bArky³ Geschrieben 10. Oktober 2002 Teilen Geschrieben 10. Oktober 2002 hallo, ich hab da mal eine frage zum urlaub. :eek: mein ausbilder meinte, das ich als azubi nur in den schulferien urlaub nehmen kann ... stimmt das?? alle meiner freunde können urlaub nehmen, wann sie wollen. natürlich mit absprache mit der firma. naja ... das wäre ja doof oder, wenn ich nur in den schulferien urlaub nehmen könnte?!?! bitte um aufklährung gruß baRKy³ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Fightz Geschrieben 10. Oktober 2002 Teilen Geschrieben 10. Oktober 2002 Soweit ich weis, kannst du auch außerhalb von den Schulferien Urlaub nehmen - vorausgesetzt du hast Blockschule. Falls du jede Woche Schule hast kannst du dir die normalen Arbeitstage frei nehmen musst aber den BS Tag anwesend sein. Es gibt auch noch Betriebe die Betriebsurlaub haben z. B. am Weihnachten. Da bist du dann gezwungen Urlaub zu nehmen. Korrigiert mich falls ich was falsches gesagt hab! Fightz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bArky³ Geschrieben 10. Oktober 2002 Autor Teilen Geschrieben 10. Oktober 2002 also ich hab immer in blöcken unterricht ... sprich jeder 3 woche. hab bei der ihk geguckt, da steht das auch n bissl blöd mit urlaub ... wie ist das bei dir?? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Fightz Geschrieben 10. Oktober 2002 Teilen Geschrieben 10. Oktober 2002 Ich denk mal das ist von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich. In meinen letzten Ausbildungsbetrieb konnte man unter den Arbeitstagen Urlaub nehmen - hatte allerdings BS-Pflicht. Bei meiner neuen Ausbildungsstelle hab ich Blockschule da weis ich es auch nicht so genau aber ich erklärs mir halt so und denke mal das ich problemlos Urlaub nehmen könnte Fightz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bArky³ Geschrieben 10. Oktober 2002 Autor Teilen Geschrieben 10. Oktober 2002 also kann das auch passieren, das sie sagen, nur in den schulferien .. ?!?! ****** Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Fightz Geschrieben 10. Oktober 2002 Teilen Geschrieben 10. Oktober 2002 jo, denk ich mal! is aber dann 'n bockiger Betrieb *g* Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Fightz Geschrieben 10. Oktober 2002 Teilen Geschrieben 10. Oktober 2002 was lernst du den grad? würd mich mal interessieren. bist ja auch AE. ich häng seit fast 2 Wochen an SQL Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bArky³ Geschrieben 10. Oktober 2002 Autor Teilen Geschrieben 10. Oktober 2002 ich bin studienabbrecher ... hab wirtschaftsinformatik studiert und programmiere schon einige jahre ... soll nicht groß****ig rüberkommen - ok! mir haben die aus dem grund gleich ein richtiges projekt gegeben. ich entwichle grad die neue version einer unserer softwareprodukte. naja ... rOckt bin also voll eingespannt. *g* gruß bArky³ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Chrissi77 Geschrieben 10. Oktober 2002 Teilen Geschrieben 10. Oktober 2002 Also in diesem Merkblatt über die Rechte und Pflichten des Azubis steht lediglich drin, dass dem Azubi bevorzugt während seiner Schulferien Urlaub gewährt werden muss. Man kann anderweitig Urlaub nehmen, muss dann aber halt in die Schule während seines Urlaubs. Deshalb sind die Firmen angehalten den Azubi in diesem Falle zu "bevorzugen" für den Ferientermin. Chrissi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MichaelP Geschrieben 10. Oktober 2002 Teilen Geschrieben 10. Oktober 2002 Also man sollte seinen Urlaub in die BS-Ferien legen, da dann der Urlaub nicht durch Schultage unterbrochen wird, da man keinen Urlaub für Schultage nehmen kann. Einzelne Tage solltest Du nehmen können, nur keinen zusammenhängenden urlaub über mehrer Wochen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Matze134 Geschrieben 10. Oktober 2002 Teilen Geschrieben 10. Oktober 2002 Ich kann außerhalb der Schulblöcke und mit Absprache mit der Firma immer Urlaub nehmen! Kann aber in anderen Betrieben anders geregelt sein! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bArky³ Geschrieben 10. Oktober 2002 Autor Teilen Geschrieben 10. Oktober 2002 so hab ich mir das auch gedacht ... z.Bsp. mal ne 3 taghe woche oder so *g* solange die Schulzeit nicht beeinträchtigt ist, geht das ... hehe ... findet man das Merkblatt irgendwo online??? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lele Geschrieben 10. Oktober 2002 Teilen Geschrieben 10. Oktober 2002 soweit ich weiß ist das von betrieb zu betrieb unterschiedlich! ich selbst kann urlaub nehmen wann ich will (außer an schultagen natürlich), andere in meiner klasse können dies allerdings nicht. die arbeiten in einer größeren firma, die zusätzlich noch ein eigenes berufsbildungszentrum hat. dort haben die auch so ne art unterricht. und zu dieser zeit dürfen die auch kein urlaub nehmen. die haben nur 5 tage zur freien verfügung. zudem kann es sein der betrieb betreibsurlaub hat und wenn der betrieb geschlossen ist muss man natürlich auch urlaub nehmen. ob sowas gesetztlich geregelt ist weiß ich allerdings auch nicht! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 10. Oktober 2002 Teilen Geschrieben 10. Oktober 2002 Grundlage ist erstmal immer das Bundesurlaubsgesetz, u. a. § 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs (1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Der Urlaub ist zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies im Anschluß an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation verlangt. (2) Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen. (3) .... Darüber stehen aber betriebliche/tarifvertragliche Vereinbarungen, z. B. vereinbarter Betriebsurlaub. Urlaub nicht ausserhalb der Schulferien zu gewähren ist nicht ungewöhnlich, weil Urlaub der Erholung dienen soll, d. h. zusammenhängende Tage (s. Absatz 2). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Technician Geschrieben 10. Oktober 2002 Teilen Geschrieben 10. Oktober 2002 Original geschrieben von bimei Urlaub nicht ausserhalb der Schulferien zu gewähren ist nicht ungewöhnlich, weil Urlaub der Erholung dienen soll, d. h. zusammenhängende Tage (s. Absatz 2). Wenn man aber Blockunterricht hat, liegen oft 2 - 4 Wochen zwischen den einzelnen Blöcken. Da kann man sehr gut zusammenhängende Tage als Urlaub nutzen Ich jedenfalls kann mir immer Urlaub nehmen, wenn ich keine Schule habe, es projektmäßig sich ausgeht (und ich noch Urlaubstage habe;)) Grüße, Technician Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Chrissi77 Geschrieben 10. Oktober 2002 Teilen Geschrieben 10. Oktober 2002 Original geschrieben von bArky³ so hab ich mir das auch gedacht ... z.Bsp. mal ne 3 taghe woche oder so *g* solange die Schulzeit nicht beeinträchtigt ist, geht das ... hehe ... findet man das Merkblatt irgendwo online??? Das Merkblatt habe ich von der IHK bzw, vom Betrieb durch die IHK erhalten. Es stimmt, den "grossen" Urlaub muss man aneinanderrhängend nehmen, da es quasi verpflichtend ist sich zu erholen, aber kleinere "Urläubchen" wie ein, zwei Tage usw. kann man sich locker nehmen. Nur der richtige Urlaub darf nicht durch Schule unterbrochen werden, da der Entspannungseffekt dann weg wäre. So wurde es mir zumindest erklärt. Chrissi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 10. Oktober 2002 Teilen Geschrieben 10. Oktober 2002 Original geschrieben von Chrissi77 So wurde es mir zumindest erklärt. Chrissi So ist es auch richtig. Der Jahresurlaub sollte in den Ferien genommen werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
prof.inti Geschrieben 12. Oktober 2002 Teilen Geschrieben 12. Oktober 2002 Wenn man Berufsschulpflichtig ist, dann "muß" man vom Gesetz aus schon in die Schule gehen, außer man meldet sich KRANK oder ist NICHT mehr Berufsschulpflichtig. Desweiteren, ist es aber schon immer so gewesen, daß wenn man gut in der Schule ist und gut mit seinem Lehrer kann, es KEIN Problem ist, mal nicht anwesend zu sein. Wenn man sich nicht so dämlich anstellt oder der Betrieb/Behörde KEIN pingeliger Arbeitgeber ist, dann wird es NIE ein Problem sein, Urlaub während der Schulzeit zu nehmen, dann geht man halt an den Berufsschultagen in die Schule und lernt dort was für seine spätere Zukunft. Falls man allerdings verreist, weil es während den allgemeinen Ferien zu teuer ist, sollte man es VERMEIDEN zu lügen und NICHT in die Schule zu gehen, man würde sich sehr schnell den Unmut seines AG einfangen... und tschüss. Wenn der AG mitspielt wird einem natürlich ein Urlaubstag abgezogen, den man sonst in der Schule sein müßte... Fazit, wenn man allem in allem gut in der Schule ist, nett und der AG ist sehr "Tolerant" fliegt man während der Schulzeit für 2 Wochen in Urlaub.... Bis in 2 Wochen *scherz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
-->-Energizer-<-- Geschrieben 14. Oktober 2002 Teilen Geschrieben 14. Oktober 2002 Wie alle schon gesagt haben darfst du sicher auf jedenfall dann Urlaub nehmen wenn die Berufsschule nichts dagegen hat also du keine BS hast! Wenn jetzt allerdungs dein Betrieb sich dagegen verwehrt dann hast du wohl eher schlechte Karten weil er deinen Urlaub mit fadenscheinigen Gegenargumenten verwehren kann. Also wenn du es schaffst dich mit deinem Betrieb gut zu stellen hast du sicher die besten Chancen ansonsten schlechte Karten, Sorry... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.