MrsSchluchti Geschrieben 20. November 2002 Geschrieben 20. November 2002 Hätt auch noch einen Tip, da ich aber nicht mehr durchblicke, wen ich jetzt zitieren soll, mach ich es so: bei der Formulierung 'stets zur vollen Zufriedenheit' sollte es heissen 'zur vollsten Zufriedenheit'! Ich durfte vor einem halben Jahr mitbekommen, wie mein Chef solche Zeugnisse liest, da bei uns eine neue Stelle zu besetzen war. Selbst zwei Buchstaben machen da schon viel aus. 'Volle' Zufriedenheit ist weniger als 'volste'! Bei ansonsten gleicher Qualifikation kann so was bei einer Bewerbung tatsächlich für Erfolg oder Misserfolg ausschlaggebend sein!
Freedom Geschrieben 22. November 2002 Autor Geschrieben 22. November 2002 bei der Formulierung 'stets zur vollen Zufriedenheit' sollte es heissen 'zur vollsten Zufriedenheit'! stets zu unserer vollen ... = eine Schulnote 2; zur unserer vollsten.... = eine Schulnote 2; stets zu unserer vollsten.. = eine Schulnote 1; -------------------------------------------------------------------------- Damit man das letzte bekommt, muss man dem auch entsprechen. Aber eine glatte 2, finde ich, bei so wenig Berufserfahrung ist, auch ganz gut.
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