root@localhost Geschrieben 18. Oktober 2002 Teilen Geschrieben 18. Oktober 2002 hi jungs und mädls, mein altes PROBLEM hab schon länger mal bei freenet angefragt aber noch keine antwort bekommen. dafür hab ich aber jetzt nen netten brief von einem inkasso büro bekommen und vor dem auch noch die 4. Mahnung von *ggggrrrrrrr* gewinnclub.de. hab jetzt nochmal bei freenet angefragt mal schaun was die schreiben.... was würdet ihr mir jetzt empfehlen: soll ich kontakt mit der inkassofirma aufnehmen? soll ich kontakt mit der *gggrrrr* gewinnclub.de aufnehmen? soll ich kontakt mit einem rechtsanwalt aufnehmen? fragen über fragen mir ist übrigens auch klar das das hier keine rechtsberatung ist, mich würden nur interessieren was andere leute in so einer situation machen. gelle ciao jakob Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Saga Geschrieben 18. Oktober 2002 Teilen Geschrieben 18. Oktober 2002 Lass Dir mal keine grauen Haare wachsen. lpd sagte im alten Thread schon, dass Mahnungen per Mail unzulässig sind und es dazu auch Gerichtsurteile gibt. Die müssen erstmal beweisen, dass sie tatsächlich rechtskraeftige Forderungen an Dich haben, und das koennen sie wahrscheinlich nicht. Fuer mich hoert sich das ganze so an, als waere das ihre beliebte Masche um den Leuten Geld aus der Tasche zu ziehen, aber egal. Ich finde, die ganze Sache hat einen Punkt erreicht an dem ein Gang zum Anwalt angemessen wäre. Zumindest würde ich das jetzt tun, bevor ich von der ganzen Sache ein Magengeschwür bekomme. Btw, ich hab noch nie was von einer 4. Mahnung gehört. Gibt's das wirklich? Ich dachte nach der 3. ist Schluss... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
root@localhost Geschrieben 18. Oktober 2002 Autor Teilen Geschrieben 18. Oktober 2002 ja 4. mahnung hab ich auch noch nie gehört. ich hab halt 3 per email bekommen. aber nie daten zu meinem angeblichen vertrag (wie von mir angefordert) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BenNebbich Geschrieben 18. Oktober 2002 Teilen Geschrieben 18. Oktober 2002 ...ich würde der grr-firma einen brief schreiben, in dem du sie letztmalig aufforderst beweise für die existenz der forderung vorzulegen. ...mit der inkassofirma würde ich nicht sprechen - was willst du den von denen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
root@localhost Geschrieben 18. Oktober 2002 Autor Teilen Geschrieben 18. Oktober 2002 ich hab denen (gewinnclub.de) schon sooo viele mails geschrieben mit allen möglichen forderungen (vertragsunterlagen zusenden....) doch habe immer eine standartantwort von dem *ggrrrrr* netten sachbearbeiter zurückbekommen. (blabla .. planen den ausbau unseres service´ und können sie deshalb nicht einfach aus bestehenden verträgen entlassen. ) also mit denen kann man keinen normalen schriftverkehr abwickeln die haben halt ihre vorgegebenen antworten und auf die forderung von mir wegen zusenden des vertrags, auf die ist er nicht mal mit einem satz eingegangen bzw. er hat sie ignoriert. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Matze134 Geschrieben 18. Oktober 2002 Teilen Geschrieben 18. Oktober 2002 Hast du es denn schon mal mit anrufen probiert! Ein persönliches Gespräch hilft da oft schon weiter! Und sie kommen nicht drum herum dir die Antworten auf deine Fragen zu geben! G MATZE Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
root@localhost Geschrieben 18. Oktober 2002 Autor Teilen Geschrieben 18. Oktober 2002 nee hab ich noch nicht hab aber grad die nummer vom vorstand gefunden und ruf heute nach der arbeit noch an. ich glaube aber das die da scho nicht mehr am arbeitsplatz sind. deswegn wahrscheinlich montag. die werden sich aber auch bloß rausreden und sich nicht auskennen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 18. Oktober 2002 Teilen Geschrieben 18. Oktober 2002 Original geschrieben von root@localhost soll ich kontakt mit einem rechtsanwalt aufnehmen? Ja. soll ich kontakt mit der inkassofirma aufnehmen? Nein. Das lässt du den Rechtsanwalt machen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Cody Geschrieben 18. Oktober 2002 Teilen Geschrieben 18. Oktober 2002 Ich kann auch nur noch mal sagen Brief schreiben. Das ist der einzige Weg. Wenn sie dir dann keinen Brief zurückschreiben, sondern nur ne Mail, dann können sie dir meines Erachtens nach erstmal gar nix. Denn wie schon öfters hier erwähnt Mahnungen u.ä. bedürfen der Schriftform. Zudem scheint da ja nur heisse Luft dahinter zu stecken denn 4 Mahnungen klingen in meinen Ohren sehr seltsam und wenn sie dir nicht mal beweisen können dass du dich angemeldet hast, sehe ich schwarz für die Jungs. Natürlich nur meine pers. Meinung als Hobby-Anwalt des kleinen Mannes :bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
root@localhost Geschrieben 18. Oktober 2002 Autor Teilen Geschrieben 18. Oktober 2002 ok dann werd ich mir mal nen anwalt für so it zeug suchen. zum glück mach ich grad so´n Webinterface zu einer Kanzleien-Datenbank. da kann ich gleich ma suchen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 18. Oktober 2002 Teilen Geschrieben 18. Oktober 2002 Original geschrieben von Cody Ich kann auch nur noch mal sagen Brief schreiben. Das ist der einzige Weg. Wenn sie dir dann keinen Brief zurückschreiben, sondern nur ne Mail, dann können sie dir meines Erachtens nach erstmal gar nix. Denn wie schon öfters hier erwähnt Mahnungen u.ä. bedürfen der Schriftform. Zudem scheint da ja nur heisse Luft dahinter zu stecken denn 4 Mahnungen klingen in meinen Ohren sehr seltsam und wenn sie dir nicht mal beweisen können dass du dich angemeldet hast, sehe ich schwarz für die Jungs. Natürlich nur meine pers. Meinung als Hobby-Anwalt des kleinen Mannes :bimei Arg. Das hier ist kein Spiel mehr. Die Firma "GewinnClub.de" ist für die Angelegenheit nicht mehr zuständig.Ein Inkasso-Unternehmen arbeitet nicht umsonst. Ratet mal, wer es auszahlen muss.Ein Inkasso-Unternehmen geht den vorgeschriebenen Weg des Mahnverfahrens. Dieses ist in jedem WGP-Buch beschrieben.Es wird Zeit, einen Rechtsanwalt mit der Angelegenheit zu betrauen PS : 4 Mahnungen sind nicht ungewöhnlich; wir hier verschicken sogar 5. Es steht nirgends, dass es nur 3 sein dürfen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 18. Oktober 2002 Teilen Geschrieben 18. Oktober 2002 Kleiner Auszug aus meinem WGP-Buch : Statt der Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens kann die Eintreibung der Forderung an ein Inkasso-Unternehmen vergeben werden, wobei die anfallenden Kosten der Schuldner zu tragen hat. [..] Der Gläubiger (Anm. : Oder das Inkasso-Unternehmen als Vertreter) stellt beim Amtsgericht einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides, in dem der Schuldner "von Amts wegen" aufgefordert wird, den offen stehenden Betrag binnen zwei Wochen zu bezahlen. Das Amtsgericht prüft jedoch nicht, ob der gestellte Anspruch zu Recht besteht. Die Kosten des gerichtlichen Mahnverfahrens gehen zu Lasten des Schuldners. Quelle : Basiswissen IT-Berufe Wirtschafts- und Geschäftsprozesse; Stam-Verlag S. 190 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
root@localhost Geschrieben 18. Oktober 2002 Autor Teilen Geschrieben 18. Oktober 2002 Arg. Das hier ist kein Spiel mehr. yep . sehe ich auch so. das inkasso-unternehmen wird ja die offenen forderungen von mir gegenüber *gggrrr* schon beglichen haben oder? jetzt bin ich IHR schuldner! der übrigens doppelt soviel zahlen soll wie am anfang jetzt 68.00€. mahngebühren nennt man das. so ein .... jetzt muss ich wegen denen echt zum ersten mal nen anwalt konsultieren, der ja auch nicht umsonst ist denk ich ma Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
root@localhost Geschrieben 18. Oktober 2002 Autor Teilen Geschrieben 18. Oktober 2002 . Das Amtsgericht prüft jedoch nicht, ob der gestellte Anspruch zu Recht besteht. Die Kosten des gerichtlichen Mahnverfahrens gehen zu Lasten des Schuldners. dann könnte ich ihnen jetzt ja auch mal rechnungen schicken für z.B. Anwaltskosten. dann mahnen und danach auch ein inkassounternehmen einschalten. kann das eh jeder ohne grund machen oder wie? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Cody Geschrieben 18. Oktober 2002 Teilen Geschrieben 18. Oktober 2002 Gut, sehe ich ein. Das ist in meinen Augen aber ein möglicher Beweis dass *grrr* hier versucht abzuzocken, oder? Denn jetzt muss ja nicht mal mehr bewiesen werden ob eine Anmeldung jemals bestand. Das ist schon verdammt starker Tobak. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
root@localhost Geschrieben 18. Oktober 2002 Autor Teilen Geschrieben 18. Oktober 2002 verdammt starker Tobak. *hust* *röchel* Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Saga Geschrieben 18. Oktober 2002 Teilen Geschrieben 18. Oktober 2002 Original geschrieben von root@localhost jetzt muss ich wegen denen echt zum ersten mal nen anwalt konsultieren, der ja auch nicht umsonst ist denk ich ma Such Dir einen Anwalt, der sich nach Streitwert bezahlen laesst. Hast Du keine Rechtsschutz? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Cody Geschrieben 18. Oktober 2002 Teilen Geschrieben 18. Oktober 2002 Auf jeden Fall viel Glück von mir. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
root@localhost Geschrieben 18. Oktober 2002 Autor Teilen Geschrieben 18. Oktober 2002 Hast Du keine Rechtsschutz? keine Ahnung muss ich ma den papa fragn. Die Kosten des gerichtlichen Mahnverfahrens gehen zu Lasten des Schuldners. auch wenn der schulder dann recht bekommt? Auf jeden Fall viel Glück von mir. danke Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 18. Oktober 2002 Teilen Geschrieben 18. Oktober 2002 @root Es geht ja noch weiter. Du erhälst den Mahnbescheid & kannst binnen 2 Wochen Widerspruch einlegen. Dann folgen automatisch eine mündliche Verhandlung (in diesem Fall vor einem Amtsgericht, da geringer Streitwert) und ein Urteil. Solltest du tatsächlich zur Zahlung verurteilt werden, erhälst du einen Vollstreckungsnbescheid. Gegen den kannst du aber auch Widerspruch einlegen; es folgen dann eine zweite mündliche Verhandlung und ein neues Urteil, das entweder das erste Urteil aufhebt oder bestätigt. Danach gibt es nur noch die Zwangsvollstreckung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
root@localhost Geschrieben 18. Oktober 2002 Autor Teilen Geschrieben 18. Oktober 2002 mündliche Verhandlung was ist das? wie kann man sich das vorstellen? wo ist das? etwa beim Gerichtsstand von der Inkassofirma? wer "leitet" das? wer ist dabei anwesend? ist das ein Gerichtsverfahren mit Staatsanwalt? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 18. Oktober 2002 Teilen Geschrieben 18. Oktober 2002 Original geschrieben von root@localhost was ist das? wie kann man sich das vorstellen? wo ist das? etwa beim Gerichtsstand von der Inkassofirma? wer "leitet" das? wer ist dabei anwesend? ist das ein Gerichtsverfahren mit Staatsanwalt? Ein reguläres Gerichtsverfahren, in dem mittels Beweisführung festgestellt wird, ob der gestellte Anspruch des Inkasso-Unternehmens zu Recht besteht. Staatsanwälte gibt es nur bei Strafprozessen und bei Richterin Barbara Salesch. Der Gerichtsstand ist der des Inkasso-Unternehmens; bzw. der Firma "Gewinnclub.de". Anwesend sind du & dein Anwalt; und auf der Gegenseite die Rechtsvertretung des Inkasso-Unternehmens; eventuell auch jemand vom Gewinnclub. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
root@localhost Geschrieben 18. Oktober 2002 Autor Teilen Geschrieben 18. Oktober 2002 Der Gerichtsstand ist der des Inkasso-Unternehmens; so ein ver.... ........ da kann ich die ...... 68€ doch gleich zahlen bevor ich da mit meinem anwalt quer durch d-land gurke und das vielleicht 2-mal. des bringts ja überhaupt ned. kostenfaktor ist einfach zu hoch. und ausserdem vertrau ich nicht auf den staat, der mir erst mal recht geben muss. ich weiß das ich "unschuldig" bin und deswegen ist das einzige was mir noch hilft: übelste RAAAAAAACHE Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
root@localhost Geschrieben 18. Oktober 2002 Autor Teilen Geschrieben 18. Oktober 2002 *abschließend noch bei allen bedank* *hände schüttel* *bei/mit-leid entgegennehm* danke ciao Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 18. Oktober 2002 Teilen Geschrieben 18. Oktober 2002 Du siehst das falsch. Wenn die erste mündliche Verhandlung stattfindet, geht es schon um ein paar Euro mehr. Du dürftest dann mit Glück schon jenseits der 500 liegen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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