Jogo Geschrieben 24. April 2001 Teilen Geschrieben 24. April 2001 Hallo, ist es zulässig, dass mein Betrieb an sog. „Brückentagen“ mir Zwangsurlaub gibt? Die Ausbildungsleitung meinte, wenn sie nicht da ist, ist keine Betreuung gegeben. Aber uns ist sowieso in jeder Abteilung ein Ausbildungsbeauftragter zugewiesen (meist Abteilungsleiter) der sich in der Zeit, in der wir in seiner Abteilung sind, um uns kümmert. Wenn der am Brückentag da ist, warum kann ich dann nicht auch da sein? MfG Jogo Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sirius2001 Geschrieben 24. April 2001 Teilen Geschrieben 24. April 2001 Bekommst du den Zwangsurlaub von deinem "normalen" Urlaub abgezogen, oder ist das zusätzlicher Urlaub? Wenn du ihn nicht abgezogen bekommst, wieso beschwerst du dich dann? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jogo Geschrieben 24. April 2001 Autor Teilen Geschrieben 24. April 2001 Ich bekomme ihn von meinem Urlaub abgezogen. Sonst wär's ja cool. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sirius2001 Geschrieben 24. April 2001 Teilen Geschrieben 24. April 2001 Ich glaube nicht das das zulässig ist, informier dich mal bei der IHK. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
taKKy Geschrieben 24. April 2001 Teilen Geschrieben 24. April 2001 Ahoi... Was is an nem langem Wochenende schlimm? ;-) Gruzz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Chipsy Geschrieben 25. April 2001 Teilen Geschrieben 25. April 2001 Hi, meines wissens ist das legal, da dein Ausbilder ein Aufsichtspflicht hat. Er muß also für dich jeden Tag ansprechbar sein. Laß an dem Tag, an dem er nicht in der Firma ist, dir irgendwas passieren oder du stellst was an, dann muß er den Kopf hinhalten und nicht der Abteilungsleiter, der ist maximal für deine berufliche Ausbildung zuständig... für den Rest (von vielen als Solzialkompetzen bezeichnet) ist der Ausbilder verantworlich.... Du mußt beachten, du bist noch in der Ausbildung. Wenn du damit fertig bist, dann kannst du machen was du willst, obwohl dir dann immer noch der Urlaub vorgeschrieben werden kann.... wenn deine Firma Betriebsurlaub macht, daß heißt alle haben zur gleichen Zeit Urlaub... obwohl das in unserem Beruf kaum vorkommen wird.... Ich würde mich darüber nicht aufregen, es hilt nix, bei mir in der Ausbildung war das auch immer so, wir durften nicht mal entscheiden, wann wir unseren Sommerurlaub machen wollen... denk einfach daran.. es sind nur drei Jahre... und ein langes WE ist doch auch mal schön.. ;o) Chipsy PS: im zweifels Fall einfach mal bei der Gewerkschaft nachfragen, die weiß das sicher.. oder beim Betriebsrat.. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Poldi Geschrieben 25. April 2001 Teilen Geschrieben 25. April 2001 bei uns wird der gesamte urlaub für uns eingeteilt, wir haben nur 2 tage im jahr, die wir frei nehmen können wann wir wollen (außer an berufsschultagen) ... also beschwer dich nicht wegen einem tag, sonst komm ich dir da rüber ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jogo Geschrieben 25. April 2001 Autor Teilen Geschrieben 25. April 2001 Stimmt schon. Wir können unseren Urlaub sonst immer nehmen wann wir wollen. Auch wenn es morgen seien sollte. Is halt nur Scheiße, wenn man seinen Urlaub schon anders verplant hatte, und jetzt sowas vorgesetzt bekommt. Aber wozu bin ich denn in der Gewerkschaft ;-) Mal sehen ob ich noch was rausschlagen kann. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lisa Geschrieben 26. April 2001 Teilen Geschrieben 26. April 2001 Hi Jogo, prinzipiell ist so ein "Zwangsurlaub" völlig legal, es gibt ja Betriebe (wenn auch nur noch wenige), die Betriebsferien machen und alle Arbeitnehmer dann zur gleichen Zeit ihren Urlaub nehmen müssen. Allerdings verstehe ich nicht, dass Du den Urlaub nur dann verordnet bekommst, wenn die Ausbildungsleitung nicht da ist. Klar, Dein Ausbilder hat zwar, wie Chipsy sagt, eine Aufsichtspflicht, aber was passiert, wenn der sich mal krank meldet? Musst Du dann auch nach Hause gehen? :confused: Oder habt Ihr mehrere Ausbilder? Rein rechtlich ist es so, dass bei der Urlaubsgewährung die Wünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen sind, soweit betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, nicht entgegenstehen. Gruß Lisa Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 26. April 2001 Teilen Geschrieben 26. April 2001 @Jogo: Vielleicht gibt es ja in deiner Firma eine Betriebsvereinbarung, die regelt, wann Azubis Urlaub nehmen müssen, oder wann Betriebsferien sind. Dann ist das natürlich zulässig. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jogo Geschrieben 26. April 2001 Autor Teilen Geschrieben 26. April 2001 Ja, stimmmt schon. Die sind ja auch schon mal krank gewesen. Konnten also nicht auf uns "aufpassen". Aber egal, ich werde morgen mal anfragen, ob sich da noch was ändern lässt. Is ja auch kein Weltuntergang, wenns nicht klappt. Hab's ja anscheinend ja noch richtig gut ;-) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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