regner Geschrieben 31. August 2002 Teilen Geschrieben 31. August 2002 Hallo, ich habe hier ein meiner Freizeit einen Linux-Basierten Mailserver erarbeitet. Dieser Mailserver bezieht seine Nutzerdaten aus einer mySQL-Datenbank, basiert auf Postfix, bietet SSL-Verschlüsselung für Mailversand und -empfang (POP3, IMAP), ist Multi-Domän-Fähig und speichert sogar die Mails in einer Datenbank. Weiter ist ein Virenscanner eingebunden, eine web-Basierte Terminplanung (phpgroupware) und einen web-Mail-Client. Als "Extra" ist FreeSwan und ein dyndns-Client eingebunden, so daß der Server von unserer Firma per VPN bnetreut werden kann. Kann man das als Abschlußprojekt einreichen ?? Ich habe dieses Projekt in meiner Freizeit erarbeitet. Es ist aber schon bei zwei Kunden von uns im Einsatz. Gruß Ronny Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gajUli Geschrieben 31. August 2002 Teilen Geschrieben 31. August 2002 Nein, wird totsicher nicht genehmigt, weil die Projektdurchfuehrung NACH der Beantragung stattfinden muss. fi.de empfiehlt: FAQ lesen spart Tipparbeit. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Danny De Vito Geschrieben 5. September 2002 Teilen Geschrieben 5. September 2002 Ciao a tutti, hab gerade mal in die FAQs reingeschaut, da wird allerdings meine jetztige Frage nicht erklärt (oder ich hab es nicht gefunden): BTT: Ok, man darf es nicht vorher durchführen, aber man führt ja nicht ein Projekt durch das man noch nie gemacht hat. Sprich, er könnte es ja jetzt für nen 3. Kunden einrichten?!!?! Oder habe ich jetzt nen und nen ?!?!? Ich hoffe ihr versteht mich Ciao Vito Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
timmi-bonn Geschrieben 5. September 2002 Teilen Geschrieben 5. September 2002 Original geschrieben von Danny De Vito [...] BTT: Ok, man darf es nicht vorher durchführen, aber man führt ja nicht ein Projekt durch das man noch nie gemacht hat. Sprich, er könnte es ja jetzt für nen 3. Kunden einrichten?!!?! [...] Das BBiG sagt im § 41, daß die "zuständige Stelle" (also die IHK) die Prüfungsordnung zu erstellen hat. Und die IHK (hier NRW) sagt eindeutig "Mit der Durchführung des Projektes darf in jedem Fall erst nach Genehmigung durch den Prüfungsausschuss begonnen werden.". Wenn Du jetzt sofistisch fragst, ist eine bereits einmal durchgeführte Arbeit kein erlaubtes Projekt mehr, wenn man es ganz neu und für einen neuen AG aufsetzt, so ist diese Frage sicher erst'mal berechtigt. Ich bin aber sicher, daß der PA, sobald er die Sachlage erkennt, diesen Prüfungsteil als nicht bestanden werten wird. Denn: - Die Prozess-Schritte wurden nicht neu erarbeitet. - Die Durchführung ist in allen relevanten Teilen identisch. - Es ist keine neue Eigenleistung erkennbar. Ich würde das nicht riskieren! gruß, timmi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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