cow_girl Geschrieben 13. September 2002 Geschrieben 13. September 2002 Muß man in der ZP auch den Ausbildungsnachweis vorlegen? Oder brauch man nur Ausweis, Einladung und 'nen Stift? Zitieren
Doham Geschrieben 13. September 2002 Geschrieben 13. September 2002 in meiner ersten Ausbildung (Kaufmann für Bürokommunikation) mussten die Ausbildungsnachweise mitgebracht werden. (Wurde auch stichprobenartig kontrolliert). Ich gehe mal davon aus, das die Nachweise mitgebracht werden müssen. (-> vollständig ;D ) Mitnehmen schadet nichts. Falls die Nachweise widererwarten nicht gewollt sind, kannst Du sie ja in der Tasche lassen. Vielleicht nimmst Du einen Ersatzstift und einen Taschenrechner mit. Ein Lineal könnte auch nichts schaden. Und dein Handy schaltest Du am besten schon vorher aus. (Ich kann mich noch an die Hektik erinnern, als damals angekündigt wurde, das klingelnde Handys zum Nichtbestehen der Prüfung führen. ) Btw. Weiß jemand, wann die ZP stattfinden? (Am Besten für IHK Nürnberg ) Zitieren
Isdira Geschrieben 13. September 2002 Geschrieben 13. September 2002 In meiner Einladung zur ZP, die ich Dienstag im Briefkasten hatte, stand nix davon, dass ich meine Ausbildungsnachweise mitbringen muss. Also werde ich sie auch nicht mitnehmen... Zitieren
BenNebbich Geschrieben 13. September 2002 Geschrieben 13. September 2002 ...ausbildungsnachweise für die zwischenprüfung nicht erforderlich. das einzige was einzelne vielleicht brauchen, ist die bescheinÃgung über die nachuntersuchung nach jugendarbeitsschutzgesetz. ...termine für zwischenprüfung unter :AKA Prüfungen anklicken, beruf raussuchen fertig. Zitieren
McCaffrey Geschrieben 14. September 2002 Geschrieben 14. September 2002 Bisher war es bei den Prüfungen so, dass der Personalausweis und die Einladung zur Prüfung mitgebracht und vorgelegt werden mussten. Handys waren komplett verboten, also auch das Mitführen. Diese Angaben stehen aber alle auf der Einladung zur jeweiligen Prüfung bzw. auf den Handreichungen zur Prüfung. Also keine Panik! mfg McCaffrey Zitieren
hades Geschrieben 14. September 2002 Geschrieben 14. September 2002 Das ist von IHK zu IHK unterschiedlich geregelt. Einige verlangen die Berichtshefte zur ZP, andere wieder nicht. Fragt bei Eurer IHK nach und schaut auch auf Eure Einladungen. Zitieren
Acron-Danny Geschrieben 16. September 2002 Geschrieben 16. September 2002 Also bei meiner ZP musste man die Ausbildungsnachweise mitbringen und die wurde auch durchgesehen! Stichproben wurden sogar geprüft! Also ich wäre da vorsichtig, schließlich ist die ZP nicht nur reiner Zeitvertreib! (Obwohl es mir eigentlich schon eher so vorkam!) Zitieren
Homeworld Geschrieben 16. September 2002 Geschrieben 16. September 2002 Hi, ich habe heute bei der SIHK angerufen ( Hagen, Westfalen ) und da wurde mir gesagt das mit Ausbildungsnachweis auf jeden Fall die monatlichen Berichte gemeint sind. Was damit passiert konnte mir nicht gesagt werden. Von einsammeln über stichprobenartige Kontrollen bis hin zu "nichts" kann alles passieren. Von einem IT Handbuch / Tabellenbuch stand nichts auf meiner Einladung. Da wurde mir geraten "einpacken und den Prüfer fragen". Zu den netzunabhängigen, nicht programmierbaren Taschenrechnern: Damit meinen die so ein billig Dingen in dem man ein Ergebnis mit den "M+" Tasten speichern kann. Homeworld Zitieren
timmi-bonn Geschrieben 16. September 2002 Geschrieben 16. September 2002 Original geschrieben von Homeworld [...] Zu den netzunabhängigen, nicht programmierbaren Taschenrechnern: Damit meinen die so ein billig Dingen in dem man ein Ergebnis mit den "M+" Tasten speichern kann. Nur mal so hineingestreut: "So ein billig Dingen in dem man ein Ergebnis mit den "M+" Tasten speichern kann" brauchte ich seinerzeit für mein Studium dringendst. Und weil "so ein billig Dingens" weit über 400 DM kostete, das war mehr als ein halbes "Monatseinkommen" (Bafög), war das für mich fast unerschwinglich. Tststsss... Diese jungen Dinger hier ... gruß, timmi (nostalgisch) Zitieren
thorstenwersonst Geschrieben 16. September 2002 Geschrieben 16. September 2002 Ich tät mal sagen wer lesen kann ist hier eindeutig im Vorteil. Die Einladung der IHK kommt rechtzeitig an und der Inhalt ist bindend. Das diese Einladungsschreiben immer wieder unterschiedlich sind wissen ja mittlerweile alle aus den letzten Prüfungen. Bei mir war das Berichtsheft in der ZP Pflicht, danach habe ich es gar nicht mehr geführt (Gott sei Dank wurde es in der AP nicht verlangt.) Bei der ZP haben die auch nur mal kurz durchgeblättert und einen Stempel reingehauen. Die ältere Dame die sich das Ding angeschaut hat war damit eigentlich nicht zufrieden, weil es nur dürftig war, es wurde aber nirgendwo festgehalten. Also wenns drinsteht mitnehmen, wenn nicht weglassen. Und nichts in die IHK Schreiben reininterpretieren, die meinen so wie sie es schreiben. So long Zitieren
cow_girl Geschrieben 17. September 2002 Autor Geschrieben 17. September 2002 Original geschrieben von thorstenwersonst Ich tät mal sagen wer lesen kann ist hier eindeutig im Vorteil. Wenn es so wäre, müßte ich weder den Ausbildungsnachweis mitnehmen, noch mein Tabellenbuch. Über beides steht nämlich kein einziges Wort drin. Aber ich werd's trotzdem mitnehmen, man weiß ja nie... Zitieren
thorstenwersonst Geschrieben 18. September 2002 Geschrieben 18. September 2002 Für die AP konnte ich das tabellenbuch echt gut gebrauchen, aber in der ZP hat es nichts gebracht Zitieren
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.