Jagg Geschrieben 24. September 2002 Teilen Geschrieben 24. September 2002 Hallo,Leute ! Ich habe morgen am Mittwoch den 25.9.02 meine Zwischenprüfung (Ich glaube wie fast jeder auch,die im letzten Jahr die Ausbildung als Fachinformatiker angefangen haben (AE/SI)) Meine Frage ist jetzt : Ist es in der Regel so,das man nach der Zwischenprüfung dann noch zum Betrieb hin muss oder hat man dann für den Rest des Tages frei ??? Danke ! Jagg ! PS : Ist das nicht ein cooler Nickname ??? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Isdira Geschrieben 24. September 2002 Teilen Geschrieben 24. September 2002 Ich denke, dass Du das in Deinem Betrieb klären musst. Ich kann danach nach Hause gehen, aber ich denke, es gibt da keine gesetzlich Regelung... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Saga Geschrieben 24. September 2002 Teilen Geschrieben 24. September 2002 Hallo! Schau mal hier nach. lpd hat da schon was zu der Thematik gepostet. Viel Glueck bei der ZP! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BenNebbich Geschrieben 24. September 2002 Teilen Geschrieben 24. September 2002 ...im regelfall haben die azubis nach der zp frei. es liegt aber tatsächlich im ermessen des betriebes ob er euch nochmal antanzen lässt. ...auf alle fälle zählt die prüfungszeit als arbeitszeit. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
cow_girl Geschrieben 24. September 2002 Teilen Geschrieben 24. September 2002 Meine ZP (auch morgen) fällt auf die Berufsschulzeit. Da werd ich sicher danach in den Unterricht gehen müssen! Was mich aber gewundert hat, und was ich auch nur durch Zufall gestern erfahren habe: man braucht von der Schule eine Befreiung für die Zeit der Prüfung, obwohl die auch in der Schule stattfindet! Als Erklärung hiess es, dass die BS und die IHK nichts miteinander zu tun haben! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Saga Geschrieben 25. September 2002 Teilen Geschrieben 25. September 2002 Original geschrieben von cow_girl Was mich aber gewundert hat, und was ich auch nur durch Zufall gestern erfahren habe: man braucht von der Schule eine Befreiung für die Zeit der Prüfung, obwohl die auch in der Schule stattfindet! Hä? Das ist aber ungewöhnlich. Normalerweise reicht die Einladung zur ZP bzw. AP als Entschuldigung für's Fehlen und da muss man sich nicht nochmal extra befreien lassen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
IJK Geschrieben 25. September 2002 Teilen Geschrieben 25. September 2002 Original geschrieben von cow_girl Was mich aber gewundert hat, und was ich auch nur durch Zufall gestern erfahren habe: man braucht von der Schule eine Befreiung für die Zeit der Prüfung, obwohl die auch in der Schule stattfindet! Als Erklärung hiess es, dass die BS und die IHK nichts miteinander zu tun haben! Das ist schon richtig so. Wenn die BS nicht wegen der ZP schließt muss man sich befreien lassen und sollte dies vorher ankündigen... LiGrü Michael Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BenNebbich Geschrieben 25. September 2002 Teilen Geschrieben 25. September 2002 ...schreibt ihr eure zp nicht in der berufsschule. eigenartig dass man eine befreiung braucht, die bs kennt ja den zp termin auch, na ja... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 25. September 2002 Teilen Geschrieben 25. September 2002 Original geschrieben von BenNebbich [..]eigenartig dass man eine befreiung braucht[..] Ist mir allerdings auch völlig neu. @IJK Quelle ? Wo ist das geregelt ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
IJK Geschrieben 25. September 2002 Teilen Geschrieben 25. September 2002 Habe zumindest die passende Regelung aus BW gefunden; das gilt aber IMHO für alle Bundesländer sinngemäß... http://www.leitz.s.bw.schule.de/allgemein/sbv.htm Dort die § 1-5 LiGrü Das J vom IJK ;-) Michael Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BenNebbich Geschrieben 25. September 2002 Teilen Geschrieben 25. September 2002 ...habe soeben auch eine entsprechende regelung für bayern gefunden ...bleibt aber der umstand, dass zumindestens mir ein solches befreiungswesen wegen zwischen- und abschlussprüfung unbekannt ist. mag sein dass es daran liegt, dass die prüfungen bei uns meist in den berufsschulen abgehalten werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
cow_girl Geschrieben 25. September 2002 Teilen Geschrieben 25. September 2002 Meine ZP ist auch bei mir in der BS, trotzdem brauch ich die Befreiung. Aber ist ja kein Problem, brauch ja nur ne Unterschrift von meinem Klassleiter. Ist man eigentlich verpflichtet, gleich nach der Prüfung wieder in den Unterricht zu gehen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BenNebbich Geschrieben 26. September 2002 Teilen Geschrieben 26. September 2002 ...ja. es gibt keine bestimmung dass der restliche prüfungstag arbeits- oder schulfrei ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
alexf10 Geschrieben 26. September 2002 Teilen Geschrieben 26. September 2002 bei uns letztes Jahr (IHK-Nürnberg) stand extra auf dem Zettel das man nach der Prüfung entweder in die BS oder zur Arbeit oder mann müßte dann mit Chef reden ob man Überstundne abfeiert. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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