Fido Geschrieben 10. September 2002 Teilen Geschrieben 10. September 2002 Hallo, inwieweit will die IHK eigentlich herausfinden, ob man sein Abschlussprojekt bereit früher gemacht hat oder nicht ? Die IHK hat doch gar keine Chance, das zu beweisen, solange der Chef, der Ausbilder und der Azubi zusammenhalten? Da ich hier schon öfters gelesen habe, das die IHK in dieser Hinsicht rigoros durchgreifen will, würde mich einmal das WIE interessieren ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jaraz Geschrieben 10. September 2002 Teilen Geschrieben 10. September 2002 Durch Fehler der Azubis. Ich habe mein Projekt zwar im Zeitraum gemacht, aber den Projektablauf habe ich aus dem Kopf rekonstruiert. Dabei wäre es mir beinahe passiert, das ich am 3.10 ne Besprechung und 6 Stunden Projektarbeiten eingetragen hätte. Wenn du auf alles achtest, sollte es allerdings nicht rauskommen. Es sein denn du postest vorher hier den Antrag und schreibst dabei, dass das Projekt schon fertig ist und hast dann bei IJK Prüfung. Gruß Jaraz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
timmi-bonn Geschrieben 10. September 2002 Teilen Geschrieben 10. September 2002 Original geschrieben von Fido inwieweit will die IHK eigentlich herausfinden, ob man sein Abschlussprojekt bereit früher gemacht hat oder nicht ? Die IHK hat doch gar keine Chance, das zu beweisen, solange der Chef, der Ausbilder und der Azubi zusammenhalten? Da ich hier schon öfters gelesen habe, das die IHK in dieser Hinsicht rigoros durchgreifen will, würde mich einmal das WIE interessieren ... Wie Jaraz schon schrieb: Durch einen (dummen) Flüchtigkeitsfehler. Und ob "der Chef, der Ausbilder und der Azubi" wirklich noch zusammenhalten, wenn sie vor das Verwaltungsgericht gezerrt werden, weil ein anderer Azubi, der durch sein Nicht-Mogeln eine schlechtere Note bekommen hat (oder vielleicht gar durchgefallen ist) wegen Ungleichbehandlung geklagt hat? Ich warne vor einem solchen Vorgehen! Im PA sitzen neben den Lehrern nämlich auch noch Arbeitgeber und -nehmer. Da läßt sich so'was auf Dauer gar nicht geheim halten. Was ist denn, wenn mal ein "Hundertprozentiger" in den PA berufen wird, der rigoros Schluß macht mit solch betrügerischem Prozedere, sobald es ihm zu Ohren kommt?!? Dann hat der laufende Jahrgang gar keine Chance mehr. Oder glaubt ihr etwa, daß sich der genannte Lehrer dann zu seiner impliziten Aufforderung zum Betrug bekennen wird? Oder was ist, wenn ein Azubi seinem Lehrherren 'mal was Böses will? Dann darf sich der Ausbildungsbetrieb warm anziehen. ... Ich weiß, daß solche Mogeleien immer wieder vorkommt. Man munkelt sogar von einem Lehrer, der in dieser Richtung implizit zum Betrug aufruft. Der vertritt, wie man mir unlängst berichtete, ganz offen seinen Schülern gegenüber die These, daß die vorgegebenen 35 Stunden ja eh niemals ausreichend für ein gutes Projekt seien. Und daher solle man dieses Limit besser geschickt umgehen. Die Firmen würden das gerne decken. (Bevor Gerüchte aufkommen: Dieser Lehrer ist nicht in Bonn oder in einer der benachbarten Städte zu finden.) Natürlich ist es jedem, auch den Mitgliedern der PAs, klar, daß ein Azubi nicht mit dem Glockenschlag sein Projekt fallen läßt und das Nachdenken darüber einstellt. Auch das Träumen von Lösungen (sowas soll's wirklich geben!) ist nicht verboten und muß im Zeitplan nicht mit angegeben werden. Wichtig ist nur, daß der Zeitraum, in dem das Projekt "durchgeführt" wird, die vorgeschriebene Zeit (35 oder 70 Stunden) nicht überschreitet. Abgesehen davon, daß ich es mehr als unfair finde - mir wäre das Risiko eines solchen Betrugsversuches viel zu hoch. Und dieses Risiko endet mitnichten direkt nach der Abschlußprüfung!! gruß, timmi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
timmi-bonn Geschrieben 10. September 2002 Teilen Geschrieben 10. September 2002 Original geschrieben von Fido [...] Da ich hier schon öfters gelesen habe, das die IHK in dieser Hinsicht rigoros durchgreifen will, würde mich einmal das WIE interessieren ... Sorry, das hatte ich im Eifer des Gefechtes ganz vergessen: Erstens kann die Prüfung für ungültig erklärt werden. Zweitens kann eine falsche eidesstattliche Erklärung nach StGB mit empfindlichen Strafen belegt werden. Drittens trägt "der Schuldige" die Gerichtskosten. Und auch die verschiedensten Folgeschäden dürften nach einer anullierten Prüfung nicht unerheblich sein. gruß, timmi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Fido Geschrieben 10. September 2002 Autor Teilen Geschrieben 10. September 2002 Das hat meine Frage fast ganz beantwortet! Nur ein Punkt, das sind ja alles Beschlüsse, die der PA fasst. Fängt der PA auch an, rumzuschnüffeln ?? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
timmi-bonn Geschrieben 10. September 2002 Teilen Geschrieben 10. September 2002 Original geschrieben von Fido Nur ein Punkt, das sind ja alles Beschlüsse, die der PA fasst. Fängt der PA auch an, rumzuschnüffeln ?? Das kommt auf "den PA" an (, den es genau so wenig gibt, wie den Deutschen, den Italiener, den xxx... ). Ich würde z.B. bei einem dringenden Verdacht "rumschnüffeln", da ich sehr großen Wert auf die Chancengleichheit ALLER lege. Ich sehe das "Rumschnüffeln" daher nicht als negativ an. gruß, timmi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Fido Geschrieben 10. September 2002 Autor Teilen Geschrieben 10. September 2002 Und wie sieht dann dieses Rumschnüffeln aus ? Keine Angst, ich bin schon lange ausgelernt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
McCaffrey Geschrieben 10. September 2002 Teilen Geschrieben 10. September 2002 Hi, im Normalfall musst du auf deinem Projektantrag den Projektverantwortlichen und eine Telefonnummer angeben. Dies führt zum einem zu stichprobenartigen Kontrollen, entweder a) telefonisch Besuch im Betrieb mit telefonischer Anmeldung c) Besuch im Betrieb ohne Vorankündigung! mfg McCaffrey Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Fido Geschrieben 10. September 2002 Autor Teilen Geschrieben 10. September 2002 Original geschrieben von McCaffrey Dies führt zum einem [...] mfg McCaffrey Und zum anderen ??? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
timmi-bonn Geschrieben 10. September 2002 Teilen Geschrieben 10. September 2002 Original geschrieben von Fido Und wie sieht dann dieses Rumschnüffeln aus ? Keine Angst, ich bin schon lange ausgelernt Keine Panik! Ich habe vor so'was keine Angst. Ich würde bei einem konkreten Hinweis so vorgehen, daß ich meinen Informanten nicht in Gefahr bringe. Also entweder zeitlich deutlich vor seinem Projekt, damit er Zeit für ein neues, sauberes hat - oder erst im nächsten Projektzyklus mit dem zuständigen IHK-ler in diese Firma gehen und dort gezielt suchen. gruß, timmi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gajUli Geschrieben 10. September 2002 Teilen Geschrieben 10. September 2002 Original geschrieben von Fido Hallo, Die IHK hat doch gar keine Chance, das zu beweisen, solange der Chef, der Ausbilder und der Azubi zusammenhalten? Schon klar. Aber stell Dir den Verdachtsfall vor. Nichts ist dann fuer einen PA einfacher, als den Pruefling durchfallen zu lassen. Da schreibt man einfach 0 Punkte drunter und fertig. Damit liegt dann die Beweislast beim Pruefling. Und ob dann Ausbilder und Chefs bereit sind, vor einem Verwaltungsgericht falsch auszusagen und Urkundenfaelschung (Antrag, Ausbildungsnachweis, Projektdoku) zu begehen, halte ich fuer sehr fraglich. Jetzt kommt natuerlich der Einwand, dass der PA Beweise haben muss, wenn er sowas macht. Pustekuchen - die Entscheidung gilt zunaechst und wie Du schon richtig erwaehnst, hat meist der den schwarzen Peter, der die Beweislast hat. Der PA ist da rechtlich in einer wesentlich staerkeren Position, schon weil es fuer die Mitglieder als Personen folgenlos bleibt, fuer den Pruefling aber nicht; fuer ihn steht die Karriere auf dem Spiel. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
McCaffrey Geschrieben 10. September 2002 Teilen Geschrieben 10. September 2002 Original geschrieben von Fido Und zum anderen ??? Sowas passiert wenn einem beim schreiben aufeinmal eine andere Formulierung einfällt. Zum anderen ist und c) :D Und wir singen Spitzenreiter, Spitzenreiter, hey :OD Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Chanserv Geschrieben 10. September 2002 Teilen Geschrieben 10. September 2002 Original geschrieben von gajUli Jetzt kommt natuerlich der Einwand, dass der PA Beweise haben muss, wenn er sowas macht. Pustekuchen - die Entscheidung gilt zunaechst und wie Du schon richtig erwaehnst, hat meist der den schwarzen Peter, der die Beweislast hat. Der PA ist da rechtlich in einer wesentlich staerkeren Position, schon weil es fuer die Mitglieder als Personen folgenlos bleibt, fuer den Pruefling aber nicht; fuer ihn steht die Karriere auf dem Spiel. Heisst das dann auf klar deutsch, das sobald man bei einem der PA-Mitglieder (das sind ja auch Berufsschullehrer) während seiner Schulzeit in Ungnade gefallen ist, egal aus welchen Gründen, dass der einen aus Rache dann einfach so 0 Punkte geben KÖNNTE ? Ich meine, das wäre ja ein starkes Stück, oder ?:eek: Wollte mich bei der Gelegenheit wieder aus dem Urlaub zurückmelden und meinem Bruderherz für seine netten Fragen danken, das hätte mich genauso interessiert, da es ja für mich im November auch soweit ist Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gajUli Geschrieben 10. September 2002 Teilen Geschrieben 10. September 2002 Original geschrieben von Chanserv Heisst das dann auf klar deutsch, das sobald man bei einem der PA-Mitglieder (das sind ja auch Berufsschullehrer) während seiner Schulzeit in Ungnade gefallen ist, egal aus welchen Gründen, dass der einen aus Rache dann einfach so 0 Punkte geben KÖNNTE ? Nein, selbstverstaendlich heisst es das nicht. Wie kommst Du ueberhaupt darauf? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 12. September 2002 Teilen Geschrieben 12. September 2002 Original geschrieben von Chanserv Heisst das dann auf klar deutsch, das sobald man bei einem der PA-Mitglieder (das sind ja auch Berufsschullehrer) während seiner Schulzeit in Ungnade gefallen ist, egal aus welchen Gründen, dass der einen aus Rache dann einfach so 0 Punkte geben KÖNNTE ? Ich meine, das wäre ja ein starkes Stück, oder ? Es ist eigentlich eher ein starkes Stück von Dir überhaupt den Gedanken zu haben, soetwas könnte es geben. Das hat ein bisschen was von: was ich selbst machen würde, trau ich auch anderen zu.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Reiter der Apokalypse Geschrieben 12. September 2002 Teilen Geschrieben 12. September 2002 Also so abwegig ist der Einwand eigentlich nicht Bimei! Aus genau so einem Grund hab ich mein Abi versaut. Ich hatte einen Lehrer an der FOS der mich im Unterricht als faules Schwein (O-Ton) bezeichnet hab. Ich hab ihm daraufhin geantwortet "was sich so ein kleines A*RSCHLOCH wie er mir gegenüber erlauben würde..."!! Das PRoblem war dann, dass er in nem Fach wo ich mündliche Prüfung hatte als zweiter Lehrer dabei war. Das Ergebnis sah dann so aus, dass er mich mit Fragen so aus dem TRitt gebracht hat, dass ich ne 5 statt der benötigten 2 erreicht hab. Passt evtl nicht hie rher, aber es beweist, dass Lehrer, mit denen man in der Schule schon ein PRoblem hatte, dies sehr wohl auch rächen. Lehrer sidn ja schliesslich auch nur Menschen, also kommt sowas vor!! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 12. September 2002 Teilen Geschrieben 12. September 2002 Original geschrieben von Reiter der Apokalypse Also so abwegig ist der Einwand eigentlich nicht Bimei! Schwarzmalerei. Über einen Kamm scheren. Verleumdung. Üble Nachrede. Ausnahmen bestätigen die Regel. Also weisst Du, wenn ich sowas wie das von Chanserv lese, bekomme ich leichten Schilddrüsenalarm. Wieso denken immer alle so negativ? Warum immer Sachen an den Haaren herbeiziehen, die nur dazu führen, dass sich andere darauf stürzen, um ihre eigene Unfähigkeit zu entschuldigen? In einen Satz: Mit so einer verallgemeinernden, gerüchteschürenden Aussage, die nichts als eine Rauchbombe ist, tut man niemand einen Gefallen, zu allerletzt sich selbst. Vielleicht erwarte ich auch zu viel Objektivität, möglich. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
McCaffrey Geschrieben 12. September 2002 Teilen Geschrieben 12. September 2002 Die meisten Menschen schieben ihre Fehler auf andere anstatt bei sich selbst zu suchen! Dies bekommt man grad zur Prüfungszeit hier immer wieder aufs neue mit, aber eine Einsicht, die ist die glänzende Ausnahme! *kopfschüttel* mfg McCaffrey Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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