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Berichtsheft


gealany

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Original geschrieben von gealany

Also ich habe mal bei einigen in der Klasse rumgefragt und die haben gesagt, der Betrieb verlangt das nicht und deshalb haben sie auch keine Hefte bekommen.

Dann tu´ deinen Kameraden einen Gefallen und sag´ ihnen, dass sie gesetzlich verpflichtet sind, ein Berichtheft zu führen. Und für die Betriebe gilt, dass sie gesetzlich verpflichtet sind, dafür zu sorgen, dass ihre Auszubildenden ein Berichtsheft führen.

Das Führen eines Berichtsheftes ist eine Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung. Wer kein Berichtsheft vorweisen kann, darf nicht an der Abschlussprüfung teilnehmen.

Kann man im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und in der Verordnung für die Ausbildung in den neuen IT-Berufen nachlesen.

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Hefte kriegten wir auch nicht. In vielen Firmen gibt es Vordrucke/ Vorlagen, die man verwenden kann. Die IHK bietet auch Standartformulare oder in Schreibwarenläden gibts Berichtshefte.

Der Kindergarten:D ist vorbei. Jetzt müssen wir uns selbst helfen.

Falls du es nicht wissen solltest: In der Abschlussprüfung ist ein Vollständiges Berichtsheft vorzulegen, sonst ist man mit der Prüfung schon fertig:D

Ausserdem: Bringt dir dein Betrieb etwas nicht oder nur unzureichend bei, hast du den Beweis, das der Betrieb das nicht vermittelt hat. Ansonsten musst du für Nichtwissen gerade stehen. Der Betrieb kann behaupten, es dir gelernt zu haben ... hast du das Berichtsheft (regelmässig unterschrieben vom Ausbilder) so hast du das ganze schriftlich.

Bei Umschülern siehts wieder anders aus. Aber ich kenne viele die Berichtshefte schreiben müssen.

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Original geschrieben von gealany

Werden dann die Schüler nicht zur Prüfung zugelassen, oder bekommt dann der Betrieb was auf den Deckel?

Du kannst dann von der Prüfung ausgeschlossen werden, ja. Für deinen Betrieb hätte das keine Konsequenzen, es sei denn, du würdest mit rechtlichen Mitteln gegen ihn vorgehen.

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