StefanK Geschrieben 2. Oktober 2002 Teilen Geschrieben 2. Oktober 2002 Hallo zusammen, habe im letzten Monat 2 Rechner bei Ricardo ersteigert. Der Verkäufer ist eine Firma, die PC-Notdienst macht und des öfteren PC's versteigert. Sie hatte auch über 100 positive Bewertungen. Deshalb hab ich auch das Geld (ca. 800 Euro) im voraus überwiesen. Die ersteigerten Rechner wurden aber nicht geliefert, auch meine email wurde nicht beantwortet. Ausserdem sind die Bewertungen der letzten Woche alle negativ. Jeder beschreibt die gleiche Situation: keine Antwort auf mails, telefonisch nicht erreichbar, Konto aufgelöst, Internetauftritt nicht mehr erreichbar. Anscheinend haben sie sich mit dem Geld aus dem Staub gemacht. (In den letzten Wochen wurden mehrere Auktionen mit 50 Rechnern gestartet). Bleibt wahrscheinlich nur noch der Weg zum Anwalt, doch lohnt sich das überhaupt, da ich keine Rechtschutzversicherung habe und die Firma wahrscheinlich Konkurs angemeldet hat? Danke für eure Hilfe Stefan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MoRpH2102 Geschrieben 2. Oktober 2002 Teilen Geschrieben 2. Oktober 2002 für eine "kleine" gebühr sollte es möglich sein das die bank dein geld zurückbucht du musst ihr nur erklären wie es genau war... hab ich aber selbst noch nie gemacht nur gehört... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kingofbrain Geschrieben 2. Oktober 2002 Teilen Geschrieben 2. Oktober 2002 Meines Wissens kann man nur Geld zurückbuchen lassen, das per Lastschrift rausgegangen ist. Bei Überweisungen gilt wohl: Pech gehabt. Und selbst wenn, nachdem das Konto scheinbar aufgelöst ist, woher soll es denn wieder gebucht werden? k.o.b Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Saga Geschrieben 2. Oktober 2002 Teilen Geschrieben 2. Oktober 2002 Bevor Du zum Anwalt gehst: hast Du Dich denn schonmal mit ebay in Verbindung gesetzt? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Münsteraner Geschrieben 2. Oktober 2002 Teilen Geschrieben 2. Oktober 2002 Original von StefanK: ... habe im letzten Monat 2 Rechner bei Ricardo ersteigert. Original von Saga: Bevor Du zum Anwalt gehst: hast Du Dich denn schonmal mit ebay in Verbindung gesetzt? :confused: ...würd auch mal das Auktionshaus anschreiben... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MarcG Geschrieben 2. Oktober 2002 Teilen Geschrieben 2. Oktober 2002 Das mit dem auktionshaus ist eigentlich das erste was du machen solltest... ist es nicht so, dass bei Ebay Käufe (zumindest bis zu einer gewissen Höhe) versichert sind? Ich hab da glaub ich mal was in der Art gelesen... Ja, er war bei Ricardo... aber die haben dann vielleicht auch sowas... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Keksfahrer Geschrieben 2. Oktober 2002 Teilen Geschrieben 2. Oktober 2002 hier steht das mit der rückerstattung. wende dich mal an deine verbraucherzentrale. rufst an, möchtest rechtsbeistand haben (kostet im land brandenburg nur 15 Euros) und nimmst mails bzw. screenshots von der auktion mit. und dann gehts irgendwann per mahnbescheid übers gericht (kostet etwa 10-20 Euro) Viel Erfolg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Darth_Zeus Geschrieben 2. Oktober 2002 Teilen Geschrieben 2. Oktober 2002 Hast du wenigstens ne Adresse von der Firma? Wenn ja, poste die doch mal hier, evtl kennt die jemand. Flo Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
StefanK Geschrieben 2. Oktober 2002 Autor Teilen Geschrieben 2. Oktober 2002 Erstmal danke für eure Antworten. @Keksfahrer: Eine Käuferversicherung hab ich nicht abgeschlossen. Hab grade eine mail bekommen: Sehr geehrte Damen und Herren, die Firma Red Rock Computer existiert nicht mehr, da ich zahlungsunfähig bin. Bitte machen Sie zunächst alle Ansprüche gegen mich , aus Verkäufen über eBay oder Ricardo direkt bei mir schriftlich geltend. Ich weiß noch nicht, wie ich die Beträge zurückzahlen soll, werde aber versuchen einen Weg zu finden. Ich erkläre hiermit ausdrücklich, dass ich seit 1.1.2002 alle Geschäfte im eigenen Namen und auf eigene Rechnung getätigt habe. Wolfgang Pally Heisst also, per Einschreiben meine Forderungen auflisten und hoffen, dass ich noch ein paar Euros bekomme. Ich finde aber, man merkt schon etwas früher, wenn man zahlungsunfähig wird und stellt nicht schnell mal hundert Rechner in eine Auktion --> reine Geldmacherei Ausserdem: ab 1.1.02 alle Geschäfte auf eigene Rechnung getätigt und trotzdem mit dem Namen der Firma geworben/aufgetreten ??? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Keksfahrer Geschrieben 2. Oktober 2002 Teilen Geschrieben 2. Oktober 2002 Original geschrieben von StefanK @Keksfahrer: Eine Käuferversicherung hab ich nicht abgeschlossen. Heisst also, per Einschreiben meine Forderungen auflisten und hoffen, dass ich noch ein paar Euros bekomme. Ich finde aber, man merkt schon etwas früher, wenn man zahlungsunfähig wird und stellt nicht schnell mal hundert Rechner in eine Auktion --> reine Geldmacherei Ausserdem: ab 1.1.02 alle Geschäfte auf eigene Rechnung getätigt und trotzdem mit dem Namen der Firma geworben/aufgetreten ??? Axo, na richtig durchgelesen hab ich es mir nicht Auf alle Fälle versuch den Typen telefonisch zu erreichen. Wenns ne GmbH war, kanns sein, dass er zb. für 100.000 Euro Zeug an Bieter verkauft hat, jedoch nur mit 25.000 Euro (Hälfte davon bar) haftet und dann raus is. Da klemm dich auf jeden Fall hinter. Schreib ihm gleich zurück dass du nen rechtsbeistand hast und entweder innerhalb der nächsten 4 tage die kohle auf dem konto haben willst oder gleich weiter gehst. und dann machst es halt mit dem einschreiben. auf jeden fall investier am besten die 15 euro in den rechtsbeistand. die haben gleich die formulare für den ganzen kram und denn brauchst nur noch zur post bringen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Manne Geschrieben 4. Oktober 2002 Teilen Geschrieben 4. Oktober 2002 @StefanK Du musst bei Ricardo keine Käuferversicherung abgeschlossen haben, um Geld aus einer fehlgeschlagenen Auktion zu bekommen. Der Link von Keksfahrer war schon richtig, Du musst nur weiterlesen. Auszug aus dem Ricardo-Link von Keksfahrer ... Aber wir lassen Sie auch darüber hinaus nicht allein: Wenn Sie tatsächlich einmal Pech hatten und durch einen unzuverlässigen Verkäufer Nachteile erlitten haben, hilft Ihnen unter bestimmten Bedingungen die für Sie kostenlose ricardo Käufer Versicherung. Ihr Partner hierfür ist die die Technosure.com Ltd, ein Versicherungsunternehmen mit Sitz in Großbritannien. Hierdurch können Sie bis zu 150 £ pro Schadensfall abzüglich einer Selbstbeteiligung von jeweils 10 £ als maximale Versicherungssumme über Warenwert und Versandkosten erhalten. Beispiel: Wenn Sie einen Schaden von 100 £ melden, erhalten Sie abzüglich der Selbstbeteiligung von 10 £ eine Summe von 90 £. Versicherungsbedingungen... Manne Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
StefanK Geschrieben 4. Oktober 2002 Autor Teilen Geschrieben 4. Oktober 2002 O.K. Danke, hab ich nicht richtig weitergelesen. Leider würde ich trotzdem nur 280 Pfund = 440 Euro erhalten, also nur die Hälfte dessen, was ich gezahlt habe (o.k. immer noch besser als gar nichts). Bleibt immer noch die Frage, ob ich gerichtlich gegen diesen Herrn vorgehen soll. Muss er die Anwaltskosten übernehmen, oder muss ich sie dann zahlen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MarcG Geschrieben 4. Oktober 2002 Teilen Geschrieben 4. Oktober 2002 Wenn er pleite ist, musst du erstmal deine Forderungen an ihn stellen, der Insolvenzverwalter (oder was man in der Art als Privatmann hat...) verteilt dann das Geld was er noch zusammenbringt an die gestellten Forderungen (nach welchen Kriterien kann ich aber nciht sagen). Dabei kann es aber sein, dass du (oder auch andere) nur einen Teil der Forderung erhalten oder garnicht. Machen kannst du dann denk ich nicht viel, was willst du denn holen, der hat doch dann eh ncihts mehr... Ausser dich an Ricardo wenden und dann immerhin die Hälfte schonmal von denen bekommen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Operator Geschrieben 4. Oktober 2002 Teilen Geschrieben 4. Oktober 2002 wenn du das Geld überwiesen hast, und diese Überweisung nicht mehr als 2 Wochen zurückliegt, kannst du deine Bank anweisen, die Überweisung rückgängig zu machen. Das Recht darauf hast du! Grüße operator Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
doublezero Geschrieben 6. Oktober 2002 Teilen Geschrieben 6. Oktober 2002 Original geschrieben von StefanK Sehr geehrte Damen und Herren, die Firma Red Rock Computer existiert nicht mehr, da ich zahlungsunfähig bin. Bitte machen Sie zunächst alle Ansprüche gegen mich , aus Verkäufen über eBay oder Ricardo direkt bei mir schriftlich geltend. ... Ich erkläre hiermit ausdrücklich, dass ich seit 1.1.2002 alle Geschäfte im eigenen Namen und auf eigene Rechnung getätigt habe. Wolfgang Pally ich wuerde sagen, da hast du noch einmal ordentlich glueck im unglueck gehabt und kommst wohl mit einem blauen auge davon. da er ausdruecklich darauf hinweist, dass er die geschaefte nicht mehr im namen und auftrag der firma gemacht hat, haftet der gute auch mit seinem eigenen namen. das heisst, dass er (mindestens innerhalb der naechsten 7 jahre nach inkrafttreten der beschlussfassung des insolvenzverfahrens gemaess "insolvenzordnung") dazu verpflichtet ist, bei allen glaeubigern "angemessen abzustottern". (InsO, Abschnitt 2, §§ 35-55) wenn er willentliche unregelmaessigkeiten zeigen sollte, entfaellt diese 7-jahres-frist auf antrag eines glaeubigers (§290 InsO). kann ich davon ausgehen, dass die firma "red rock computer" auf basis einer gbr arbeitete ? in diesem falle haftet er auch dann, wenn er im namen und auftrag der firma gehandelt haben sollte, mit seinem privatvermoegen. kurz: sorge dafuer, dass du auf der glaeubigerliste stehst (moeglichst weit oben), und lehne dich entspannt zurueck. wenn der gute herr p. aus ? nicht gerade arbeitsscheu wird, dann liegt dein geld quasi in optionsscheinen fest - er muss dir auch alle entgangenen "bankueblichen" zinsen und auslagen (anwalt, etc) erstatten, die im laufe der rueckzahlung anfallen. allerdings gibt es auch einen wermutstropfen: wenn er die regelung grosszuegig zu seinen gunsten auslegt, dann zahlt er dir monatlich ganze 10 euro - quasi um seinen (gerichtlich geforderten) "guten willen zur zahlung zu beweisen". das wiederum heisst, dass du nach 7 jahren (und ca 840 €) nichts weiter erhaeltst, weil er dann "entlassen und schuldenfrei" ist. solltest du also hoehere ausgaben haben, wuerdest du darauf sitzen bleiben. brauchbare links: InsO Schuldnerberatung ys dz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
StefanK Geschrieben 6. Oktober 2002 Autor Teilen Geschrieben 6. Oktober 2002 Also Glück habe ich leider keins gehabt. Dieser Herr Pally ist spurlos verschwunden mitsamt einigen hunderttausend Euros. Es läuft zwar schon eine Sammelklage gegen ihn und er hatte wegen anderer Betrügereien noch Bewährung. Er hat sich wahrscheinlich abgesetzt und verprasst das Geld. Wenn er geschnappt wird, droht ihm zwar Gefängnis, Geld wird aber ein Grossteil der Betrogenen nicht mehr sehen. Werde also diese Käuferversicherung von Ricardo in Anspruch nehmen und die restlichen 400 Euro darf ich wohl abschreiben. Auch ein Gang zum Anwalt wird nur Kosten verursachen (habe keine Rechtschutzversicherung). Bin also um eine Erfahrung reicher: Werde bei jeder Internetversteigerung ab 100 Euro keine Vorkasse mehr leisten, auch bei über 100 positiven Bewertungen. Stefan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Marc_Gro Geschrieben 6. Oktober 2002 Teilen Geschrieben 6. Oktober 2002 Eine Anzeige wegen Betruges solltest du auf alle Fälle einleiten, und ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt ist mit Glück sogar kostenlos. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sheep Geschrieben 6. Oktober 2002 Teilen Geschrieben 6. Oktober 2002 @ StefanK das Thema Red Rock Computer stand auch vor einigen Tagen im Heise Newsticker, falls du also noch Bedarf an Infos hast und evtl. Kontakt zu Leuten suchst, denen es ähnlich ergangen ist, dann hier die Links: News-Meldung: http://www.heise.de/newsticker/data/jk-04.10.02-008/ Kommentare dazu: http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?list=1&forum_id=34201 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
e@sy Geschrieben 7. Oktober 2002 Teilen Geschrieben 7. Oktober 2002 Und heute bei TKakademie http://www.tkakademie.de/dpaoutput/html/layout2/22Betrug_bei_Internet_Auktionen.html Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 7. Oktober 2002 Teilen Geschrieben 7. Oktober 2002 Was mir auffällt, wenn ich diesen Thread durchsehe, ist, dass einige Begrifflichkeiten hier durcheinander geworfen werden. Bitte nicht Insolvenz und Konkurs durcheinander bringen. Eine Insolvenz bedeutet, dass eine Firma zahlungsunfähig ist. Meldet sie Insolvenz an, bekommt sie einen Rechtsanwalt zur Seite gestellt, der die Firmenleitung übernimmt. Ziel eines Insolvenzverfahrens ist es, Forderungen einzutreiben, Verbindlichkeiten auszugleichen und die Firma auf diese Weise möglicherweise zu retten. Wenn eine Firma Konkurs anmeldet, ist hingegen klar, dass keine Aussichten auf eine weitere Existenz bestehen. Ein Konkursverfahren wird nur dann eröffnet, wenn dies der Fall ist. Dann geht es nur noch um die Aufteilung des Firmenvermögens. Dazu zählt alles, was Wert hat; vom verbliebenen Eigenkapital bis hin zur Einrichtung, Rohstoffe, Erzeugnisse, etc. Dieses Vermögen wird dann unter den Gläubigern aufgeteilt, die Firma danach aufgelöst. Was nicht aus der Email hervorgeht, ist, warum diese Firma nicht mehr existiert. Firmen können sich auch selbst auflösen; in einer Gmbh zum Beispiel reicht ein Mehrheitsbeschluss der Gesellschafter aus. Da es sich aber offenbar um einen Betrug handelt, bleibt - wie schon mehrfach gesagt wurde -nur eine Anzeige wg. Betruges übrig. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hüsi Geschrieben 7. Oktober 2002 Teilen Geschrieben 7. Oktober 2002 und bei chip findet man dann auch noch was darüber, so scheint mir: http://www.chip.de/news_stories/news_stories_8862934.html KH Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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