bad woman Geschrieben 10. September 2002 Geschrieben 10. September 2002 Gibt es eine gesetzliche Regelung für die Freistellung während und insbesondere nach der Zwischenprüfung? Mein Arbeitgeber möchte mich nur für die Zeit der Zwischenprüfung freistellen, danach soll ich in die Firma kommen.:confused: thx...a lot bad woman
lpd Geschrieben 10. September 2002 Geschrieben 10. September 2002 Original geschrieben von bad woman Gibt es eine gesetzliche Regelung für die Freistellung während und insbesondere nach der Zwischenprüfung? Nein, die gibt es nicht. Für Prüfungen muss der Arbeitgeber seine Auszubildenden freistellen, er kann allerdings verlangen, dass sie danach zur Arbeit erscheinen. Ob Auszubildende davor ebenfalls zur Arbeit erscheinen müssen, hängt letztlich davon ab, ob die Zwischenprüfung vor 9 Uhr beginnt. Tut sie das nicht, kann der Arbeitgeber auch hier verlagen, dass die Auszubildenden vorher im Betrieb erscheinen.
user103109 Geschrieben 10. September 2002 Geschrieben 10. September 2002 Die Prüfung dauert eh' doch nur 2 Stunden, oder ? Bei mir beginnt sie um 8 Uhr. Klar gehe ich danach noch zur Firma.
DooleyDoo Geschrieben 10. September 2002 Geschrieben 10. September 2002 Original geschrieben von user103109 Die Prüfung dauert eh' doch nur 2 Stunden, oder ? Bei mir beginnt sie um 8 Uhr. Klar gehe ich danach noch zur Firma. Also ich wurde von der Firma frei gestellt. War halt Sonderurlaub oder sowas. Auf jeden Fall wars nicht mein Urlaub. Aber liegt sicher im ermessen der Firma oder an der nettheit des Chefs. Bei uns wurde gar nicht drüber diskutiert. Als wir meinten das wir da Zwischenpr+üfung haben, war klar das wor nicht mehr kommen an dem Tag.
Empfohlene Beiträge
Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren
Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können
Benutzerkonto erstellen
Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!
Neues Benutzerkonto erstellenAnmelden
Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.
Jetzt anmelden