root@localhost Geschrieben 18. Oktober 2002 Autor Teilen Geschrieben 18. Oktober 2002 Wenn die erste mündliche Verhandlung stattfindet ja genau. das denk ich mir auch. ich bin halt grad noch am überlegen ob sich der aufwand lohnt und ob ich es überhaupt so weit kommen lassen soll oder ob ich nicht lieber die *ggggggrrrrrr* rechnung bezahlen soll. da muss ich nochmal drüber schlafen. aber es geht mir extrem gegen den strich das man sich ewig ewig wehrt, und im endeffekt ist man doch wieder der blöde, der dann doppelt soviel zahlt. der gerichtsweg is halt doch gut stressig ausserdem hab ich dann bald meine abschlußprüfung (mai) und da will ich nicht so nen stress auch noch am hals haben. wenn ich schon fertig wäre dann würd ich denen sofort rauffahren, gleich, und würd (die) ma sauba aufn tischn haun. aber was willste so schon machen. ausserdem hab ich keinen bock auf nen schufa-eintrag. aber die krieg ich schon noch dran. *lied anstimm* irgendwie irgendwo irgendwann Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 18. Oktober 2002 Teilen Geschrieben 18. Oktober 2002 Dann ist das beste, was du machen kannst, unter Vorbehalt zahlen. Du zahlst & schickst einen Brief per Einschreiben (mit Rückschein) an das Inkasso-Unternehmen, in dem du den Sachverhalt noch einmal schilderst und angibst, dass du unter Vorbehalt gezahlt hast. Mach´ ´ne Kopie von dem Brief und hefte sie irgendwo ein. Pack´die Emails & den Rückschein dazu und alles, was damit zu tun hat. Die Mappe packst du dann in eine Schublade; und in einem 3/4 Jahr oder so kannst du dir nach deiner Prüfung ja nochmal überlegen, ob du die Zahlung anfechten willst, oder nicht. Nur, eines sollte dir klar sein : Egal, was du jetzt machst, eine Klärung ohne Gericht wird wohl vermutlich nicht möglich sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
neogeo85221 Geschrieben 22. Oktober 2002 Teilen Geschrieben 22. Oktober 2002 Hi Leute, jetzt muß ich mich auch mal "einmischen"!!!!!! Aus eigener Erfahrung kann ich berichten das Inkasso-Unternehmen nicht lokerlassen, das ist schließlich ihre Grundlage, ohne guten Anwalt und Bemühung eine Gerichts kommt man in soeinem Fall nicht weiter!!!!! Vor 2 Jahren hatte ich nen ähnlich gelagerten Fall, 1. 1. bis 3. Mahnung und dann Inkasso 2. Mahnbescheid 3. Widerspruch 4. mündliche verhandlung (AG) 5. Urteil zu Gunsten des Klägers, da besagter Vertrag angeblich Online abgeschlossen wurde! 6. Berufung (LG) 7. Urteil zu meinen Gunste mit Ausschluss einer Revision Nun gut, das ganze hat mich, da man den Anwalt erst mal vorstrecken muß knappe 2500,- Mark gekostet!!!!! Ich kann nur empfehlen einen Anwalt einzuschalten, da Inkassofirmen einen vor Gericht nieder reden und "Beweise" vorbringen, von denen man nix weiß!!!!! Viel Glück noch Gruß Neo Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
root@localhost Geschrieben 23. Oktober 2002 Autor Teilen Geschrieben 23. Oktober 2002 hi hab, wie lpd vorgeschlagen hat, unter vorbehalt gezahlt. das ganze wird ca. im juli 2003 wieder AUFFLAMMEN. ich kann euch ja dann nochmal informieren. ciao jj Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HangManAtWork Geschrieben 24. Oktober 2002 Teilen Geschrieben 24. Oktober 2002 Originally posted by root@localhost hi hab, wie lpd vorgeschlagen hat, unter vorbehalt gezahlt. das ganze wird ca. im juli 2003 wieder AUFFLAMMEN. ich kann euch ja dann nochmal informieren. Das war UNKLUG! Wenn die Forderung NICHT berechtigt ist und du bezahlst, siehst du dein Geld NIE wieder!!!!! Ich habe NIE irgendetwas bezahlt, und alle Prozesse gewonnen!!! Wie gesagt, deine ganze Aufregung war umsonst, denn jetzt musst DU klagen, da die ja haben was sie wollten, ihr Geld!!! Es ist immer besser sich in solch einer Situation verklagen zu lassen, vor allem weil die Rechtschutzversicherung in der Regel dann sofort einspringt. Also NIE zahlen, sondern verklagen lassen, spätestens vor Gericht fliegen die auf die Nase.!!! Beispiel: Arcor wollte von mir 15.000 DM aus Telefonrechnungen, die haben mich verklagt, hätte ich gezahlt, und sei es auch nur unter Vorbehalt hätte die das gar nicht mehr gejuckt, da ich hätte klagen muessen etc. So long DO NOT PAY before you a know that you MUST PAY Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 24. Oktober 2002 Teilen Geschrieben 24. Oktober 2002 Originally posted by HangManAtWork Wie gesagt, deine ganze Aufregung war umsonst, denn jetzt musst DU klagen, da die ja haben was sie wollten, ihr Geld!!! Schrieb er nicht, dass er genau das vorhat ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HangManAtWork Geschrieben 24. Oktober 2002 Teilen Geschrieben 24. Oktober 2002 Originally posted by root@localhost aber was willste so schon machen. ausserdem hab ich keinen bock auf nen schufa-eintrag. Du bekommst KEINEN Schufa Eintrag, in die Schufa dürfen nur anerkannte oder rechtskräftig festgestellte Forderungen eingetragen werden! Sollten Sie des doch tun kannst du Schadensersatz verlangen. Was hälst du eigentlich von der Idee die Firma wegen des Verdachts des Betruges anzuzeigen? Kostet dich NUR einen Brief Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 24. Oktober 2002 Teilen Geschrieben 24. Oktober 2002 Originally posted by HangManAtWork Du bekommst KEINEN Schufa Eintrag, in die Schufa dürfen nur anerkannte oder rechtskräftig festgestellte Forderungen eingetragen werden! Sollten Sie des doch tun kannst du Schadensersatz verlangen. Kannst du das belegen ? Es wäre interessant für mich. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HangManAtWork Geschrieben 24. Oktober 2002 Teilen Geschrieben 24. Oktober 2002 Originally posted by lpd Kannst du das belegen ? Es wäre interessant für mich. Schau mal in den Bedingungen für die Schufa und im BGB nach! Im BGB gibt es einen Gesetz welches Sinngemäss sagt "Wer über einen anderen wider besseren Wissen die Unwahrheit sagt, [...] Den genau Text kenne ich nicht, kannst du dir aber wie gesagt im BGB raussuchen. Wenn du mi rnicht glaubst kannst du ja bei der Schufa nachfragen, bzw. bei einem Anwalt, der wird dir das Gleiche sagen! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HangManAtWork Geschrieben 24. Oktober 2002 Teilen Geschrieben 24. Oktober 2002 Originally posted by lpd Schrieb er nicht, dass er genau das vorhat ? Schon, nur hat ER jetzt die Arbeit und das Inkassounternehmen bzw. der Anbieter sitzt lachend da, da ER in Vorkasse gehen muss und nicht das Unternehmen! Ich kann JEDEM nur raten, Brief schreiben mit EINSCHREIBEN UND RÜCKSCHEIN ( dann habt ihr Beweis dass Brief angekommen ist ) und sich verklagen lassen, man ist immer in der besseren Position da man reagieren kann und nicht agieren muss! Zur Schonung der Nerven und des Geldbeutels ist das die beste Alternative zu seinem Recht zu kommen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
root@localhost Geschrieben 24. Oktober 2002 Autor Teilen Geschrieben 24. Oktober 2002 ER in Vorkasse wie meinst du das? ich bin nämlich nicht so fit im thema recht danke für eure antworten ciao Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HangManAtWork Geschrieben 25. Oktober 2002 Teilen Geschrieben 25. Oktober 2002 Originally posted by root@localhost wie meinst du das? ich bin nämlich nicht so fit im thema recht danke für eure antworten ciao Das heisst soviel wie ER muss die Kosten für das Gericht vorlegen! ER muss die Kosten für SEINEN Anwalt vorlgen ( sofern die Rechtschutzversicherung das nicht tut) ER muss BEWEISEN dass er im RECHT ist! ER muss AGIEREN, heisst vorher seine Karten offen legen, und der andere kann entsprechend reagieren! Aus diesem Grund bei solchen Sachen NIE!!!!! bezahlen, sich immer VERKLAGEN lassen, ist besser als SELBST KLAGEN zu müssen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
root@localhost Geschrieben 25. Oktober 2002 Autor Teilen Geschrieben 25. Oktober 2002 hi leutz, mein vater wollte doch nicht bezahlen. er sieht dem eher gelassen ins auge und meint wenn sie was wollen sollen sie kommen. ich bin mir auch sicher das sie das tun werden. ausserdem ist ER rechtschutzversichert. gilt die auch für mich auch wenn ich schon volljährig bin? ich informier euch über die nächsten schritte von *gggggrrrrr* also denne ciao vielen dank für die rege teilnahme Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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