UTGMK Geschrieben 6. September 2002 Teilen Geschrieben 6. September 2002 Muß man wenn man bei Ebay was verkauft die Ebay Gebühren auch zahlen wenn der Artikel nicht verkauft wurde? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lifeguard Geschrieben 6. September 2002 Teilen Geschrieben 6. September 2002 eigentlich schon, man kann aber einen nicht verkauften Artikel innerhalb von 30 Tagen einmal kostenlos neu einstellen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
UTGMK Geschrieben 6. September 2002 Autor Teilen Geschrieben 6. September 2002 Dass heißt dann also, das ich für 2 mal einstellen 1 mal zahle! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Terran Marine Geschrieben 6. September 2002 Teilen Geschrieben 6. September 2002 Morgen, kann mir jemand sagen was das im Forum Anwendungssoftware zu suchen hat ? Ich verschiebs mal in den Daily Talk Gruß Terran Marine ~~~moved to Daily Talk~~~ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 6. September 2002 Teilen Geschrieben 6. September 2002 Original geschrieben von UTGMK Muß man wenn man bei Ebay was verkauft die Ebay Gebühren auch zahlen wenn der Artikel nicht verkauft wurde? Nein. Die Gebühren richten sich nämlich nach dem Verkaufspreis. Und wenn ein Artikel nicht verkauft wurde, dann zahlt man nichts dafür, denn das Einstellen ist kostenlos. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Woodstock Geschrieben 6. September 2002 Teilen Geschrieben 6. September 2002 Das stimmt so nicht lpd! Du zahlst nämlich zwei Arten von Gebühren. 1. Einstellgebühren -> muss man auf jeden Fall zahlen (bei nicht verkauftem Artikel kann man diesen kostenlos noch einmal einstellen) 2. Provisionsgebühr -> Gebühr wird nach dem Versteigerungspreis berechnet. Diese entfällt wenn der Artikel nicht verkauft wurde! Bine Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gelon Geschrieben 6. September 2002 Teilen Geschrieben 6. September 2002 Schau mal hier nach: http://pages.ebay.de/help/myinfo/billing-fees.html MfG BaumPaul Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 6. September 2002 Teilen Geschrieben 6. September 2002 Original geschrieben von Woodstock Das stimmt so nicht lpd! Du zahlst nämlich zwei Arten von Gebühren. 1. Einstellgebühren -> muss man auf jeden Fall zahlen (bei nicht verkauftem Artikel kann man diesen kostenlos noch einmal einstellen) War das schon immer so ? :confused: Ich habe nämlich nie irgendwelche Einstellungsgebühren gezahlt; Verkaufsprovision schon. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Woodstock Geschrieben 6. September 2002 Teilen Geschrieben 6. September 2002 Soweit ich weiß ja! Also zumindest seit ich das mache, und das ist jetzt so 1 Jahr! Für das Bieten, da zahlt man nichts. Aber als Verkäufer schon! Bine Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jaraz Geschrieben 6. September 2002 Teilen Geschrieben 6. September 2002 Original geschrieben von lpd Ich habe nämlich nie irgendwelche Einstellungsgebühren gezahlt; Verkaufsprovision schon. Ganz zu Anfang nicht, Ebay hat irgendwann die Software der amerikanischen Seite in Deutschland übernommen. Bei dem Schritt, haben sie auch die Einstellungsgebühr eingeführt. Diese Gebühr ist abhängig vom Einstandspreis der Aktion. Gruß Jaraz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Argonaut Geschrieben 8. September 2002 Teilen Geschrieben 8. September 2002 Hi, ich hab mal ne rechtliche Frage in Bezug auf Ebay: Wenn ich etwas versteiger und mich e-mailt jmd. an und sagt für den Betrag xy nehm ich den Artikel und ich mail ihm zurück ist OK, seh aber neh stunde später, daß der Artikel um das dreifache gestiegen ist und mail ihm jetzt zurück: Sorry Betrag xy ist mir zuwenig, Deal geplatzt. Kann er dann auf Herausgabe zum Betrag xy bestehen und mich ev. verklagen?? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 8. September 2002 Teilen Geschrieben 8. September 2002 Original geschrieben von Argonaut Kann er dann auf Herausgabe zum Betrag xy bestehen und mich ev. verklagen?? Theoretisch ja, das ist ein Rechtsgeschäft nach BGB. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Argonaut Geschrieben 8. September 2002 Teilen Geschrieben 8. September 2002 Hi, danke erstmal Bimei. Versteh ich das richtig: Nur das hin- und hermailen unter einem Pseudonym, ist ein Rechtsgeschäft?? Ohne Unterschrift und Übermittlung irgendwelcher persönlichen Daten(Name, Anschrift etc.) ?? Seit wann besiegelt denn eine e-mail einen Vertrag? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wolle Geschrieben 8. September 2002 Teilen Geschrieben 8. September 2002 Ein Kaufvertrag ist formlos (es gibt allerdings Ausnahmen für bestimmte Güter, wie z.B. Häuser), d.H. der Vertrag kommt durch die beiderseitige Willensbekundung zustande. Auf deutsch: Der Kaufvertrag kann schriftlich mündlich geschlossen werden. Wenn du in einen Supermarkt gehst und da etwas kaufst schliesst du auch einen Kaufvertrag ab. Dabei kennen die Angestellten des Supermarktes auch deine Identität nicht immer. Trotzdem ist der Kaufvertrag gültig. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Argonaut Geschrieben 8. September 2002 Teilen Geschrieben 8. September 2002 Thx, dann muß mein Kumpel wohl leider zum niedrigen Preis verkaufen, denn diese mail trudelte vom Ersteigerer ein: Hallo Herr ...., > > vielen Dank für Ihre Mail. > Ich möchte Sie daran erinnern, dass Sie mir das mit Sicherheit günstige > Angebot machten. Ferner mache ich Sie darauf aufmerksam, daß wir laut > jüngstem Urteil des Bundesgerichtshofes einen rechtskräftigen Vertrag > abgeschlossen haben. Es ist auch kein Problem, Ihre Adresse über eBay > oder über Ihren Privider ausfindig zu machen. > Ich möchte Sie daher wirklich freundlichst und letztmals bitten sich an > unsere Vereinbarung zu halten und erwarte Ihre Paketsendung bis > Mittwoch, den 11. September d.J. Sollte dies nicht der Fall sein, so > werde ich anwaltliche Schritte gegen Sie einleiten und desweiteren eBay > üver Ihre Geschäftsgebaren informieren. Die ist keine leere Drohung, > sondern vielmehr ein Versprechen- > Ich hoffe aufrichtig, dass es nicht soweit kommen muss. > Viele Grüsse ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hades Geschrieben 8. September 2002 Teilen Geschrieben 8. September 2002 Original geschrieben von Argonaut Seit wann besiegelt denn eine e-mail einen Vertrag? Ein Kaufvertrag muss nicht unbedingt schriftlich erfolgen. Auch durch schluessiges Handeln kann ein Kaufvertrag zustande kommen. Wieder das Beispiel von Wolle: Du bist im Supermarkt und kaufst Deine Lebensmittel ein. Mit dem Hineinlegen in den Einkaufskorb zeigst Du den Willen, diese Ware zu kaufen. Mit dem Bezahlen an der Kasse ist dieser Kaufvertrag abgeschlossen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
IJK Geschrieben 9. September 2002 Teilen Geschrieben 9. September 2002 @Argonaut Du oder dein Kumpel haben beim geschilderten Vorgang ein ganz anderes Problem. Ihr habt nämlich die Ware (wenn das so stimmt) zwei mal verkauft. Einmal ganz regulär zu einem guten Preis bei eBay, einmal (übrigens privat rechtlich OHNE eBay-Regeln) per Mail. Das heißt, ihr müßt dem ebay-Sieger ebenso wie dem Mail-Interessenten die Ware zum jeweils vereinbarten Preis zusenden. Glücklich, wer die Ware zwei mal hat. Mein Tipp: in den sauren Apfel beißen und das Zeug brav zwei Mal raus senden. Und dann daraus lernen. Solche "billig anfragenden" eBayer solltet ihr idR ignorieren und auf die laufende Auktion verweisen!!! Mit diesen leider legalen "Tricks" sind schon einige unerfahrende Anbieter aufs Glatteis geführt worden... Ein Ebuyer, Ebayer und Bayer Michael Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Argonaut Geschrieben 9. September 2002 Teilen Geschrieben 9. September 2002 Hi, danke IJK. Das Problem von meinem Kumpel ist, daß der "preiswert-Käufer" alle 5 Produkte haben möchte, die mein Kumpel hat (ist ein Betriebssystem Update). Also bleibt ja nichts mehr für den "ebay Ersteigerer" übrig?? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jaraz Geschrieben 9. September 2002 Teilen Geschrieben 9. September 2002 Hallo, wenn der Kontakt über die Ebay Funktion "Fragen an den Verkäufer" kam, ist das nicht rechtens. Liess dir mal die Ebay Geschäftsbedingungen durch. http://pages.ebay.de/help/community/png-list.html Angebotstechniken, mit denen die Gebührenstruktur von eBay umgangen wird Grundsatz: Es dürfen keine Systeme oder Techniken benutzt werden, die die ordnungsgemäße Funktionalität von eBay stören. Dazu zählt auch die Umgehung der eBay-Gebühren. Fazit: eBay behält sich vor, diese Angebote zu entfernen. Im Fall einer Löschung werden die angefallenen Angebotsgebühren gutgeschrieben. Beispiele: Angebote, in denen die Käufer angewiesen werden, nicht zu kaufen Angebotspraktiken, die einen Verkauf außerhalb von eBay zum Ziel haben Angebote, bei denen das abgegebene Höchstgebot nicht der Endpreis des zu versteigernden Artikels sein soll Angebote mit niedrigen Startpreisen, aber unverhältnismäßig hohen Versandkosten Umgehung von Powerauktionen (siehe nachstehende Beschreibung) Verkauf eines Artikels, bei dem ein zusätzlicher Kauf vom Verkäufer verlangt wird Artikel, die nicht bei eBay zum Direktverkauf angeboten werden Angebote mit einer E-Mail-Adresse oder einer Web-Adresse (URL) im Titel Umgehung von Powerauktionen Grundsatz: Die Umgehung von Powerauktionen ist nicht gestattet. Fazit: Die entsprechenden Auktionen werden gelöscht. Im Falle einer Löschung werden die angefallenen Einstellgebühren automatisch gutgeschrieben. Beispiel: Von einer Umgehung von Powerauktionen wird gesprochen, wenn ein Verkäufer einen einzelnen Artikel anbietet, in der Artikelbeschreibung jedoch weitere identische Artikel zum Verkauf anbietet. Der Verkäufer weist die Bieter an, die gewünschte Anzahl der Artikel anzugeben und erklärt, diese nach Abschluss der Auktion zum Auktionspreis abzugeben. Wenn die Email allerdings im Versteigerungstext sichtbar war und derjenige dich über eine normale Email kontaktiert hat, ist das Angebot wohl bindend. Gruß Jaraz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 9. September 2002 Teilen Geschrieben 9. September 2002 Original geschrieben von Argonaut Hi, danke IJK. Das Problem von meinem Kumpel ist, daß der "preiswert-Käufer" alle 5 Produkte haben möchte, die mein Kumpel hat (ist ein Betriebssystem Update). Also bleibt ja nichts mehr für den "ebay Ersteigerer" übrig?? Ich sage jetzt mal unter Vorbehalt, wie ich vorgehen würde : Da die Auktion offenbar nicht vor dem Verkauf via Email eingestellt wurde, ist der Kaufvertrag von vorneherein nichtig. Damit brauchst du dem Emailkäufer gar nichts zusenden, aber : Du wirst schadensersatzpflichtig wg. Nichterfüllung. Nur - und das könnte ggf. dein / euer Glück sein - Der Emailkäufer muss den ihm entstandenen Schaden nachweisen, bevor er euch auf Schadensersatz verklagen kann. Das Schöne an der ganzen Sache : wenn es um wenig Geld geht, wird die Schadensersatzsumme möglicherweise so gering, dass er damit definitiv keinen Antrag bei einem Amtsgericht einreichen kann. @IJK Könnte das so passen ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Argonaut Geschrieben 9. September 2002 Teilen Geschrieben 9. September 2002 Hi, thx nochmal an alle. Mein Kumpel kommt gleich vorbei, dann werde ich ihm das mal zeigen. Es geht übrigens um Summen von 5x40 Euro bzw. 5x101 Euro (Ersteigerer). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
timmi-bonn Geschrieben 9. September 2002 Teilen Geschrieben 9. September 2002 Original geschrieben von lpd War das schon immer so ? :confused: Ich habe nämlich nie irgendwelche Einstellungsgebühren gezahlt; Verkaufsprovision schon. Ja, war es. Das fällt nur meistens nicht auf, da ebay die Gebühren meistens viel später insgesamt abbucht. gruß, timmi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 10. September 2002 Teilen Geschrieben 10. September 2002 Original geschrieben von timmi-bonn Ja, war es. Das fällt nur meistens nicht auf, da ebay die Gebühren meistens viel später insgesamt abbucht. gruß, timmi Ja, das stimmt. Ich habe mich jetzt allerdings auf die letzte Rechnung bezogen, die ich von eBay erhalten habe & wo eben nur die Verkaufsprovision aufgeführt war. Ich hatte irgendwann im Herbst letztes Jahr das letzte Mal etwas verkauft und deswegen keine Einstellungsgebühren bezahlen müssen, weil zu dem Zeitpunkt eine Aktion stattfand (Habe mich da bei eBay nochmal erkundigt). Vorher ist mir das allerdings tatsächlich nicht aufgefallen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
timmi-bonn Geschrieben 10. September 2002 Teilen Geschrieben 10. September 2002 Original geschrieben von lpd [...] Ich hatte irgendwann im Herbst letztes Jahr das letzte Mal etwas verkauft und deswegen keine Einstellungsgebühren bezahlen müssen, weil zu dem Zeitpunkt eine Aktion stattfand (...). Vorher ist mir das allerdings tatsächlich nicht aufgefallen. Es mag sogar sein, daß es diese Gebühr "ganz am Anfang" wirklich nicht gab. Aber ich kenne sie (leider) seit ein paar Jahren. Da hatte Meggi, meine Jattin, mal versucht, ihre Kunst-Sachen über ebay zu verkaufen. Das lohnte sich aus eben diesem Grunde nicht. Kunst zu verkaufen hat viel mit Glück und zeitströmung zu tun. gruß, timmi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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