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Geschrieben

Hallo Jungs und Mädls,

hab grad in der FAQ zu den Prüfungsforen gelesen : "Das Vorliegen eines Berichtshefts ist Bedingung für den Berufsabschluss. "

hm weil ich bin nämlich auf einer Berufsfachschule ( FIAE ) bzw. derzeit 3-monatiges Praktikum und in den letzten 2 schuljahren wurde nie etwas von einem Berichtsheft erwähnt.

In meinem Praktikumsvertrag steht allerdings das ich für den Zeitraum des Praktikums ein Berichtsheft führen soll. Reicht das dann wenn ich das Berichtsheft, das ich über 3 Monate hinweg beim Praktikumsbetrieb geführt habe, abgebe oder wollen die das über die kompletten 3 Jahre sehen?

Hab noch nie sowas geschrieben, und is glaub ich auch nicht so sinnvoll das für die Prüfung zu verlangen. is wahrscheinlich eh immer bloß eine Zeile pro Tag und die sind eigentlich eh fast immer gleich. oder?

danke für eure antworten

ciao

jakob

Geschrieben

...über den praktikumszeitraum gibt es keinen zweifel : berichtsheft unbedingt erforderlich; es gibt einige prüfer bei der kammer passau die gesteigerten wert darauf legen.

...was die fachschulzeit angeht : keine ahnung; ich würd erst nochmal in der schule nachfragen.

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