16. Oktober 2002 Also bei uns ist es so, dass wir jeden Tag normal 7,7 Stunden arbeiten müssen. Das Maximum liegt bei 10 Stunden und alles was drüber geht, ist wech für immer und ewig. Da sind wir dann selbst schuld, wenn wir die Grenze überschreiten, wurde uns anfangs gesagt. Da kommt schon was zusammen und wenn man mal was vor hat und keinen Urlaubstag nehmen will, dann lässt man sich halt nen Gleittag genehmigen... Zitieren
Slayer8 Geschrieben 21. Oktober 2002 Geschrieben 21. Oktober 2002 Ich habe im Moment 84 Überstunden (bei einer 40 Stunden Woche). Mein Rekord lage bei 96. Auszahlen gibt's nicht und ich bummel die also ab, indem ich eher gehe oder später erscheine. Zitieren
Slayer8 Geschrieben 5. November 2002 Geschrieben 5. November 2002 Heute habe ich etwas neues "interessantes" Erfahren. Man will mir 60 Überstunden aberkennen, da ich diese in den ersten beiden Ausbildungsjahren angesammelt habe (aber nie zum abfeiern gekommen bin). Es wäre so gang und gäbe, das man die bis zum Jahresende aufgebraucht haben müsse. Nur hat mir mein damaliger Ausbilder davon nichts erzählt, der meinte daß man das lockerer sehen würde.... Lauf Berufsausbildungsgesetz ist es so, meine ich gelesen zu haben, daß Überstunden ausbezahlt oder bis zum Monatsende abgefeiert werden müßten?!? Ist es nicht auch so, daß eine Schulstunde als Arbeitsstunde zählt? Denn auch dies will man mir nun streitig machen da ich volljährig bin. Von unserer Klassenlehrerin kam die Aussage, daß es im Blockunterricht so ist. Wenn wir also 8 Schulstunden Unterricht haben, haben wir auch 8 Zeitstunden. Auf jeden Fall will man da einiges streichen, ist das rechtens ? Zitieren
lpd Geschrieben 5. November 2002 Geschrieben 5. November 2002 Was deine Überstunden betrifft; dazu kann ich im Moment noch nichts sagen; kommt aber noch. Was die Schulstunden betrifft : Deine Lehrerin irrt und hat doch Recht. Das hat mit Blockunterricht nichts zu tun, sondern gilt generell für jede Unterrichtsform. Möglich gemacht hat dies ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes. Das habe ich auch irgendwann schon einmal erwähnt, muss aber nochmal suchen. Darin wurde jedenfalls festgehalten, dass a) auch für volljährige Berufsschüler eine Schulstunde gleich eine Arbeitsstunde ist und dass der Anfahrtsweg zur Berufsschule ebenfalls als Arbeitszeit gilt. Zitieren
Slayer8 Geschrieben 5. November 2002 Geschrieben 5. November 2002 Wäre mir super mit geholfen geholfen, wenn Du da Quellen, Urteile Gesetzestexte finden könntest/würdest. Habe im Momen nämlich einigen Ärger! :-( Ausbilder und Chef wollen nun fundierte Gesetzestexte sehen... :confused: Zitieren
lpd Geschrieben 5. November 2002 Geschrieben 5. November 2002 Originally posted by Slayer8 Wäre mir super mit geholfen geholfen, wenn Du da Quellen, Urteile Gesetzestexte finden könntest/würdest. Habe im Momen nämlich einigen Ärger! :-( Ausbilder und Chef wollen nun fundierte Gesetzestexte sehen... :confused: Gut, ich habe da mal eben gekramt; eine Seite, auf der du fündig werden könntest, ist diese : Ausbildungsrecht Dort finden sich ein paar Urteile; soweit ich es gesehen habe; auch das von mir angesprochene. Zitieren
Slayer8 Geschrieben 6. November 2002 Geschrieben 6. November 2002 Hallo! Ich habe heute bei der IHK Bielefeld angerufen. Zu den Überstunden sagten sie mir, daß der Betrieb sie mir nicht einfach wegnehmen darf, sondern sie in Freitzeit oder Geld ausgleichen MUSS! Zu dem zweiten Problem wurde gesagt, das wenn ich von 8:00 bis 15:15 Uhr Schule habe (also 8 Schulstunden) diese als 7,25 Schulstunden zählen! :-( Was denn nun, Dein Gerichtsurteil und meine Klassenlehrerin sagten etwas anderes ?!? Zitieren
lpd Geschrieben 6. November 2002 Geschrieben 6. November 2002 Originally posted by Slayer8 Ich habe heute bei der IHK Bielefeld angerufen. Zu den Überstunden sagten sie mir, daß der Betrieb sie mir nicht einfach wegnehmen darf, sondern sie in Freitzeit oder Geld ausgleichen MUSS! Okay, wenn die Kammer das sagt, dann kann man erstmal davon ausgehen, dass das stimmt. Ich habe nämlich mittlerweile noch keine konkrete Quelle oder ein Urteil dazu gefunden. Es sollte aber im Augenblick ausreichen, wenn du bei deinen Chefs auf die Kammer verweist. Zu dem zweiten Problem wurde gesagt, das wenn ich von 8:00 bis 15:15 Uhr Schule habe (also 8 Schulstunden) diese als 7,25 Schulstunden zählen! :-( Was denn nun, Dein Gerichtsurteil und meine Klassenlehrerin sagten etwas anderes ?!? Ich habe mir die Seite mal genauer angesehen, es ist leider nicht das, was ich meinte. Sollte die Kammer allerdings Recht haben, bleibt eigentlich nur folgendes zu tun : Du nimmst deine tägliche betriebliche Arbeitszeit; zum Beispiel 8:00 bis 17:00 Uhr. Das macht (insklusive einer Stunde Pause) 8 Stunden Arbeit aus. Du hast nun 7,25 Stunden Berufsschule. Es bleiben dann noch 1,75 Stunden übrig. Davon sind nochmal der Weg zur Schule und der Weg von der Schule zum Betrieb abzuziehen. Was davon übrig bleibt, wäre die reelle noch verbleibende Arbeitszeit. Nun kommt es aber darauf an, wann deine Arbeitszeit tatsächlich stattfindet. Sagen wir, du hast um 16:00 Uhr Feierabend und musst dafür schon um 7:00 Uhr im Betrieb sein - vor der Schule (sofern sie vor 9 Uhr beginnt) darfst du nicht beschäftigt werden; diese Zeit darf man dich glücklicherweise aber auch nicht nacharbeiten lassen. Hast du nun noch insgesamt etwa 15 Minuten an Wegen zur Schule & zur Arbeit, kannst du geltend machen, dass sich die restliche Zeit nicht mehr lohnen würde - es ist daher nicht erforderlich, dass du noch in den Betrieb fährst. Zitieren
Slayer8 Geschrieben 6. November 2002 Geschrieben 6. November 2002 Nochmal besten Dank! Ich habe heute nochmal mit einem der Chef's (wir haben zwei) gesprochen und der will ein Meeting mit mir und dem anderen Chef bzgl. des Problems halten. Von den Regelungen die er mir nannten will er sich nichts annehmen, auch nicht als ich auf die Aussage der IHK verwies. Ich habe deswegen nochmals bei der IHK angerufen, mit der Bitte mir die Aussagen schriftlich für meine Chef's zu geben. Sollte das Gespräch zu keinem Konsens führen, bleibt wohl nur noch der Weg zum Arbeitsgericht. Übrigens, bei meiner Vorgänger-Auszubildenen war es übrigens okay. Die Durfte von 8 bis 16 Uhr aufschreiben. Mal sehen, wie's laufen wird, aber ich bin stinksauer und werde demnächst jede Arbeit nach 8, bzw. 10 Stunden abbrechen und sollten wir vor'm Arbeitsgericht "enden" werde ich noch einige andere Ungereimheiten und Verstöße aufdecken! Zitieren
lpd Geschrieben 7. November 2002 Geschrieben 7. November 2002 Originally posted by Slayer8 Ich habe deswegen nochmals bei der IHK angerufen, mit der Bitte mir die Aussagen schriftlich für meine Chef's zu geben. Sollte das Gespräch zu keinem Konsens führen, bleibt wohl nur noch der Weg zum Arbeitsgericht. Na, ob das denn auch im Sinne des Erfinders ist... Wenn du dich schon an die Kammer hälst (was ich schon für richtig halte), dann solltest du deren Möglichkeiten auch ausschöpfen. Es gibt dort mit Sicherheit einen sog. Vermittlungsausschuss, dessen Aufgabe es ist, bei Problemen zwischen Auszubildendem und Ausbildendem zu vermittlen. Ich würde dir raten, dich danach mal zu erkundigen. Eventuell lässt sich mit diesem und deinen Chefs ein Gespräch vereinbaren. Die können in dem Fall deinen Chefs auch ganz konkret sagen, was (rechtlich) Sache ist. Zwar bin ich der Meinung, dass Auszubildende sich durchsetzen, bzw. nicht alles gefallen lassen sollten, aber der Gang zum Arbeitsgericht sollte dabei einer der letzten Wege sein. So ein Verfahren kann dauern; und Konsequenzen, zum Beispiel durch ein schlechteres Betriebsklima, sind vorprogrammiert. Deshalb würde ich dir raten, diesen Weg erst dann zu gehen, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft wurden & keinen Erfolg gebracht haben. Zitieren
Slayer8 Geschrieben 7. November 2002 Geschrieben 7. November 2002 Hi ! Klar wäre dieser Weg das letzte Mittel, aber wenn man mir schon sagt, daß man mir nicht glaubt, was die IHK sagte... (Aber selber anrufen wollen sie auch nicht). Klar werden wir das erst intern klären/besprechen, aber ich sehe es nicht ein, daß man mir 60 Überstunden aberkennen will? Dann frage ich mich doch, warum ich mir den *rsch für den Betrieb aufreiße, manchmal von 8 bis 20 Uhr (der Rekord liegt bei 7:00 bis 23 Uhr) arbeite, wenn ich diese Stunden nichtmal anerkannt bekomme. Wie gesagt, da sind noch einige andere Ungereimtheiten. Ob sich das Betriebsklima noch weiter verschlechtern kann, glaube ich noch nichtmal, denn schon jetzt bekomme ich keine Ausbildung mehr, bzw. bei Fragen steht man nicht mehr bereit. Kommentare wie "guck im Internet" sind nicht gerade Ausbildungsförderlich. Mein Vorgänger (nach 2,5 Jahren gegangen) sagte auch, das eine Ausbildung nicht statt fände und seine Ausbilder die F1-Hilfe-Taste und das Internet seien). Langsam habe ich die Nase gestrichen voll, ich bin im dritten Ausbildungsjahr und kann keine Programmiersprache perfekt da ich zu 75% zum einkaufen, Kundenbetreuung, Recherchen, Rechnerinstallationen, Büroarbeiten und sonstige Tätigkeiten eingesetzt werde. Wenn das Gespräch mit den Chef's nicht fruchten sollte, werde ich mich als nächstes an die IHK wenden und dann mal alles offen legen... Eine Zukunft als Fachinformatiker AWE habe ich jedenfalls nicht und ich hätte schon viel eher etwas dagegen tun müssen..... Zitieren
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