gealany Geschrieben 26. September 2002 Teilen Geschrieben 26. September 2002 Wieso müssen manche Schüler ein Berichtsheft führen und andere wieder nicht. Ich bin in meiner Klasse einer von ungefähr 7 Schülern die eins führen müssen. Der Rest (23 Schüler) müssen dies nicht tun. Wieso ist das so? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BenNebbich Geschrieben 26. September 2002 Teilen Geschrieben 26. September 2002 ...in einer regulären ausbildung müss(t)en eigentlich alle ein berichtsheft führen. anders siehts bei umschülern aus. ...kann es sein, dass bei dir viele kollegen in der bs sitzen, die aus betrieben stammen die erstmalig ausbilden? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
AVEN Geschrieben 26. September 2002 Teilen Geschrieben 26. September 2002 Ausnahmslos jeder Auszubildende muss ein Berichtsheft führen... Wenn sie keins führen, werden sie das spätestens in der AP bereuen... Aber es soll Fälle geben, da wird das Berichtheft erst am Ende der Ausbildung erstellt... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gealany Geschrieben 26. September 2002 Autor Teilen Geschrieben 26. September 2002 Also ich habe mal bei einigen in der Klasse rumgefragt und die haben gesagt, der Betrieb verlangt das nicht und deshalb haben sie auch keine Hefte bekommen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
AVEN Geschrieben 26. September 2002 Teilen Geschrieben 26. September 2002 Der Betrieb vieleicht nicht, obwohl er das müsste... ABER die IHK wird mit Sicherheit ein Berichtsheft zur AP verlangen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 26. September 2002 Teilen Geschrieben 26. September 2002 Original geschrieben von gealany Also ich habe mal bei einigen in der Klasse rumgefragt und die haben gesagt, der Betrieb verlangt das nicht und deshalb haben sie auch keine Hefte bekommen. Dann tu´ deinen Kameraden einen Gefallen und sag´ ihnen, dass sie gesetzlich verpflichtet sind, ein Berichtheft zu führen. Und für die Betriebe gilt, dass sie gesetzlich verpflichtet sind, dafür zu sorgen, dass ihre Auszubildenden ein Berichtsheft führen. Das Führen eines Berichtsheftes ist eine Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung. Wer kein Berichtsheft vorweisen kann, darf nicht an der Abschlussprüfung teilnehmen. Kann man im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und in der Verordnung für die Ausbildung in den neuen IT-Berufen nachlesen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gealany Geschrieben 26. September 2002 Autor Teilen Geschrieben 26. September 2002 Werden dann die Schüler nicht zur Prüfung zugelassen, oder bekommt dann der Betrieb was auf den Deckel? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
The_red_one Geschrieben 26. September 2002 Teilen Geschrieben 26. September 2002 Hefte kriegten wir auch nicht. In vielen Firmen gibt es Vordrucke/ Vorlagen, die man verwenden kann. Die IHK bietet auch Standartformulare oder in Schreibwarenläden gibts Berichtshefte. Der Kindergarten:D ist vorbei. Jetzt müssen wir uns selbst helfen. Falls du es nicht wissen solltest: In der Abschlussprüfung ist ein Vollständiges Berichtsheft vorzulegen, sonst ist man mit der Prüfung schon fertig:D Ausserdem: Bringt dir dein Betrieb etwas nicht oder nur unzureichend bei, hast du den Beweis, das der Betrieb das nicht vermittelt hat. Ansonsten musst du für Nichtwissen gerade stehen. Der Betrieb kann behaupten, es dir gelernt zu haben ... hast du das Berichtsheft (regelmässig unterschrieben vom Ausbilder) so hast du das ganze schriftlich. Bei Umschülern siehts wieder anders aus. Aber ich kenne viele die Berichtshefte schreiben müssen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 26. September 2002 Teilen Geschrieben 26. September 2002 Original geschrieben von gealany Werden dann die Schüler nicht zur Prüfung zugelassen, oder bekommt dann der Betrieb was auf den Deckel? Du kannst dann von der Prüfung ausgeschlossen werden, ja. Für deinen Betrieb hätte das keine Konsequenzen, es sei denn, du würdest mit rechtlichen Mitteln gegen ihn vorgehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BenNebbich Geschrieben 26. September 2002 Teilen Geschrieben 26. September 2002 ...lpd hat recht, erstmal kriegt der azubi einen auf den deckel. dem betrieb droht im wiederholungsfalle mittelfristig der entzug der ausbildungserlaubnis. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gealany Geschrieben 26. September 2002 Autor Teilen Geschrieben 26. September 2002 Dann werd ich mal meine Klassenkollegen nochmal darauf ansprechen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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