Linux Newbie Geschrieben 1. Oktober 2002 Teilen Geschrieben 1. Oktober 2002 Hi, war heute morgen routinemäßig beim Augenarzt und bin eigentlich davon ausgegangen das ich diese Zeit von meinem Betrieb als Arbeitszeit bekomme. Und nicht erst ab der Zeit abbrechnen muss seit der ich im Bertireb bin. Stehe ich da irgendwie auf dem Schlauch oder wie ? Gruß der Newb. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mixki Geschrieben 1. Oktober 2002 Teilen Geschrieben 1. Oktober 2002 Hi, bei uns ist das so, dass du vorher Bescheid sagen mußt, dass du einen Termin hast, dann vom Arzt eine Bestätigung mitbringen und dann bekommst du die Zeit wieder gutgeschrieben, aber vielleicht ist das ja auch nur bei uns so... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Woodstock Geschrieben 1. Oktober 2002 Teilen Geschrieben 1. Oktober 2002 Ist bei mir auch so! Bescheid sagen - Bescheinigung mitbringen - alles ok! Aber ich glaube ein Recht darauf hat man nicht! Es sei denn man wird krank geschrieben. Bine Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Woodstock Geschrieben 1. Oktober 2002 Teilen Geschrieben 1. Oktober 2002 Hab dieses hier:Wer während der Arbeitszeit zum Arzt geht, dem kann der Lohn entsprechend gekürzt werden. Das darf nur dann nicht gemacht werden, wenn der Arztbesuch durch eine plötzliche Erkrankung während der Arbeitszeit notwendig war oder ein Termin außerhalb der Arbeitszeit nicht möglich ist. Außerhalb der Arbeitszeit bedeutet, dass auch ein arbeitsfreier Sonnabend als Termin für einen Arztbesuch in Frage kommt. Der Arbeitgeber kann verlangen, dass Sie eine Bescheinigung vom Arzt vorlegen, dass der Behandlungstermin nur innerhalb der Arbeitszeit möglich war. in einem Gerichtsurteil gefunden! Bine Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Linux Newbie Geschrieben 1. Oktober 2002 Autor Teilen Geschrieben 1. Oktober 2002 Also habs es zwar nicht vorher angekündigt da ich gleich nen Termin um 8:00 Uhr hatte aber hab ne Bescheinigung mitgebracht. Dachte eigentlich auch damit sei alles klar und das mir keine Zeit abgezogen wird, aber so wie es scheint ist das bei uns nicht der Fall. Außerhalb der Arbeitszeiten ist ein Arztbesuch bei mir eigenltich nicht möglich da meine Betrieb ein bisschen weiter wegliegt und es somit zu spät werden würde. Thanks werde einmal ein paar von meinen azubikollegen hier im betrieb interviewen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Saga Geschrieben 1. Oktober 2002 Teilen Geschrieben 1. Oktober 2002 Das Gerichtsurteil ist ja interessant. Trotzdem verstehe ich nicht, warum sich der Betrieb so anstellt. Ein wenig Kulanz waere ja schon irgendwie angebracht wenn die Firma am ADW ist und ein Mitarbeiter zum Arzt muss. Unverständnis wäre -auf der rein menschlichen Ebene- nur dann angebracht wenn Du, Linux, pro Woche mindestens 3x während der Arbeitszeit beim Arzt bist. Und dass Du das machst bezweifle ich doch mal stark... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Namid82 Geschrieben 1. Oktober 2002 Teilen Geschrieben 1. Oktober 2002 Also ich dachte immer man hat zweit Stunden in der Woche Zeit um zum Arzt zu gehen, aber nix da! Bei uns ist es so geregelt, das Arztbesuche die nicht außerhalb der Arbeitszeit erfolgen können, nur solche sind, wie z.B. Blutabnahme (da es morgends sein muss) oder dergleichen. Eben was der Arzt bestätigt, was nicht anderst geht. Ansonsten kriege ich nichts wieder gutgeschrieben! Blöde Sache, aber was solls! Bye Tina Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
IJK Geschrieben 1. Oktober 2002 Teilen Geschrieben 1. Oktober 2002 Das mit den Arztbesuchen regeln alle Firmen ziemlich unterschiedlich. Normalerweise sind die üblichen Arztbesuche (zB Zahnarzt) dein "Privatvergnügen" und damit keine Arbeitszeit. Aber der Betrieb kann Untersuchungen (zB Einstellungsuntersuchung, oder wg. betr. Altervorsorge) anfordern, das ist dann idR Arbeitszeit. In großen Firmen kommt regelmäßig ein Arzt ins Haus und macht Standarduntersuchungen (vor allem Augen bei PC-Arbeitsplätzen). Mein Tipp: Vorher mit Chef oder Personalabt. klären, damit man nicht auf die Schnauze fällt. Danach Termine vernüftig planen. LiGrü Ein gebranntes Kind mit vielen Zahnarztterminen ;-)) Michael Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Technician Geschrieben 2. Oktober 2002 Teilen Geschrieben 2. Oktober 2002 Original geschrieben von IJK Das mit den Arztbesuchen regeln alle Firmen ziemlich unterschiedlich. Normalerweise sind die üblichen Arztbesuche (zB Zahnarzt) dein "Privatvergnügen" und damit keine Arbeitszeit. Wie sieht es dann dann mit Untersuchungen die nicht zur "normalen" Vorsorge gehören, aus? Wenn z.B. jemand mit Wirbelsäulenproblemen (deshalb nicht krankgeschrieben) in gewissen Abständen zu Kontrolluntersuchungen muss? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BenNebbich Geschrieben 2. Oktober 2002 Teilen Geschrieben 2. Oktober 2002 ..."privatvergnügen" - deshalb keine arbeitszeit. ...ausser es liegt eine betriebliche regelung vor, die derartige arztbesuche während der arbeitszeit zulässt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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