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Gesetzliche Regelung bei beruflicher gezwungener Abstufung!!!


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Ihrs!

Hoffe der Beitrag ist hier richtig(sonst verschieben ;) )

Ein Freund von mir hat folgendes Problem:

Er ist Gruppenleiter in ner Firma, sein Projekt soll abgesetzt werden und er kommt dann irgendwo andershin, wahrscheinlich erstmal Hotline. :eek: Wie sieht jetzt die gesetzliche Regelung dafür aus, wenn es wirklich zu diese Abstufung kommt, in Bezug auf sein Gehalt?

:confused:

Weil jetzt bekommt er natürlich mehr Gehalt als die Hotline Mitarbeiter. Geht das einfach so?

Zur Info in dem Betrieb gibt es keinen Tarifvertrag. :(

Wäre euch echt dankbar für jeden Rat und vor allem Quellen. Gucke natürlich nebenbei selbst, was ich finden kann.

Thx alot

Chipie

Geschrieben

Meines Wissens geht das immer (auch mit Tarifvertrag - dann wird er halt für weniger anspruchsvolle Aufgaben entlohnt). Und ohne Tarifvertrag und - wie ich vermute - ohne Betriebsrat hat er auf jeden Fall schlechte Karten!

GG

Geschrieben

Ich arbeite auch in einer Firma ohne Betriebsrat.

Wir haben im Arbeitsvertrag stehen, dass mir im Bedarfsfall auch andere, unterhalb meiner Position angesiedelte Arbeiten übertragen werden können, das Gehalt jedoch nicht gekürzt wird. solche Klauseln hatte ich eigentlich immer in meinen Verträgen. Ich denke, das ist allgemein so. Dein Kumpel soll sich deshalb mal seinen Vertrag durchlesen, evtl findet er da was.

Wenn die Arbeit auch "unter seinem Niveau" zu sein scheint, wenn er keine finanziellen Einbussen hat, soll er es machen, ist mal ganz entspannend im Anschluss an eine Gruppenleitung.

Soweit ich weiss hat er, sobald eine Stelle entsprechend seiner Anstellung frei wird, darauf auch Anspruch, das heisst, es darf ihm kein neuer Mitarbeiter vor die Nase gesetzt werden. Ich bin mir in diesem Punkt aber nicht ganz sicher.

Gruss

Flo

Geschrieben

Wenn ein Arbeitnehmer eine Stelle besetzt, die gestrichen werden soll, dann hat er nur zwei Möglichkeiten : Entweder nimmt er den Vorschlag des Arbeitgebers an und tritt eine andere Stelle an (und damit auch entsprechend das für diese Stelle vorgesehene Gehalt) oder er weigert sich und kündigt. Akzeptiert er die ihm angebotene Stelle nicht und kündigt auch nicht, so kann der Arbeitgeber ihm kündigen & eine Abfindung auszahlen.

Geschrieben

Ich hab jetzt mal den passus aus meinem Vertrag rauskopiert, ich denke, sowas steht überall drin, ist nämlich ein Standardvertrag:

Der Arbeitgeber behält sich vor, dem Arbeitnehmer eine andere zumutbare Arbeit im Betrieb bzw. innerhalb der Unternehmensgruppe zuzuweisen, soweit dies seinen Vorkenntnissen entspricht. Macht er hiervon Gebrauch, so ist der Arbeitgeber verpflichtet, die bisherige Vergütung weiterzubezahlen.

Punkt

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