Therapy Geschrieben 14. September 2002 Teilen Geschrieben 14. September 2002 Hallo, ich mal wieder, mit meinem Lohn hat es Teilweise geklappt, aber besser als nix (älterer Beitrag von mir). Jedoch habe heute meine (absehbare) Kündigung erhalten, aber mit dem Datum der Kündigung am 04.03.2002 und die Kündigung zum 28.04.2002. Aber dies ist natürlich nicht richtig, denn die Kündigung zum 31.08.02 währe rechtens. Muß ich jetzt schriftlich Einspruch dagegen einlegen? Kennt jemand einen Link zu einer Website wo es Informationen darüber gibt? Macht alles kein Spaß mehr irgendwie... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hades Geschrieben 14. September 2002 Teilen Geschrieben 14. September 2002 Wie lange wurde die Azubiverguetung gezahlt? Schau auf den letzten Lohnschein. Als erstes versuche das mit Deinem Betrieb zu klaeren. Informiere auch den evtl. vorhandenen Betriebsrat / JAV ueber die Kuendigung. Falls das nichts bringt, gehe zu Deiner IHK, dort gibt es eine Schlichtungsstelle. Falls Du in einer Gewerkschaft bist, frage auch bei denen nach. Die koennen Dir eine kostenlose Rechtsberatung bzw. einen Rechtsbeistand geben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Therapy Geschrieben 14. September 2002 Autor Teilen Geschrieben 14. September 2002 Original geschrieben von hades Wie lange wurde die Azubiverguetung gezahlt? Schau auf den letzten Lohnschein. Laut Lohnzettel, bis August, was aber nicht stimmt, da ich noch einer anderen Vergütung hinterherrenne. Desweiteren ist ein Grund das er die Kündigung zurückdatiert hatte der Kündigungsschutz, den er nach seiner Aussage und seinem Standpunkt nach eingehalten hat, sonst müste er ja noch 3 Monate die Vergütung zahlen... Als erstes versuche das mit Deinem Betrieb zu klaeren. Informiere auch den evtl. vorhandenen Betriebsrat / JAV ueber die Kuendigung. Ich habe es mehrmals versucht, aber wurde immer nur mit fragwürdigen Argumenten "abgeschmettert". Falls das nichts bringt, gehe zu Deiner IHK, dort gibt es eine Schlichtungsstelle. Dies ist auch noch ein Problem, welche IHK ist jetzt für mich zuständig? Da mein Chef seine Firma in Berlin abgemeldet hat und in Brandenburg eine neue aufmachen möchte. Leider kann ich nichteinmal definitiv sagen das er nach Brandenburg geht. Falls Du in einer Gewerkschaft bist, frage auch bei denen nach. Die koennen Dir eine kostenlose Rechtsberatung bzw. einen Rechtsbeistand geben. Nein in der Gewerkschaft bin ich nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BenNebbich Geschrieben 15. September 2002 Teilen Geschrieben 15. September 2002 ...verweigert dir der betriebsrat die hilfe? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Therapy Geschrieben 15. September 2002 Autor Teilen Geschrieben 15. September 2002 Wir haben keinen Betriebsrat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BenNebbich Geschrieben 15. September 2002 Teilen Geschrieben 15. September 2002 ...vielleicht hab ichs überlesen : bist du in ausbildung oder in einem "normalen" aerbeitsverhältnis? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Therapy Geschrieben 15. September 2002 Autor Teilen Geschrieben 15. September 2002 In Ausbildung 2tes Lehrjahr. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BenNebbich Geschrieben 15. September 2002 Teilen Geschrieben 15. September 2002 ...dann kann er dich doch eigentlich nur fristlos aus wichtigem grund kündigen. ...hat dein chef einen kündigungsgrund? (diebstahl, arbeitsverweigerung, asoziales verhalten)? ...wenn nicht sofort mit der ihk kontakt aufnehmen, bei der der vertrag eingetragen ist und bei der ausbildungsberatung/schiedsstelle nach rechtlichen möglichkeiten erkundigen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Therapy Geschrieben 15. September 2002 Autor Teilen Geschrieben 15. September 2002 Hallo, der Grund ist "finanzielle und betrieblichen Gründen". Werde mich dann am Montag bei der IHK melden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
dOwNs3t Geschrieben 15. September 2002 Teilen Geschrieben 15. September 2002 Hallo, Gehört zwar nicht zum Thema, aber nur mal so als einwurf. Ich wurde auch nach dem ersten Lehrjahr gekündigt. Die Firma wo ich war, hat Ihren Hauptsitz in Köln, Niederlassungen in verschiedenen Städten. Ich war in der Niederlassung Nürnberg, welche sie dann geschlossen haben ( weil sie anscheinend nicht profitabel genug war. ) tja, dann wurd ich gekündigt. Ich weiss nicht obs mir rein rechtlich gestattet gewesen wäre einfach mit nach Köln zu ziehen und mich da weiter ausbilden zu lassen ?! habs auf jedenfall nicht gemacht, sondern zum Glück gleich ne andere Firma hier gefunden und natlos ab dem 2ten lehrjahr weitermachen können. ( Obwohl mir da über einen Monat flöten gegangen ist ( Sonderurlaub ) ) Aber eigentlich dachte ich, Auszubildende können erst als letzte gekündigt werden, sind also besonders geschützt? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hades Geschrieben 15. September 2002 Teilen Geschrieben 15. September 2002 Original geschrieben von Therapy Laut Lohnzettel, bis August, was aber nicht stimmt, da ich noch einer anderen Vergütung hinterherrenne. Desweiteren ist ein Grund das er die Kündigung zurückdatiert hatte der Kündigungsschutz, den er nach seiner Aussage und seinem Standpunkt nach eingehalten hat, sonst müste er ja noch 3 Monate die Vergütung zahlen... Du hast Deinen Lohnzettel bekommen, damit hast Du auch Anspruch auf die Verguetung bis August. Azubis koennen ausserhalb der Probezeit nur aus einem wichtigen Grund, der nicht laenger als 14 Tage zurueckliegt, fristlos gekuendigt werden. Zahlungsunfaehigkeit ist ein wichtiger Grund. Auch muss er bei betriebsbedingten Kuendigungen dafuer sorgen, dass Du Deine Lehre bei einem anderen Betrieb abschliessen kannst. Dies ist auch noch ein Problem, welche IHK ist jetzt für mich zuständig? Da mein Chef seine Firma in Berlin abgemeldet hat und in Brandenburg eine neue aufmachen möchte. Leider kann ich nichteinmal definitiv sagen das er nach Brandenburg geht. Zustaendig ist die IHK, mit der der Ausbildungsvertrag abgeschlossen wurde. In Deinem Fall die IHK Berlin. Wenn Deine Firma in einen anderen IHK Bereich umzieht (hier IHK Potsdam, IHK Frankfurt (Oder) oder IHK Cottbus), muessen die Ausbildungsvertraege der neuen IHK mitgeteilt werden, d.h. es muss ein Aenderungsvertrag zum Berufsausbildungsvertrag aufgesetzt werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BenNebbich Geschrieben 15. September 2002 Teilen Geschrieben 15. September 2002 ...wenn die kündigung wirtschaftliche gründe hat, dann dürfte es aber nicht nur einen einzelnen azubi treffen, oder? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Therapy Geschrieben 15. September 2002 Autor Teilen Geschrieben 15. September 2002 Original geschrieben von hades Du hast Deinen Lohnzettel bekommen, damit hast Du auch Anspruch auf die Verguetung bis August. Ich habe nur bis Juli bekommen, desweiteren hat mein Chef die Kündigung soweit zurückdatiert, da er seines wissens nach 3 Monatsgehälter als Abfindung oder so zahlen müste. Original geschrieben von hades Azubis koennen ausserhalb der Probezeit nur aus einem wichtigen Grund, der nicht laenger als 14 Tage zurueckliegt, fristlos gekuendigt werden. Zahlungsunfaehigkeit ist ein wichtiger Grund. Auch muss er bei betriebsbedingten Kuendigungen dafuer sorgen, dass Du Deine Lehre bei einem anderen Betrieb abschliessen kannst. Gut, also ist der Kündigungsgrund rechtmäsig, aber das Datum nicht, das AA/Berufsberatung etc. würden mir den Halsumdrehen warum ich mit dieser Kündigung ankomme. Er hat dafür so halb gesorgt, die neue Firma hat schon so halb zugesagt, bin nächste Woche eh persönlich da. Original geschrieben von hades Zustaendig ist die IHK, mit der der Ausbildungsvertrag abgeschlossen wurde. In Deinem Fall die IHK Berlin. Wenn Deine Firma in einen anderen IHK Bereich umzieht (hier IHK Potsdam, IHK Frankfurt (Oder) oder IHK Cottbus), muessen die Ausbildungsvertraege der neuen IHK mitgeteilt werden, d.h. es muss ein Aenderungsvertrag zum Berufsausbildungsvertrag aufgesetzt werden. Ich hatte eh vor mich bei der IHK-Berlin morgen zu melden, und beraten zu lassen. Original geschrieben von BenNebbich ...wenn die kündigung wirtschaftliche gründe hat, dann dürfte es aber nicht nur einen einzelnen azubi treffen, oder? Stimmt auch, einem anderen Azubi hat es auch getroffen. Diesem geht es auch nicht anders als mir, allerdings setzt er seine Ausbildung 100%ig in Bayern fort. Danke für eure Antworten! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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