goepp Geschrieben 17. September 2002 Teilen Geschrieben 17. September 2002 hallo! mal ein frage an andere pa-ler. der projektantrag (konzeption / pflichtenheft für eine neue sw) einer meiner azubis wurde mit der begründung: "Eine Arbeit ohne Softwareentwicklungsanteil wird im Rahmen einer Abschlussprüfung zum Anwendungsentwickler als nicht angemessen bewertet." von einem pa(-kollegen) abgelehnt. wenn ich nun aber mal einen blick in die verordnung über die berufsausbildung für fi´s werfe finde ich da unter §15 abschlussprüfung absatz 2 pkt 1b folgende möglichkeit für das abschlussprojekt, die sich so ziemlich mit dem projektantrag deckt: "Entwickeln eines Pflichtenheftes, einschliesslich Analyse kundenspezifischer Anforderungen, Schnittstellenbetrachtung und Planung der Einführung" was haltet ihr davon? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
IJK Geschrieben 17. September 2002 Teilen Geschrieben 17. September 2002 Du hast meinem Empfinden (IHK München) nach Recht. Ich würde keinen Antrag - auch eines FIAE - ablehnen, nur weil er nicht progged. Das empfinde ich als Unsinn. Proggen ist definitiv nur 20% des Jobs, und das kann nun mal bei einem Abschlussprojekt wegfallen. Leider kann ich dir da keine rechtliche Basis außer der von dir selbst beschriebenen geben... Ich stimme dir jedenfalls uneingeschränkt zu! LiGrü Ein Prüfer und (u.a.) Anwendungsentwickler Michael Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gajUli Geschrieben 17. September 2002 Teilen Geschrieben 17. September 2002 Original geschrieben von goepp was haltet ihr davon? Das finde ich zur Abwechslung mal wirklich skandaloes. Die Begruendung ist ueberhaupt nicht haltbar, weil die Verordnung ja sogar sagt, eine Pflichtenhefterstellung kommt "insbesondere" in Frage, also etwas fuer einen AWler Idealtypisches ist. Ich wuerde da ordentlich Rabbatz machen; eine solche Ermessensueberschreitung muss man sich nicht gefallen lassen. Konkret gesagt ist es eigentlich sogar Rechtsbeugung, was ein ziemlich sicherer Klagegrund waere und obendrein strafbar. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Orchidee Geschrieben 18. September 2002 Teilen Geschrieben 18. September 2002 Hallo! Ich kann nur sagen das eine Umschulungskollegin bei der Vergangenen Abschlussprüfung ein Pflichtenheft erstellt und damit auch sehr gut bestanden hat! Ach ja, IHK Nürnberg Gruß Orchidee Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
timmi-bonn Geschrieben 18. September 2002 Teilen Geschrieben 18. September 2002 Original geschrieben von goepp mal ein frage an andere pa-ler. der projektantrag (konzeption / pflichtenheft für eine neue sw) einer meiner azubis wurde mit der begründung: "Eine Arbeit ohne Softwareentwicklungsanteil wird im Rahmen einer Abschlussprüfung zum Anwendungsentwickler als nicht angemessen bewertet." von einem pa(-kollegen) abgelehnt. [...] Wenn unsere Projektleiter in der AE auch noch selbst programmieren müßten, dann sähe ich schwarz für die jeweiligen Projekte. Ein gutes Konzept entwickeln und die Durchführungs-Phasen begleiten und steuern bedarf einer viel innigeren Kenntnis der Materie. Dieser PA scheint ziemlich unerfahren UND schlecht beraten zu sein. gruß, timmi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
goepp Geschrieben 18. September 2002 Autor Teilen Geschrieben 18. September 2002 vielen dank für euer feedback. nach einer langen telefonischen verhandlung am heutigen morgen, hat sich der vorsitzende des betroffenen pa eine entschuldigung abgerungen (es wäre eben sein erster antrag in dieser richtung gewesen) und das projekt genehmigt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gajUli Geschrieben 18. September 2002 Teilen Geschrieben 18. September 2002 Na dann: Glueckwunsch. Der wird doch wohl nicht hier mitgelesen haben? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
timmi-bonn Geschrieben 18. September 2002 Teilen Geschrieben 18. September 2002 Da hier immer wieder Unsicherheit auftaucht über "abgelehnte" Projektanträge, habe ich mal folgendes zusammengetragen: Ein Projektantrag kann vom Prüfungsausschuß ... a) ... genehmigt werden. ... genehmigt werden "mit Hinweisen", d.h., der PA empfiehlt dem Prüfungsteilnehmer dringend, diese Empfehlung ("Hinweise") in seine Projektarbeit einzuarbeiten, damit ein gutes Ergebnis erreicht werden kann. Es muß kein neuer, überarbeiteter Antrag vorgelegt werden. c) ... abgelehnt werden "mit Hinweisen". Das bedeutet, daß der Projektantrag vom Thema her beibehalten werden kann, jedoch entsprechend den Vorgaben des PA abzuändern ist. Der geänderte Antrag ist innerhalb der gesetzten Frist erneut bei der IHK einzureichen. Dem Prüfungsteilnehmer steht dabei jedoch frei, auch ein komplett neues Thema einzureichen. Wird der überarbeitete oder neue Projektantrag ebenfalls abgelehnt, dann wird die Projektarbeit mit der Note "ungenügend" bewertet; die Prüfung ist im Prüfungsteil A nicht bestanden. d) ... abgelehnt werden mit dem Hinweis, innerhalb einer gesetzten Frist einen neuen Projektantrag einzureichen. Wird dieser Projektantrag dann ebenfalls abgelehnt, dann wird die Projektarbeit mit der Note "ungenügend" bewertet; die Prüfung ist im Prüfungsteil A nicht bestanden. Tip für PA-Mitglieder: "Wohlwollende" Prüfungsausschüsse lehnen lieber einen Antrag mit Hinweisen ab, als ihn vollgespickt mit Hinweisen zu genehmigen. Das klingt zwar zunächst einmal schlimm - ist es aber gar nicht; im Gegenteil: Durch diesen Trick geben sie dem Antragsteller die Möglichkeit, das selbe Thema neu strukturiert oder mit anderen Schwerpunkten noch einmal einzureichen - oder aber ein völlig anderes Thema zu wählen. Bei "genehmigt mit Hinweis" muß er das Thema beibehalten und hat keine Ausweichmöglichkeit. gruß, timmi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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