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Geschrieben

Ich habe jetzt bei der Handelskammer angerufen, und die haben mir mitgeteilt dass alle Tabellenbücher anderer Verlage erlaubt sind, solange dort auf dem Titel Tabellenbuch steht. Sollte da was anderes draufstehen sei dies nicht mehr erlaubt.

Aber am besten selber nochmal anrufen, denn die scheinen heute gut drauf zu sein, und teilen einem die schlechte Laune gleich mit...

Geschrieben
Original geschrieben von SteveBo

Habe dann gefragt, ob das "Tabellenbuch Informations- und Telekommunikationstechnik" geht. Und das ist okay. Kostet bei Amazon ja nur 28€ und ist erst in 2 - 6 Wochen lieferbar. Schade, schade.

SteveBo:WD

Probier das mal bei BOL... Da steht bei der Verfügbarkeite 24h...

Geschrieben

@user103109

Ich würde dir nicht raten ohne Buch hinzugehen. Das kann schon ganz hilfreich sein. Probier es bei www.bol.de, die haben eine Verfügbarkeit von 24 Stunden bis 3 Tagen. Also hast du das Buch auf jeden Fall noch vor der Prüfung. Warum das Risiko eingehen, 2 -3 Frage zu verschenken???????????????????

Geschrieben

Habe gerade noch einmal mit einem Kollegen gesprochen, der die Ausbildung schon hinter sich hat. Auch er meint, Tabellenbuch sei Schwachsinn. Bei den Multiple Choice Fragen kann man sich das schon zusammenreimen. Und der Rest geht halt durch lernen...

Geschrieben

Weil anscheinend soooo viele LeutZ angerufen haben, bekommt man jetzt schon

son Schreiben per Post, dass nicht nur der netzunabhängige Taschenrechner,

sonder jetzt auch das Tabellenbuch zugelassen ist. Ich denke mal, das das

Tabellbuch so in etwa das IT-Handbuch ist... oder??

Geschrieben

...darf ich noch einmal zusammenfassen?

...es hängt von eurer jeweiligen ihk ab, was erlaubt ist und was nicht. es gibt keine generelle regelung.

...variante 1 : kein buch erlaubt.

...variante 2 : tabellenbuch erlaubt, it-handbuch ausdrücklich nicht.

...variante 3 : tabellenbücher einschliesslich it-handbücher erlaubt.

Geschrieben

Also ich hab meiner IHK Beauftragten eine Mail geschrieben und folgende Antwort kam:

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Bxxxx, Sxxxx IHKKOL [mailto:]

Gesendet: Montag, 16. September 2002 17:04

An: 'Gxxxxx.xxxxx@xxx'

Betreff: AW: Zwischenprüfung

Guten Tag Herr Dxxxx,

das IT-Handbuch verstehen wir als Tabellenbuch.

Wir hoffen Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben. Sollten Sie noch

Rückfragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Industrie- und Handelskammer zu Köln

im Auftrag

xxxxx Bxxxx

Geschrieben

Hallo,

also ist schon seltsam, dass dies von Bundesland zu Bundesland verschieden ist, es sollten gleiche Rechte für alle gelten.

Unser Klassenleiter sagt zu dem IT-Handbuch auch Tabellenbuch und soweit ich weiss, ist es bei uns auch zur Prüfung zugelassen.

Chrissi

Geschrieben

...es ist seltsam, das finde ich auch. dennoch ist es der aktuelle rechtsstand : die kammern dürfen, obwohl die identische prüfung abgehalten wird, die rahmenbedingungen unterschiedlich ansetzen.

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