Tool-Time Geschrieben 18. Dezember 2001 Geschrieben 18. Dezember 2001 darf der ausbilder einen vor 3 monaten erlaubten urlaub streichen -nur weil inventur ist ? in unserem betrieb gibt es 3 azubis und 2(ich und ein kollegen)davon sind ihm urlaub. so nicht das ihr meint wir hätten nicht für ersatz gesorgt- zwischen den weihnachts danken ist bei uns meist nichts los - wir sind so im durchschnitt 4 mann aus der technik + die verkäufer/rin => auch nochmal ca. 8 also ich verstehe es nicht sorry :confused:
Quarzius Geschrieben 19. Dezember 2001 Geschrieben 19. Dezember 2001 Hi, wie hat er denn den Urlaub zugesagt? Wenn es schriftlich festgehalten wurde, dann müsste er ihn dir schon geben. Bei uns wird das auch immer mit Unterschriften gemacht und da gab es noch nie Probleme. Wenn mal ein paar Leute fehlen sollten, dann werden exterene Mitarbeiter für die Zeit eingestellt. Rede doch einfach noch Mal mit deinem Chef. Gruß Quarzius
RavenX2 Geschrieben 19. Dezember 2001 Geschrieben 19. Dezember 2001 <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Quarzius: <STRONG>...Rede doch einfach noch Mal mit deinem Chef. ... </STRONG>
HellDoG Geschrieben 19. Dezember 2001 Geschrieben 19. Dezember 2001 Wenn Dein Vorgesetzter Deinen Urlaubschein unterschrieben hat müßte er Dir auch Urlaub geben. Kann ja net einfach irgendwas unterschreiben und das dann net einhalten! Wo würden wir denn dann hinkommen?!
hades Geschrieben 19. Dezember 2001 Geschrieben 19. Dezember 2001 Aus betrieblich dringenden Gruenden kann jemand aus seinem Urlaub geholt werden. Betrieblich dringend ist fuer mich nur, wenn wirklich jeder Mitarbeiter gebraucht wird oder der Betrieb vor höherer Gewalt zu retten ist. Aber bei Azubis sollte es normalerweise keine Probleme mit dem Urlaub geben. Denn die sind zum Lernen da und duerfen nicht in einer Produktionsumgebung eingesetzt werden.
2-force Geschrieben 19. Dezember 2001 Geschrieben 19. Dezember 2001 <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von hades: <STRONG>Aus betrieblich dringenden Gruenden kann jemand aus seinem Urlaub geholt werden. Betrieblich dringend ist fuer mich nur, wenn wirklich jeder Mitarbeiter gebraucht wird oder der Betrieb vor höherer Gewalt zu retten ist. Aber bei Azubis sollte es normalerweise keine Probleme mit dem Urlaub geben. Denn die sind zum Lernen da und duerfen nicht in einer Produktionsumgebung eingesetzt werden.</STRONG>
Tool-Time Geschrieben 21. Dezember 2001 Autor Geschrieben 21. Dezember 2001 yuhp ich habe mit ihm gesprochen, und nun habe ich doch noch meinen urlaub bekommen -zwar nicht wie geplant-sondern 2 wochen später. egal hatte ja nichts gebucht -hauptsache urlaub wünsche frohe weihnachten :c ) tool-time
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