Nausi Geschrieben 24. September 2002 Geschrieben 24. September 2002 Hallo alle zusammen, hab ne kurze Frage ich darf zur Zwischenpfrüfung ein Tabellenbuch (IT-Handbuch) und einen Taschenrechner (Netzunabhängig) mitnehmen. Darf es ein Taschenrechner sein der Binär usw. rechnen kann? Es steht nicht drin das es verboten ist, allerdings wären Aufgaben mit binär usw. total für die Katze, bzw. wären die ohne "binär Taschenrechner" benachteiligt. Ist das jedem selber überlassen was er an Taschenrechner mitnimmt, oder gibts da Einschränkungen? Eure Nausi :marine Zitieren
AVEN Geschrieben 24. September 2002 Geschrieben 24. September 2002 Also bei mir war es noch so, das man einen wissenschaftlichen Taschenrechner (also auch einen der Binär und Hex rechnen kann) benutzen durfte... Er durfte nur nicht Programierbar sein und musste geräuscharm sein... aber auf ganz Nummer sicher gehst du, wenn du bei deiner IHK nachfragst... Ich wunder mich zwar immernoch über das Geräuscharm aber die werden bestimmt ihre Gründe haben... hat bestimmt mal einer ne Rechenmaschiene oder sowas mitgebracht *ratter ratter * Zitieren
Technician Geschrieben 24. September 2002 Geschrieben 24. September 2002 Original geschrieben von AVEN Also bei mir war es noch so, das man einen wissenschaftlichen Taschenrechner (also auch einen der Binär und Hex rechnen kann) benutzen durfte... Er durfte nur nicht Programierbar sein und musste geräuscharm sein... aber auf ganz Nummer sicher gehst du, wenn du bei deiner IHK nachfragst... so war's bei mir auch! wenn in der Einladung nur steht "nicht programmierbar", dann ist ein wissenschaftlicher auf jeden Fall erlaubt (falls nicht, würde in der Einladung stehen "wissenschaftlicher Rechner nicht erlaubt) Original geschrieben von AVEN Ich wunder mich zwar immernoch über das Geräuscharm aber die werden bestimmt ihre Gründe haben... hat bestimmt mal einer ne Rechenmaschiene oder sowas mitgebracht *ratter ratter * nun ja, mich hat's auch gewundert, warum die sowas reinschreiben Gerade bei IT - na ja... Zitieren
Saga Geschrieben 24. September 2002 Geschrieben 24. September 2002 Original geschrieben von Nausi hab ne kurze Frage ich darf zur Zwischenpfrüfung ein Tabellenbuch (IT-Handbuch) und einen Taschenrechner (Netzunabhängig) mitnehmen. Darf es ein Taschenrechner sein der Binär usw. rechnen kann? Es steht nicht drin das es verboten ist, allerdings wären Aufgaben mit binär usw. total für die Katze, bzw. wären die ohne "binär Taschenrechner" benachteiligt. Sofern auf der Einladung nicht explizit steht, dass Du keinen Binär/Hex/etc.-fähigen Taschenrechner benutzen darfst kannst Du sie auch verwenden. Normalerweise heisst es nur "netzunabhaengig, geraeuscharm, nicht programmierbar". Kleiner Tipp: nimm sicherheitshalber 2 mit von denen wenigstens einer auf Batterie laeuft. Die Lichtverhaeltnisse in den Raeumen koennen manchmal so schlecht sein, dass ein Solarrechner nicht funktioniert. Und ausserdem gibt es ja dann immer noch die Moeglichkeit, dass einer den Geist aufgibt... Dass die Aufgaben fuer die Katz sind wuerde ich nicht sagen. Es zaehlt nicht nur das Ergebnis sondern auch der Rechenweg. Und mit dem kann dann nur Dein Gedaechtnis dienen (bzw. Dein Handbuch, aber da muss man ja auch wissen wo's steht). Zitieren
BenNebbich Geschrieben 24. September 2002 Geschrieben 24. September 2002 ...rechenweg zählt nicht, oder? Zitieren
C++Guru Geschrieben 25. September 2002 Geschrieben 25. September 2002 Rechenweg Zählt nicht... auf der Einladung stand: Kein Programmierbarer Taschenrechner benutzen (und Netzunabhängig) Ich habe einen Programmierbaren Taschenrechner benutzt, 1. war es dem Prüfer egal 2. brauchte ich es eh nicht Tabellenbuch: Darf man benutzen (IT-Handbuch) in der Einladung steht glaube ich "undokumentiert" (d.H. nicht reingekritzelt) ...hat auch kein Schwein interessiert! Ach ja,Handyverbot (in der einladung steht ja: Schon das alleinige Führen eines Handy im Prüfungsraum gilt al Teuschungsversuch!) ..ich habe mein Handy ausgeschaltet auf das Pult gelegt! Kleiner Tip: Da der Prüfer und die Schüler die mit euch schreiben werden euch eh nicht kennen, könnt ihr auch einen eurer Ausbilder schicken! *lol* vorausgesetzt er sieht auch ähnlich (die wollen den Perso sehen! Zitieren
BenNebbich Geschrieben 25. September 2002 Geschrieben 25. September 2002 ...@ rotschrift ...viele kollegen schreiben in ihrer schule unter aufsicht ihrer lehrer. vielleicht freuen die sich die ausbilder kennenzulernen. ...super tip. Zitieren
Technician Geschrieben 25. September 2002 Geschrieben 25. September 2002 Original geschrieben von BenNebbich ...@ rotschrift ...viele kollegen schreiben in ihrer schule unter aufsicht ihrer lehrer. vielleicht freuen die sich die ausbilder kennenzulernen. ...super tip. Den Personalausweis hat bei uns auch keiner verlangt. Allerdings: Aufsicht war auch ein Lehrer! Da nicht nur Azubis aus unserer Berufsschule anwesend waren, wäre ein "Fremdling" sicherlich nicht aufgefallen - allerdings, dass dann ja einer von uns nicht anwesend gewesen wäre :eek: Technician Zitieren
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