DolbyS Geschrieben 6. September 2002 Geschrieben 6. September 2002 Hi, ich muss mir für meine Ausbildung einen Anzug kaufen. Welche Möglichkeiten habe ich etwas von dem ausgegenbenen Geld wieder zu bekommen ciao DolbyS
Ninni Geschrieben 6. September 2002 Geschrieben 6. September 2002 Also die einzige Möglichkeit die ich sehe, müssten bei der Steuererklärung die Absetzung als Werbekosten sein. Gruss Mugglberger
BenNebbich Geschrieben 6. September 2002 Geschrieben 6. September 2002 ...ein anzug fällt ausgesprochen selten unter werbungskosten, da er privat genutzt werden kann. die möglichkeit reicht um den anzug nicht als werbungskosten durch das fa gelten zu lassen. (satzbau defekt). ...außerdem glaub ich dass du als azubi eh keine lohnsteuer zahlst.
IJK Geschrieben 7. September 2002 Geschrieben 7. September 2002 Trotz der netten Verniedlichung durch BenNebbich für die ggf. 0,00003%, denen man einen Anzug als Berufskleidung genehmigt: Ein Anzug ist im IT-Sektor KEINE Berufskleidung und damit NICHT absetzbar! Finde ich als reiner Geschäftsschlipsträger zwar auch schade, aber... :bimei LiGrü Der mit dem Gehirn und nicht der Krawatte denkende Michael
MattR Geschrieben 9. September 2002 Geschrieben 9. September 2002 ich vermute mal du bist bei einer bank versicherung etc. wenn es keine zwingenden kleidervorschiriften gibt must du ihn auch nicht tragen, gäbe es diese müssten sie dir deine arbeitskleidung stellen. allerdings ist mir auch klar das es unmöglich ist sich bei soetwas durchzusetzen... bin selber 2.5 jahre im anzug rumgerannt...
Elo Geschrieben 9. September 2002 Geschrieben 9. September 2002 Ein Anzug ist im IT-Sektor KEINE Berufskleidung und damit NICHT absetzbar! Ist er doch! Im Beratungs-Sektor zählt diese Art Kleidung zur Berufskledung und ist somit auch absetzbar. Jedenfalls habe ich einen Teil meiner Ausgaben für Kleidung absetzen können.
BenNebbich Geschrieben 9. September 2002 Geschrieben 9. September 2002 ...dann hast du glück gehabt. glückwunsch. ...bei einem azubi ist aber zu berücksichtigen, dass er im regelfall keine steuer zahlt, also auch nichts absetzen kann.
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