LLpresident Geschrieben 27. September 2002 Teilen Geschrieben 27. September 2002 eh. mal ne frage: wie viele polizisten laufen pro tag durch dein haus? ich meine die polizisten halten sich auf der strasse auf. nicht in deinen 4 wänden. und zu dem schutz vor einbrechern bin ich dafür das es wie in amilande gamacht wird. du bekommst das recht leib/leben und eigentum zu schützen wie dus ür richtig hälts. und dafür sind auch einige polizisten. nicht das es wieder heist das die was dagegen haben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MarcG Geschrieben 27. September 2002 Teilen Geschrieben 27. September 2002 Original geschrieben von LLpresident . und zu dem schutz vor einbrechern bin ich dafür das es wie in amilande gamacht wird. du bekommst das recht leib/leben und eigentum zu schützen wie dus ür richtig hälts. und dafür sind auch einige polizisten. Bestimmt meinst du die Polizisten, die von Bohlen mit einer Schrotflinte beschossen wurden (Schutz vor "Einbrechern"), die wollen mit Sicherheit, dass sowas in jedem Haus passieren kann... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MarcG Geschrieben 27. September 2002 Teilen Geschrieben 27. September 2002 Original geschrieben von LLpresident 3. bei denn diäten gibt es noch mindestens soviel zu holen das die das gehalt eines normaln menschen bekommen. was heut zu tage leider nicht mehr sehr viel ist. Genau, die sollen nicht mehr verdienen als z.B. eine Sekretärin. Wenn sie mehr Geld wollen gibt es ja genug Leute in der Industrie oder sonst irgendwo, die ihnen gerne mal finanziel ein bisschen unter die Arme greifen damt die Politik sich ein bisschen für sie einsetzt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MarcG Geschrieben 27. September 2002 Teilen Geschrieben 27. September 2002 Original geschrieben von LLpresident eh. mal ne frage: wie viele polizisten laufen pro tag durch dein haus? Um Verbrechen effektiv zu bekämpfen musst du aber schon die Planung verhindern, und geplant wird das ganze nicht auf der Strasse. Es wäre demnach also besser, wenn jeder Polizist mal wenn er gerade an deiner Wohnung vorbeikommt ungefragt zu dir reinschaut um zu sehen ob du auch ja nichts illegales planst/machst. Die aktuellen "Sicherheitsgesetze" befinden sich ja schon auf dem Weg dahin... Komplette Überwachung (Speicherung) deines Internetverkehrs, es wurde auch schon über die Speicherung von EMails geredet, zuimindest wann und an wen du was geschrieben hast. Überwachung der Mobiltelefone, um jeder Zeit deinen Standort rausfinden zu können. Kameras werden verstärkt eingesetzt. Mit entsprechender Software ist es möglich dich damit überall zu indentifizieren und zu verfolgen. Aber Leute wie du haben ja nichts zu verbergen, denen macht das alles nichts aus. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
LLpresident Geschrieben 27. September 2002 Teilen Geschrieben 27. September 2002 nein.ich meine solche polizisten die den leuten raten "das falls sie einen einbrecher erwichen ritig zuschlagen sollen damit er nie wider aufsteht" . zitat eines polizistzen an meinen grossvater nachdem bei ihm eingebrochen wurde. weil zur zeit ist es leider so das du nimanden festhalten darfst wenn er bei dir einbricht weil du damit gegen sein recht verstöst. auf gut deutsch: wenn jemand bei dir einbricht und du schnapst ihn dir dann bist du der böse weil du ihm seiner freiheit beraupt hast. das er bei dir eingebrochen ist spielt dabei gar keine rolle. genause wie wenn jemand versucht dich zusammen zu schagen und du dich währst. ist leider verboten wegen körperverletzung. vor allem wenn man kampfsport macht. soll jetz nich heissen das man das recht hat jeden einfach zusammen zu schlagen. aber ich bin der meinung das man das recht hat sich selbst zu verteidugen. ok. es ist etwas übertrieben gleich auf einbrecher zu ballern. drohen reicht meistens voll aus. um das mit einem zitat zu beenden: "Die Freiheit eines Einzelnen hört da auf wo die eines anderen begient." Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MarcG Geschrieben 27. September 2002 Teilen Geschrieben 27. September 2002 Original geschrieben von LLpresident nein.ich meine solche polizisten die den leuten raten "das falls sie einen einbrecher erwichen ritig zuschlagen sollen damit er nie wider aufsteht" . zitat eines polizistzen an meinen grossvater nachdem bei ihm eingebrochen wurde. weil zur zeit ist es leider so das du nimanden festhalten darfst wenn er bei dir einbricht weil du damit gegen sein recht verstöst. auf gut deutsch: wenn jemand bei dir einbricht und du schnapst ihn dir dann bist du der böse weil du ihm seiner freiheit beraupt hast. das er bei dir eingebrochen ist spielt dabei gar keine rolle. genause wie wenn jemand versucht dich zusammen zu schagen und du dich währst. ist leider verboten wegen körperverletzung. vor allem wenn man kampfsport macht. soll jetz nich heissen das man das recht hat jeden einfach zusammen zu schlagen. aber ich bin der meinung das man das recht hat sich selbst zu verteidugen. ok. es ist etwas übertrieben gleich auf einbrecher zu ballern. drohen reicht meistens voll aus. um das mit einem zitat zu beenden: "Die Freiheit eines Einzelnen hört da auf wo die eines anderen begient." Komisch, die Kripo rät einem sowas nicht zu tun, da man sich dabei selber in Gefahr begibt, wer weiss denn ob der einbrecher nciht eine Waffe hat? Und verhaften darfst du ihn nicht, wohl aber festhalten, da er eine Straftat begangen hat. Aber da kommt wieder Punkt 1: die Kripo rät... Und das mit dem Angreifen regelt das Recht auf Selbstverteidigung, wenn ich mich recht erinnere steht da, dass du Gewalt gegen andere einsetzen darfst um damit "Leib, Leben oder Ehre" von dir oder jemand anderem zu schützen. Das ganze muss nur der "Verhältnissmässigkeit der Mittel" entsprechen, also wenn jemand dir eine aufs Maul gibt darfst du ihn nicht erschiessen. auch gilt das nur solange die Bedrohung besteht, wenn er z.B. nach deinem Schlag auf dem Boden liegt darfst du nicht weiter machen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
LLpresident Geschrieben 27. September 2002 Teilen Geschrieben 27. September 2002 damit sind wir wieder bei dem thema was im gesetz steht und was angewand wird. weil wenn du dich selbst verteidigst und er bricht sich zufällig was bist du der böse. und das ist heutzutage leider in zu vielen fällen das fall. auch wenn er sich nichts bricht und gut davon kommt bist du als kampfsportler noch mal geliefert da du ja das wissen besitzt ihn richtig zu verletzen. ok das des nicht getahn hast spielt dann acuh keine rolle. du bist und bleibst der böse wenn du angegriffen wirst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MarcG Geschrieben 27. September 2002 Teilen Geschrieben 27. September 2002 Es kommt darauf an wie du dich "verteidigst", im Gesetz besteht nunmal kein Recht auf Gewalt deinerseits, du darfst Gewalt nur in soweit einsetzen, wie es nötig ist, die Bedrohuung von dir oder einem anderen abzuwenden. Und da hört es auch schon auf. Und dazu ist meist nicht so viel Gewalt nötig wie angewandt wird.Wenn du meinst, du müsstest jemand anderen zusammenschlagen, nur weil der das mit dir versucht hat ist es kein wunder, dass du damit vor Gericht nicht durchkommst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
LLpresident Geschrieben 27. September 2002 Teilen Geschrieben 27. September 2002 ok.schon klar. aber was mach ich wenn mich einer angreift, ich seinen schlag abwehre und sage "las es" und er weiter macht. und es nicht abzusehen ist das er mit den angriffen aufhört bis er mich ernsthaft verlezt hat. wenn ich ihm dann einen leichten tritt(keiner der ihn umhaut sondern nur zeigt das ich mich währen kann) verpasse kann es mir passieren das ich wegen körperverletzung angezeigt werde weil ich auf das ewige spielchen angriff/abwehr keinen bock mehr hatte. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Marlboro Man Geschrieben 27. September 2002 Teilen Geschrieben 27. September 2002 dann mußt du den zuständigen richter halt überzeugen, das du in notwehr gehandelt hast. wie auch immer du das dann anstellst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Black_Wolve Geschrieben 27. September 2002 Teilen Geschrieben 27. September 2002 Original geschrieben von LLpresident damit sind wir wieder bei dem thema was im gesetz steht und was angewand wird. weil wenn du dich selbst verteidigst und er bricht sich zufällig was bist du der böse. und das ist heutzutage leider in zu vielen fällen das fall. auch wenn er sich nichts bricht und gut davon kommt bist du als kampfsportler noch mal geliefert da du ja das wissen besitzt ihn richtig zu verletzen. ok das des nicht getahn hast spielt dann acuh keine rolle. du bist und bleibst der böse wenn du angegriffen wirst. falsch. ich mache kampfsport und muss mich notgedrungen damit auseinandersetzen. du darfst dich in angemessener Weise wehren, sobald der Gegner VERSUCHT, dich anzugreifen. Du kannst es also bereits im Ansatz verhindern, angemessen natürlich. Dabei darf man als Verteidiger immer eine Stufe weitergehen als der Angreifer. Soll heißen, wenn er dich mit einem Messer angreift, so kannst du es ihm (in seiner eigenen Hand natürlich) durchaus in nicht lebenswichtige Körperteile jagen, etwa indem er auf seinen Waffenarm fällt. Ist er unbewaffnet, aber nüchtern und du brichst ihm einen Knochen, so ist das auch noch halbwegs legitim. Ist er betrunken, musst du entsprechend vorsichtiger sein. Außerdem kommt es immer darauf an, ob Zeugen dabei sind, die dir im Notfall bestätigen können, dass du dich verteidigt und dabei nicht übermäßig Gewalt benutzt hast. Also sooo geliefert ist man nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MarcG Geschrieben 27. September 2002 Teilen Geschrieben 27. September 2002 Du darfst schon richtig zutreten, nur muss es eben verhältnissmig sein und wenn er nach diesem Tritt erstmal nicht mehr direkt dich angreifen kann musst du aufhören, darauf wird nämlich auch sein Anwalt rumreiten falls es denn soweit kommt, dein anwalt wird versuchen den Richter davon zu überzeugen, das er sehr wohl noch angreifen konnte/wollte. Da wir aber beide keine Anwälte oder Richter sind sind die Aussagen dazu wohl nicht so bedeutend. Fakt ist, es gibt das Recht zur Selbsverteidigung, das ist aber wie gesagt sehr eingeschränkt, um damit Gewalt deinerseits nicht zu fördern oder dich zu ermutigen Gewalt einzusetzen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Black_Wolve Geschrieben 27. September 2002 Teilen Geschrieben 27. September 2002 Original geschrieben von LLpresident ok.schon klar. aber was mach ich wenn mich einer angreift, ich seinen schlag abwehre und sage "las es" und er weiter macht. und es nicht abzusehen ist das er mit den angriffen aufhört bis er mich ernsthaft verlezt hat. wenn ich ihm dann einen leichten tritt(keiner der ihn umhaut sondern nur zeigt das ich mich währen kann) verpasse kann es mir passieren das ich wegen körperverletzung angezeigt werde weil ich auf das ewige spielchen angriff/abwehr keinen bock mehr hatte. er muss erst mal nachweisen, dass du ihn getreten hast und zwar vorsätzlich und ohne Grund der Notwehr. In diesem Fall ist es Notwehr, da er dich belästigt und vor allen Dingen angegriffen hat. Er wollte dich bewußt schlagen, also kannst du entsprechende Abwehrmaßnahmen einleiten. DAzu gehören durchaus auch Tritte, sofern sie den Gegner nicht schweren körperlichen Schaden zufügen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MarcG Geschrieben 27. September 2002 Teilen Geschrieben 27. September 2002 Original geschrieben von Marlboro Man dann mußt du den zuständigen richter halt überzeugen, das du in notwehr gehandelt hast. wie auch immer du das dann anstellst. Das ist aber verdammt allgemein gehalten von dir Es geht doch gerade darum, wie weit Notwehr geht... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
LLpresident Geschrieben 27. September 2002 Teilen Geschrieben 27. September 2002 ich mach auch kapfsport. deshalb setze ich mich halt damit auseinander. wr zum glück noch nie in dieser lage aber hab schon von einigen gehört das es ihnen danach sozusagen an den kragen gin. und mit dem überzeugen ist es halt auch so eine sache da man ja eh immer als der brutalo abgestämpelt wird weil man kampfsport macht. leider eins der vielen vorurteile. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
alligator Geschrieben 27. September 2002 Teilen Geschrieben 27. September 2002 Hi, wenn ich Kanzler wäre, dann würd ich versuchen die Weltherrschaft an mich zu reißen. Der Pinky ... *lalala* cu alligator Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MarcG Geschrieben 27. September 2002 Teilen Geschrieben 27. September 2002 Original geschrieben von LLpresident ich mach auch kapfsport. deshalb setze ich mich halt damit auseinander. wr zum glück noch nie in dieser lage aber hab schon von einigen gehört das es ihnen danach sozusagen an den kragen gin. und mit dem überzeugen ist es halt auch so eine sache da man ja eh immer als der brutalo abgestämpelt wird weil man kampfsport macht. leider eins der vielen vorurteile. Der Unterschied ob du KS machst oder nicht ist, dass du eben in solch einem Fall als "Experte" angesehen wirst. D.h. du hättest wissen müssen was du anrichtest. Daher sind Richter in so einem Fall bei KSlern auch strenger und kucken da sehr genau. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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